Inzwischen wurde die Regelung präzisiert. Ich übersetze mal ganz frei:
Vom 1. Mai 2014 an ist eine technische Überprüfung (CT=TÜV), die in einem Land der Europäischen Union durchgeführt wurde, gültig für die Anmeldung eines Fahrzeuges in Frankreich, sofern das Fahrzeug vorher in einem Land der Europäischen Union angemeldet war.
Sie können also ein Fahrzeug in Frankreich anmelden, welches zuvor in einem Land der Europäischen Union angemeldet war, ohne die technische Überprüfung (CT) erneut durchführen zu lassen, falls die Überprüfung noch gültig ist. Das bedeutet, dass sie weniger als 6 Monate zurückliegt.
Dagegen können Sie die technische Überprüfung (CT) nicht in einem Land der EU machen lassen, falls Ihr Fahrzeug in Frankreich zugelassen ist.
Quelle wie oben.
Also reicht der TÜV Bericht für die Anmeldung von Fahrzeugen aus Deutschland aus, aber abweichend zur Regelung in D darf der Prüftermin max. 6 Monate zurückliegen. Von Übersetzungen oder speziellen Formularen ist nicht die Rede. Mal sehen wie es in der Praxis funktionieren wird.
Gruß Mathis