Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: Rondpoint am 29. Mai 2014, 12:09:53
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Hallo,
da ich im Forum keine eindeutige Antwort gefunden habe, meine Frage:
darf man mit einer vorläufigen carte grise im Saarland fahren? In Baden-Würtemberg soll das möglich sein.
Ich wäre für eine Info dankbar.
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Hallo,
da ich im Forum keine eindeutige Antwort gefunden habe, meine Frage:
darf man mit einer vorläufigen carte grise im Saarland fahren? In Baden-Würtemberg soll das möglich sein.
Ich wäre für eine Info dankbar.
Nein mit der vorläufigen Carte grise darf nur in Frankreich gefahren werden, auch nicht in BW.
Müsste aber auf der vorläufigen Carte grise stehen oder vermerkt sein, meines wissens.
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In BW gibt es eine Erlass des Innenministeriums an die Polizei, die vorl. Carte Grise als Zulassungsdokument zu akzeptieren. Ob das im Saarland auch so ist, weiss ich nicht -> ans Innenministerium wenden.
Oder einfach fahren, meist dauert es nur 1 Woche, bis die Carte Grise da ist.
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Innenministerium ist ein guter Tipp, danke!
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Hallo,
mittlerweile habe ich die carte grise. Es ging sehr schnell: am Montag morgen auf der Sous Prefecture beantragt, am Dienstag kam das Einschreiben.