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Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: Rondpoint am 29. Mai 2014, 12:09:53

Titel: Fahren im Saarland mit vorläufiger carte grise
Beitrag von: Rondpoint am 29. Mai 2014, 12:09:53
Hallo,
da ich im Forum keine eindeutige Antwort gefunden habe, meine Frage:
darf man mit einer vorläufigen carte grise im Saarland fahren? In Baden-Würtemberg soll das möglich sein.

Ich wäre für eine Info dankbar.
Titel: Re: Fahren im Saarland mit vorläufiger carte grise
Beitrag von: maison am 29. Mai 2014, 19:32:17
Hallo,
da ich im Forum keine eindeutige Antwort gefunden habe, meine Frage:
darf man mit einer vorläufigen carte grise im Saarland fahren? In Baden-Würtemberg soll das möglich sein.

Ich wäre für eine Info dankbar.

Nein mit der vorläufigen Carte grise darf nur in Frankreich gefahren werden, auch nicht in BW.
Müsste aber auf der vorläufigen Carte grise stehen oder vermerkt sein, meines wissens.
Titel: Re: Fahren im Saarland mit vorläufiger carte grise
Beitrag von: banjo am 29. Mai 2014, 21:16:20
In BW gibt es eine  Erlass des Innenministeriums an die Polizei, die vorl. Carte Grise als Zulassungsdokument zu akzeptieren. Ob das im Saarland auch so ist, weiss ich nicht -> ans Innenministerium wenden.
Oder einfach fahren, meist  dauert es nur 1 Woche, bis die Carte Grise da ist.
Titel: Re: Fahren im Saarland mit vorläufiger carte grise
Beitrag von: Rondpoint am 30. Mai 2014, 06:43:15
Innenministerium ist ein guter Tipp, danke!
Titel: Re: Fahren im Saarland mit vorläufiger carte grise
Beitrag von: Rondpoint am 05. Juni 2014, 11:28:47
Hallo,

mittlerweile habe ich die carte grise. Es ging sehr schnell: am Montag morgen auf der Sous Prefecture beantragt, am Dienstag kam das Einschreiben.