@CP,
Ralph hat alles richtig geschrieben.
Es ist nicht erlaubt mit einem Fahrzeug (deutsches Kennzeichen) einen Anhänger bis 500 kg zul. GG und einem französischen Kennzeichen zu fahren.
Anders verhält es sich, wenn der Anhänger eine Carte grise hat, dann ist das Gespann erlaubt.
Auch erlaubt ist die Kombination von einem Fahrzeug mit franz. Kennzeichen und einem
in D zugelassenen Hänger.
Gruß
Saarbrücker
PS: Mein Nachbar und ich haben uns gemeinsam einen Anhänger gekauft.
Jeder hat eigenes Nummernschild, dass je nach Bedarf mit Magnet befestigt wird.