Ach wenn sich einige Foristen wieder aufregen weil sie nur eine Gesetzestreue kennen, und zwar nur ihre.
Es gibt mindestens zwei Rechtssysteme. Nationales Recht und EU Recht.
Der Europäische Gerichtshof hat den deutschen Gesetzgeber mehrfach gemahnt, sein nationales Recht dem EU Recht anzupassen.
Die ARD berichtete davon.
Betraf einen ähnlichen Fall wie deinen. Führerscheinentzug in D.
Lies dich mal ein in die umfangreichen Berichte die du per Google zu dem sogenannten Hofmann Urteil finden kannst.
Kurzfassung. Herrn Hofmann wurde sein D-Führerschein eingezogen, er besaß vorübergehend keine Fahrerlaubnis.
Er machte kurzerhand im EU Ausland einen gültigen Führerschein und wurde später mit diesem in D erwischt.
D.h. man ermittelte, ihm wurde seine D-Fahrerlaubnis eingezogen, hier mit EU Fahrerlaubnis ertappt.
Diese zog man ihm auch ein und sein Anwalt ging dagegen erfolgreich vor. EU-Urteil.
Was du daraus machst, bleibt dir überlassen.
Alternative: es gibt Autos die ohne Fahrerlaubnis gefahren werden dürfen. Ligier, Aixiam etc. (maximale Fahrgeschwindigkeit 45 km/h, also Autobahn is nicht)