Hallo,
wenn einer einem anderen eine Sache beschädigt, muß der Schädiger dem Geschädigten diese Sache wieder reparieren oder ersetzten, daß der Geschädigte nachher nicht schlechter dasteht wie vorher. Das ist in Frankreich dasselbe wie in Deutschland.
Der Schädiger will natürlich so günstig davonkommen wie möglich, daher holt er(oder seine Versicherung) einen Gutachter, der in seinem Sinne den Schaden beurteilen soll, daß dieser so billig wie möglich repariert wird. Für dich als Geschädigten ist dies ein Vorschlag der Gegenseite, den du aber auf keinen Fall akzeptieren mußt. Du teilst dem Gegner schriftlich mit, daß du mit diesem Vorschlag niemals einverstanden bist und ein zweiter Gutachter wird den Schaden beurteilen. Im günstgsten Fall werdet ihr euch dann einig, falls nicht kommt ein dritter Gutachter ins Spiel. Den dritten Gutachter musst du aber, so viel ich weiß selber bezahlen, kannst ihn aber auch selber auswählen.Ist der Gegner mit dem von dir ausgewählten dritten Gutachter nicht einverstanden geht es vor Gericht und der Richter bestimmt einen dritten Gutachter. Am besten einen Anwalt kontaktieren, es geht dabei natürlich auch um die Nebenkosten, solange das Fahrzeug steht.
Viel Glück