Hallo!
Ich habe eine Frage bezüglich der Überführung eines "neuen Gebrauchten" nach F.
Ich habe bereits ein Fahrzeug in F gemeldet. Dieser soll nun durch einen neuen ergänzt oder ersetzt werden.
"Abgemeldet" wird der Alte ja nur über die Versicherung. Das ist doch korrekt so?
Was passiert mit der alten carte gris? Muß die zur Prefecture zurück?
Reicht für die Anmeldung des Neuen auf der Prefecture meine andere Carte Gris, meine Meldebescheinigung der Mairie oder ein Steuerbescheid, oder geht das beim zweitenmal auch nur über aktuelle EDF Rechnungen etc?
Kann das alles generell auch der Mechaniker meines Vertrauens mit einer Vollmacht von mir erledigen oder geht das nur durch mich persönlich?
Ich arbeite zur Zeit außerhalb der Grenzgängerzone (versteuere also auch...leider...nicht mehr in Frankreich), bei der Anmeldung meines Zweit-Wohnsitzes den ich unter der Woche in in Deutschland nutze, hat mir die Meldestelle hier in Bayern, Frankreich aus dem Reise-Pass gestrichen, mit der Begründung, in D ist der erste gemeldete Wohnsitz automatisch der Erstwohnsitz. Man kann also keinen Erstwohnsitz in F begründen und den Zweitwohnsitz in D. Ist das korrekt so?
Hat hiermit jemand Erfahrung und kann das Probleme bei der Fahrzeugummeldung geben?
Ich habe noch eine Frage zu den Gebühren der Ökosteuer, wie und wo kann ich deren Höhe einsehen und wie errechne ich die CV?
Vielen Dank für die Hilfe!