Laut der ADAC Rechtsberatung muss man auch dann NICHT seinen deutschen Führerschein umschreiben lassen. (089/76762423 "Adac Führerschein Rechtsabteilung")
Wow, dünnes Brett an dem der ADAC da bohrt!
Matthias hat eindeutig Recht! Der ADAC leider nicht (Gut eine telef.Rechtsbratung des ADAC ist nu auch nicht wirklich die Fachinstanz bei französischem Recht für Einwohner Frankreichs )
Auf jeden Fall wird man nicht zwangsweise dazu aufgefordert seinen FS umschreiben zu lassen wenn man in F Punkte bekommt....das weiß ich aus erster Hand :-)
Und ob man überhaupt dazu verpflichtet werden kann - darüber streiten sich die Gelehrten in der EU seit Jahren.
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spannend finde ich das keineswegs....man sieht eher wie wenig und unvollständig solche übergreifenden Dinge geregelt sind.
Auch wenn ich sicher nicht erneut mit dir streiten will... aber was du schreibst und auch noch fett hervorhebst ist leider so nicht ganz richtig. Neben der Tatsache, daß man sehr wohl seinen FS umschrieben muß, ist das in der EU alles andere als "wenig und unvollständig" geregelt. Im Gegenteil, eigentlich sogar ziemlich eindeutig geregelt und dazu seit Jahrzehnten in der Richtlinie 2006/126/EG von 2006 bzw ihrem Vorgänger von 1991 91/439/EWG
Im einzelnen zur Umschreibepflicht: Arrêté du 8 février 1999 fixant les conditions de reconnaissance et d'échange des permis de conduire délivrés par les Etats appartenant à l'Union européenne et à l'Espace économique européen.
http://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do;jsessionid=9061318EDC07C862B5A9DDA9638E0B4E.tpdila24v_2?cidTexte=LEGITEXT000005627531&dateTexte=20150623 - Artikel 4.2: 4.2.
L'échange d'un tel permis contre un permis de conduire français est obligatoirement effectué si le conducteur a commis, sur le territoire français, une infraction ayant entraîné une mesure de restriction, de suspension, de retrait, d'annulation du droit de conduire,
de retrait de points.Ces mesures sont enregistrées sur le système national du permis de conduire (SNPC) et il en est tenu compte lors de l'édition du titre français après cet échange obligatoire.
Auch ist das völlig konform mit EU-Recht (2006/126/EG)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:403:0018:0060:DE:PDFDort steht in §12 2. Vorbehaltlich der Einhaltung des straf- und polizeirechtlichen Territorialitätsgrundsatzes kann der Mitgliedstaat des
ordentlichen Wohnsitzes(!!) auf den Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins
seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis anwenden und zu diesem Zweck den betreffenden Führerschein erforderlichenfalls umtauschen.
3. Der umtauschende Mitgliedstaat leitet den abgegebenen Führerschein an die zuständige Stelle des Mitgliedstaats, der ihn ausgestellt hat, zurück und gibt die Gründe dafür an.
4. Ein Mitgliedstaat lehnt es ab, einem Bewerber, dessen Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde, einen Führerschein auszustellen
5. Die Ersetzung eines Führerscheins infolge beispielsweise von Verlust oder Diebstahl kann nur bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats erlangt werden, in dem der Führerscheininhaber seinen ordentlichen Wohnsitz hat
Heißt im Praktischen ganz praktisch und simpel:
- In dem Moment, wo man in einen anderen EU-Staat zieht(seinen Wohnsitz verlegt), unterliegt man den dortigen Gesetzen mit allem wenn und abers. Er wird damit faktisch und ganz simpel zu einem französichen Führerschein, egal was auf dem Papier steht draufsteht. Und dazu gehört eben auch, daß sobald ein Pkt fällig wird - Umtausch!
So nebenbei - Einem neuen Führerschein bekommt man auch und ausschließlich am Wohnort. Also auch nix mit, wenn Führerschein in F eingezogen, dann laß ich mir einen neuen in D ausstellen....
In kurz nachzulesen auch nochmals hier:
http://www.allemagne.diplo.de/contentblob/3398572/Daten/4715342/01fuhrerscheinmbdatei.pdfIst alles ziemlich eindeutig und gibt rechtlich überhaupt nicht irgendwelche Lücken oder Graubereiche und die tollsten Vorteile, von dem nicht nur hier immer wieder die tollsten Geschichten erzählt werden. Zumal es eigentlich auch schon uralt ist -stand genau so schon 91/439/EWG von 1991 drin (§8))
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Frage Punktekonto: Warum sollte das französiche "Flensburg" (SNPC) nicht in der Lage sein, auch für Fahrer mit ausländischem Führerschein ein Punktekonto anzulegen? Ist doch nur eine simple Datenbank. In D werden soweit ich weiß, Verstöße von ausländischen Fahrer (egal ob wohnhaft in D oder nicht) auch in der Flensburger Datei gespeichert. Punkte werden allerdings nicht zwischen Länder ausgetauscht - man kann also in jedem Land einiges sündigen
Primär eigentlich gedacht für ausländische Wiederholungstäter (härtere Geldstrafen),
Sollten aber doch genug Punkte erreicht werden/weg sein - sind die Auswirkungen allerdings etwas anders:
- Ein Staat darf nur die Fahrerlaubnis der eigenen Bürger(=Wohnort) insgesamt einziehen/beschränken... (heißt D darf einem ansässigen das Fahren ingesamt verbieten)
- Bei im Ausland wohnenden Fahrer darf der Staat nur das Fahren auf dem eigenen Territoium untersagen. (heißt D darf einem Franzosen verbieten in D zu fahren aber nicht - etwa in F/B/DK/I....weiterzufahren. Das darf nur F.)
(die deutsche Polizei darf den Führerschein von einem Belgier nicht
einziehen - wohl aber
beschlagnahmen, um zu verhindern daß er weiter in D fährt (Kleiner aber feiner Unterschied - der FS ist in 2.Fall zwar nicht weg, sondern geht im allgemeinen an die ausstellenden Behörde zurück wo er je nachdem wieder geholt werden kann).
- Nachteil dagegen, daß ein D-Führerschein von jemand in F wohnhaften bei Einzug/Beschlagnahme in D an die Führerscheinstelle in D zurückgeht. Was per se eher Käse sein dürfte - Er ist zumindest in der Therorie zwar nicht weg, aber man kann ihn nicht bei der Préf wieder abholen und ob die einem dann wirklich in F überhaupt noch einen neuen Führerschein ausstellen .... (Normalerweise gibts (bei Verlust/Dienstahl) eine Bescheinigung der dt.Führerscheinstelle um einen (dann) franz FS beantrgaen zu können, da wirds dann aber entsprechend drinstehen)
- Bleibt im täglichen Leben womöglich immer noch ein Vorteil "deutsches Papier", daß die franz. Polizei nicht sofort erkennt, daß man einen Ew. des eigenen Landes vor sich hat und man vielleicht (vielleicht auch nur im Moment) besser davonkommt (die müssen zudem Lieschen Müller aus Hamburg auf dem Schein erst mal mit der Mme Muller aus Sarrebourg in Einklang bringen
).
Also ob franz. oder dtsch. FS besser ist - große Vorteile oder auch nur größere rechtliche Unterscheide sehe ich jedenfalls nicht.