Hallo Grenzgänger 89,
Erst einmal vielen Dank für all die Infos zur Anmeldung des Autos in Frankreich !
Allerdings habe ich gar nicht vor das Auto umzumelden...
Ich lebe zwar mehr als 180 Tage im Jahr in F, dennoch wurde mir vom Finanzamt mitgeteilt, dass meine offizielle Meldeadresse noch in D ist (habe mich da nie abgemeldet), und ich daher in D auch noch uneingeschränkt steuerpflichtig bin. Dank Doppelbesteuerungsabkommen werden von mir jedoch (momentan zumindest) keine Steuern in D verlangt.
An dieser Meldeadresse hängt, wenn ich das richtig verstanden habe, auch die Anmeldung eines Autos. Mir wurde gesagt, so lange ich in D eine Meldeadresse habe kann ich dort auch weiterhin Autos an- und abmelden (es geht ja bei mir auch nur um einen Wagen), Bankkonten öffnen etc.
Zum Thema Meldeadresse habe ich recht gute Infos auf diesem Blog gefunden :
https://wirelesslife.de/keine-meldeadresse/Kurzum: Sowohl ich als auch mein Auto sind in D gemeldet. Daher auch die Frage, ob denn das deutsche Auto in F die controle technique bekommen kann, um zumindest auf französischen Straßen auf der sicheren Seite zu sein, oder, ob es schlichtweg sinnlos ist den französischen control technique zu machen, da der ohnehin keine Gültigkeit für ein deutsches Auto hat.
Nochmals, danke für alle Infos !
Liebe Grüße