Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen  (Gelesen 21614 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline jauno

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 175
  • francophil depuis 1959
    • Profil anzeigen
Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
« am: 07. Januar 2014, 19:32:37 »
Hallo allerseits,
Für den Erhalt von Exportkennzeichen ist in Deutschland seit Kurzem eine Fahrzeugvorführung notwendig.
Die Zulassungsstellen in Kandel und Landau bestehen nach Nachfrage jedenfalls auf die Vorführung.
Hat das jemand kürzlich durchexerziert?
Kennt jemand Zulassungsstellen im Grenzgebiet, die keine Fahrzeugvorführung verlangen?
Gruß
Norbert
Naturalisé en 2017

Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
« Antwort #1 am: 08. Januar 2014, 00:40:38 »
Eigentlich ist das bei den Ausfuhrkennzeichen schon immer in den Regeln gestanden.
Hol Dir doch ein Kurzzeitkennzeichen. Das bekommt man mittlerweile auch mit französischem Wohnsitz und ist günstiger.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Eliott

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 759
    • Profil anzeigen
Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
« Antwort #2 am: 08. Januar 2014, 05:29:51 »

Zitat
Hol Dir doch ein Kurzzeitkennzeichen
In den anderen EU Ländern nicht zulässig.
Wenn dich die Flicks damit erwischen haste nichts zu lachen.

Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
« Antwort #3 am: 08. Januar 2014, 12:38:10 »

In den anderen EU Ländern nicht zulässig.

Diese Antwort ist so nicht richtig...zulässig schon. Es ist nur nicht garantiert das das auch alle Länder der EU problemlos akzeptieren.

Sonderfall EU-Kurzzeit-Versicherung: Wir versenden mittlerweile auch Kurzzeitversicherungen mit grüner internationaler Versicherungskarte. In diesem Fall ist das deutsche Kurzzeitkennzeichen in den folgenden Ländern der Europäischen Union gültig:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königkreich, Zypern

Die Europäische Union hat in einem Amtsblatt ("Erläuternde Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden", 2007/C 68/15) festlegt, dass das deutsche Kurzzeitkennzeichen in den Ländern der Europäischen Union akzeptiert werden muß.


Hier im Grenzgebiet aber mittlerweile kein Problem.
« Letzte Änderung: 08. Januar 2014, 14:49:08 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Der Norden

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 202
    • Profil anzeigen
Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
« Antwort #4 am: 08. Januar 2014, 12:48:18 »
Mahlzeit,
da stimme ich Ralph zu,habe dies auch mehrfach mit Kurzzeit kennzeichen gemacht.
Ist aber immer noch ermessen sache der freundlichen >:D aber auch hier bei uns fahren genug Leute damit herrum,
ich per. hatte nie probleme damit.
Gruss

Offline Mathis

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 760
    • Profil anzeigen
    • http://de.wikipedia.org/wiki/Pays_de_Bitche
Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
« Antwort #5 am: 08. Januar 2014, 13:17:28 »
Hallo,

vor einiger Zeit hatte ich das auch mal bei den Behörden nachgefragt. Es gibt eine europäische Regelung, dass Kurzzeitkennzeichen innerhalb der EU zu akzeptieren sind. Wichtig ist es aber, sich von Versicherung eine grüne Versicherungskarte geben zu lassen. Leider hat sich das aber noch nicht bis ins innere Frankreich herumgesprochen, einige Flics machen noch ziemlich Probleme. Im Grenzgebiet sind aber Kurzzeitkennzeichen inzwischen recht häufig zu sehen.

Hier noch ein Zitat: Die Europäische Kommission hat in ihrer "Erläuternden Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden", deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Kraftfahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen wie z. B. dem Händler- oder Kurzzeitkennzeichen die Teilnahme am grenzüberschreitenden öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich zu gestatten ist. Sie hat im 4. Abschnitt ihrer Mitteilung die Voraussetzungen für die "Anerkennung" derartiger Kennzeichen beschrieben. Das deutsche Kurzzeitkennzeichen erfüllt diese Voraussetzungen. (aus einer Erklärung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung)

Gruß Mathis

Offline jauno

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 175
  • francophil depuis 1959
    • Profil anzeigen
Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
« Antwort #6 am: 08. Januar 2014, 18:56:11 »
@Ralph
Kurze Zwischenfrage:
Wie bekommt man denn ohne Wohnsitz in Deutschland (nicht Vater, Opa, Bruder oder Strohmann in Deutschland) Kurzzeitkennzeichen?
Ohne Wohnsitz in D laut Auskunft mehrerer Zulassungsstellen nicht möglich. Steht so angeblich in den §§.
« Letzte Änderung: 08. Januar 2014, 19:01:56 von jauno »
Naturalisé en 2017

Offline Mathis

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 760
    • Profil anzeigen
    • http://de.wikipedia.org/wiki/Pays_de_Bitche
Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
« Antwort #7 am: 08. Januar 2014, 19:18:28 »
Hallo,

das scheint unterschiedlich gehandhabt zu werden. Eine Zulassungsstelle in Hessen sagt z.B. folgendes:

Personen ohne Wohnsitz in Deutschland:

Kurzzeitkennzeichen dürfen an Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ab sofort nur noch unter Angabe und mit Gegenzeichnung eines Empfangsberechtigten mit Wohnsitz oder, falls ein solcher nicht vorliegt, nachgewiesenem Aufenthaltsort im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Zulassungsbehörde zugeteilt werden.

Hierfür ist zusätzlich zu den sonstigen Dokumenten der Vordruck der Empfangsberechtigung auszufüllen und sowohl vom Empfangsberechtigten als auch vom Vollmachtgeber unterschrieben einzureichen sowie die Ausweisdokumente des Empfangsberechigten und des Vollmachtgebers vorzulegen.


Eine Zulassungsstelle in NRW:

Antragsteller ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben die Möglichkeit ein Kurzzeitkennzeichen in dem Zulassungsbezirk zu erhalten, in dem sie sich aufhalten. Eine persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich. Die Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat) des ausländischen Wohnortes oder des Konsulates ist vorzulegen.

Ich würde also ein paar in Frage kommende Zulassungsstellen antelefonieren, ob es geht. So wie ich die Texte verstehe, würde vielleicht eine Quittung eines Hotels oder eine Bestätigung ("derzeitiger Aufenthalt") ausreichen. Evt. reicht es wenn Du sagst: "ich halte mich derzeit zum Erwerb des KFZ im Bereich der Zulassungsstelle auf".

Ich selbst hatte einen "Helfer" mit Adresse in D.

Gruß Mathis


Offline jauno

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 175
  • francophil depuis 1959
    • Profil anzeigen
Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
« Antwort #8 am: 08. Januar 2014, 19:59:50 »
@Mathis
Ergo, Kurzzeitkennzeichen als Ausländer sind nur mit immensem bürokratischen Papierkrieg zu bekommen. Mal eben hingehen und abholen ist nicht.
Naturalisé en 2017

Offline Mathis

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 760
    • Profil anzeigen
    • http://de.wikipedia.org/wiki/Pays_de_Bitche
Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
« Antwort #9 am: 08. Januar 2014, 20:47:09 »
Hallo,

naja, wenn es um Europa geht, ist es immer etwas umständlich. Das mit dem Wohnsitz wurde zum 1.11.2012 eingeführt, vorher war es total einfach über das Internet solche Kennzeichen zu bestellen. Die kamen meist aus Heidelberg, bzw. dem Rhein-Neckar-Kreis, da dort offenbar überhaupt nichts geprüft wurde. Das hat zwar der dortigen Zulassungsstelle gute Einnahmen gebracht, aber den anderen nicht so gut gefallen. Es sieht aktuell so aus, als würden die neuen Regelungen auch sehr unterschiedlich ausgelegt. Ein paar Anrufe kosten nicht die Welt und können Klarheit bringen. Eine Zulassungsstelle schreibt zu Beispiel:

Um ein Kurzzeitkennzeichen beantragen zu können, muss der Antragsteller einen Wohnsitz innerhalb der EU nachweisen.

Einen Wohnsitznachweis für Frankreich hat ja eigentlich jeder von uns parat.

Eine andere Behörde schreibt:

Kurzzeitkennzeichen können jedoch auch an ausländische Staatsbürger ohne Wohnsitz in Deutschland für Überführungsfahrten ins Ausland zugeteilt werden. Hierbei muss dann aber zusätzlich zur Versicherungsbestätigung die "grüne" internationale Deckungskarte der Versicherung vorgelegt werden.

Gruß Mathis
 

Offline jauno

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 175
  • francophil depuis 1959
    • Profil anzeigen
Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
« Antwort #10 am: 08. Januar 2014, 20:55:31 »

Um ein Kurzzeitkennzeichen beantragen zu können, muss der Antragsteller einen Wohnsitz innerhalb der EU nachweisen.

Einen Wohnsitznachweis für Frankreich hat ja eigentlich jeder von uns parat.

Erkennen die denn auch meine facture d'électricité en francais als "Wohnsitznachweis" an? Einen anderen habe ich nämlich nicht.  :angel:


Eine andere Behörde schreibt:
Kurzzeitkennzeichen können jedoch auch an ausländische Staatsbürger ohne Wohnsitz in Deutschland für Überführungsfahrten ins Ausland zugeteilt werden. Hierbei muss dann aber zusätzlich zur Versicherungsbestätigung die "grüne" internationale Deckungskarte der Versicherung vorgelegt werden.


Um welche Zulassungsbehörde handelt es sich denn dabei genau, wenn ich fragen darf? Sie wäre vielleicht ein Besuch Wert, sofern Sie nicht in Buxtehude ist.  =D

Gruß
Norbert
« Letzte Änderung: 08. Januar 2014, 21:00:16 von jauno »
Naturalisé en 2017

Offline Mathis

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 760
    • Profil anzeigen
    • http://de.wikipedia.org/wiki/Pays_de_Bitche
Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
« Antwort #11 am: 08. Januar 2014, 21:09:06 »
Hallo,

Erkennen die denn auch meine facture d'électricité en francais als "Wohnsitznachweis" an? Einen anderen habe ich nämlich nicht.  :angel:

Das dürfte wie immer Ermessenssache sein. Am liebsten haben die was vom Konsulat, gern auch von der Gemeinde in Frankreich. Steuerbescheid ist auch gut. Stromrechnung? Vielleicht, müsste man fragen.

Zitat
Um welche Zulassungsbehörde handelt es sich denn dabei genau, wenn ich fragen darf? Sie wäre vielleicht ein Besuch Wert, sofern Sie nicht in Buxtehude ist.  =D

Diese Aussage stammt von der Stadt Hof in Bayern, pardon in Franken. Ist vielleicht doch bisschen weit weg.... Ich würde einfach mal die Suchmaschine deines Vertrauens befragen, ob Du was in der Region findest. Schlagwörter wären: Kurzzeitkennzeichen ohne Wohnsitz

Gruß Mathis

Edith sagt noch:

Kuck mal in Karlsruhe:

http://www1.karlsruhe.de/Service/d115/detail.php?prod_id=486

« Letzte Änderung: 08. Januar 2014, 21:11:38 von Mathis »

Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
« Antwort #12 am: 09. Januar 2014, 14:50:16 »
@Ralph
Kurze Zwischenfrage:
Wie bekommt man denn ohne Wohnsitz in Deutschland (nicht Vater, Opa, Bruder oder Strohmann in Deutschland) Kurzzeitkennzeichen?
Ohne Wohnsitz in D laut Auskunft mehrerer Zulassungsstellen nicht möglich. Steht so angeblich in den §§.

Das war früher auch wirklich sogut wie nicht möglich....mittlerweile im Grenzgebiet anscheinend kein Problem.
Also in Kehl / Offenburg und in Freiburg geht das problemlos. Hat mich ein französischer Kolege draufgebracht, als ich ihn ganz entgeistert gefragt habe, wie er zu diesem Kennzeichen kommt.
Ansonsten kann das auch der Händler, bei dem man das Auto kauft, vermitteln .
« Letzte Änderung: 10. Januar 2014, 09:26:16 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline jauno

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 175
  • francophil depuis 1959
    • Profil anzeigen
Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
« Antwort #13 am: 09. Januar 2014, 19:11:23 »
In Karlsruhe scheint es wohl wirklich zu gehen mit Wohnsitz im Ausland, in GER, SÜW und LD nicht.
Da hat die Kleinstaaterei in Deutschland endlich mal positive Seiten  :laugh:
Naturalisé en 2017

Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
Re: Ausfuhrkennzeichen - Exportkennzeichen
« Antwort #14 am: 10. Januar 2014, 09:25:24 »
jaja...die Pälzer halt wieder.... :lach:
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz