Hallo,
naja, wenn es um Europa geht, ist es immer etwas umständlich. Das mit dem Wohnsitz wurde zum 1.11.2012 eingeführt, vorher war es total einfach über das Internet solche Kennzeichen zu bestellen. Die kamen meist aus Heidelberg, bzw. dem Rhein-Neckar-Kreis, da dort offenbar überhaupt nichts geprüft wurde. Das hat zwar der dortigen Zulassungsstelle gute Einnahmen gebracht, aber den anderen nicht so gut gefallen. Es sieht aktuell so aus, als würden die neuen Regelungen auch sehr unterschiedlich ausgelegt. Ein paar Anrufe kosten nicht die Welt und können Klarheit bringen. Eine Zulassungsstelle schreibt zu Beispiel:
Um ein Kurzzeitkennzeichen beantragen zu können, muss der Antragsteller einen Wohnsitz innerhalb der EU nachweisen.
Einen Wohnsitznachweis für Frankreich hat ja eigentlich jeder von uns parat.
Eine andere Behörde schreibt:
Kurzzeitkennzeichen können jedoch auch an ausländische Staatsbürger ohne Wohnsitz in Deutschland für Überführungsfahrten ins Ausland zugeteilt werden. Hierbei muss dann aber zusätzlich zur Versicherungsbestätigung die "grüne" internationale Deckungskarte der Versicherung vorgelegt werden.
Gruß Mathis