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Autor Thema: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)  (Gelesen 51673 mal)

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Offline jauno

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Hallo Grenzgänger.
Bin dabei, wieder einen Gebrauchtwagen aus D zuzulassen. Habe das das letzte Mal allerdings vor 5 Jahren gemacht. Hat das jemand aktuell mal durchexerziert und kann mir sagen, auf was zu achten ist? Bei mir Bas-Rhin.
Geht das online oder muss man vor Ort erscheinen? Wenn ja wo? Préfecture ?
Quittus fiscal: wird ein deutschsprachiger Kaufvertrag akzeptiert oder braucht man dafür ein spez. franz. Formular (CERFA)?
COC. Auch hier, wird das in Deutsch akzeptiert?
Gruß
Norbert
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Offline Ralph

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #1 am: 04. Oktober 2019, 12:50:36 »
Geht nur online oder über eine Agentur.
QF - Deutscher Kaufvertrag oder Rechnung wird akzeptiert
COC auch kein Problem.

Dauert momentan ca. 4 Wochen.
Mußt Du in der Zwischenzeit damit fahren empfiehlt sich ein WW Kennzeichen - damit kannst Du 3 Monate fahren.
Originaldokumente bleiben mittlerweile bei Dir - Du mußt Dich verpflichten sie 5 Jahre aufzubewahren.

Was sich im Vergleich zu vor 5 Jahren geändert hat - der deutsche TüV wird mittlerweile anerkannt - solange er max 6 Monate alt ist.
Also am Besten einen mit neuem TüV kaufen.
Den TüV Bericht dann einscannen und hochladen. Er wird dann auf die CG übernommen.

Bei Fragen kannst Du mich gerne anschreiben.
Ich habe mit dem neuen System mittlerweile 2 deutsche Importe und 1 Gebrauchten von F zugelassen - das sollte als Erfahrung reichen :-)
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline jauno

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #2 am: 04. Oktober 2019, 18:23:19 »
Vielen Dank Ralph für die Tips.
Vieles war mir neu, z. B. das mit der Anerkennung des deutschen TÜV. Steht aber m. W. nirgendwo geschrieben.
Positiv ist sicherlich, dass man jetzt alle démarches en ligne machen kann, auch bei Importfahrzeugen.
Da das Thema ja hier immer wieder aufkommt, wäre es vielleicht für die Allgemeinheit von Nutzen, den Ablauf detailliert zu beschreiben. Z B. Einrichtung eines Kontos bei ants.gouv.fr. und auch die Fallstricke. Denn bei immatriculation darf man nicht Acheter ou recevoir un véhicule d'occasion wählen, sofern es sich um ein Importauto handelt, sondern Faire une autre demande concernant un véhicule. Dann kommt man auf eine tour guidée wo alles abgefragt wird.
Wenn ich mein neues Auto immatrikuliere werde ich vielleicht eine kleine Anleitung hier einstellen.
Gruß Norbert
Naturalisé en 2017

Offline jauno

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #3 am: 14. Oktober 2019, 21:56:52 »
Ich habe jetzt für meinen importierten Gebrauchten die Zulassung beantragt. Alles en ligne.
Ich habe hier mal für die Allgemeinheit die Schritte dokumentiert, die man abarbeiten muss.

In Anlage als PDF

Überall wird zwar behauptet, auch von offizieller Seite, dass man für die immerhin lange Übergangszeit in der die immatriculation läuft (derzeit immerhin bis zu 4 Wochen) ein WW-Kennzeichen (CPI = Carte provisoire d'immatriculation ) kurzfristig beantragen kann. Das soll auch online mgl. sein und die démarches sollen am Ende der Immatrikulationsprozedur erscheinen.
Bei mir ist nichts dergleichen erschienen. Auch wird nirgendwo bei ants.gouv.fr beschrieben, wie und wo man online eine CPI bzw. plaques WW bekommen kann. Das bleibt ein Geheimnis, wäre aber dringend nötig, da man ja seinen Gebrauchten aufgrund der trägen französischen Bürokratie wochenlang nicht nutzen kann. Weiß jemand, wie das geht?
Naturalisé en 2017

Offline moni

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #4 am: 15. Oktober 2019, 07:58:44 »
Hallo Ralph,

Hilfreiche Anleitung, super!  :doppeld:

Noch 2 Ergänzungen, die vielleicht dem ein oder anderen ewiges Recherchieren ersparen:
- inzwischen bekommt man einen France Connect Zugang nur noch, wenn man eine französische Sozialversicherungsnummer hat (das verbirgt sich bei der France Connect Anmeldung hinter "erreur 12")
- ich bin jetzt nicht ganz auf dem aktuellen Stand, aber vor ein paar Monaten war es beim Finanzamt Haguenau noch nicht möglich, die Unterlagen für den Quitus fiscale per Mail einzureichen. Man musste die Originalunterlagen in einem Umschlag, auf dem man seine Telefonnummer notiert hat, in einem unbewachten Raum hinterlegen und wurde dann angerufen, wenn der QF fertig ist. Das soll ca 3 Tage dauern.

Was die WW Kennzeichen angeht: wir habe gerade mal wieder eine Agentur beauftragt. Hat man den QF bereits, dann braucht die Agentur 1 Tag für die WW-Zulassung, mit Glück geht es am selben Tag. Macht man den QF über die Agentur, dann sind es üblicherweise 3 Arbeitstage bis man die WW-Kennzeichen hat.

Einen schönen Tag noch!
moni

Offline jauno

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #5 am: 15. Oktober 2019, 09:03:48 »
@moni
Haguenau akzeptiert jetzt auch Email Scans. Die Originale muss man dann bei Abholung vorzeigen.
sie.haguenau@dgfip.finances.gouv.fr
Welche agences machen denn WW Plaques?Geht das auch online?
Gruß Norbert
Naturalisé en 2017

Offline moni

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #6 am: 15. Oktober 2019, 14:23:45 »
Ob es online geht, weiß ich nicht, zumindest hatte ich keine Agentur gefunden, die Kopien/Scans bei Fahrzeugimport akzeptiert. Ich bin mittlerweile fast Stammkunde beim Carte-Grise-Café in Haguenau. Das kostet schon ein paar Euro, aber es klappt immer alles gut.
Sie machen sogar die FFVE Zulassung von Oldtimern.
Grüße
moni

Offline jauno

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #7 am: 15. Oktober 2019, 19:38:50 »
Habe mir jetzt WW plaques machen lassen. 15 Minuten beim agent allerdings happige 127 € incl. plaques.
Ich habe meine aktualisierte Anleitung als PDF nochmals angefügt.
Mein agent wirbt auch damit, dass man die endgültige CG unter 30 Minuten bekommt. Ich vermute, das gilt nur für Fahrzeuge, die in F gekauft worden sind. Diese 4-5 Wochen Wartezeit sind ja schon enorm und es wäre eine Sauerei, wenn das für agences nicht gilt, nur für Privatpersonen. Oder trifft das nur für Importfahrzeuge zu? Weiß jemand was?
Salutations
Norbert
« Letzte Änderung: 15. Oktober 2019, 19:47:54 von jauno »
Naturalisé en 2017

Offline moni

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #8 am: 18. Oktober 2019, 08:32:50 »
Die 4-5 Wochen gelten nur für Importfahrzeuge.
Meines Wissens sind die Agenturen nicht schneller als die online-Anträge, wenn beim online-Antrag halt alles stimmt.
Für Oldtimer-Freunde: da ist es ein Unterschied von ein paar Monaten, wenn es über eine Agence läuft. Wenn die Agence mit der FFVE zusammenarbeitet, dauert es ca 2 Monate, ohne Agence derzeit 6 Monate.
Grüße
moni

Offline Ralph

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #9 am: 18. Oktober 2019, 12:57:00 »
Also ich finde jetzt 127 € für 3 Monate nicht happig....
Davon sind ja 70 € Gebühren und mind 30 € für die Schilder.
Versuche mal in D ein Importkennzeichen für denselben Zeitraum zu bekommen....
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline jauno

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #10 am: 18. Oktober 2019, 13:07:36 »
Ich finde es insofern happig und nicht zumutbar, dass das alles nicht nötig wäre, wenn man sein Auto zeitnah, d h innerhalb von Tagen zugelassen bekäme. So wie früher. Warum auf en ligne umstellen, wenn die Bürokratie heillos überfordert ist. Das gleiche Trauerspiel mit den permis. Insuffizienz des Staates auf Kosten der Bürger.
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Offline jauno

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #11 am: 15. November 2019, 21:13:45 »
Eine Nachfrage dazu:
Habe heute meine CG bekommen, jedoch ohne Vermerk in "Dates de visites techniques". Dort sind normalerweise die stattgefundenen CTs vermerkt. Die deutsche DEKRA wurde bei der Zulassung akzeptiert. Ich habe aber jetzt keinen gültigen Nachweis über eine CT.
Meine Frage ist jetzt, wie weise ich die CT bei einer Polizeikontrolle nach? Habe ja auch keinen badge an der Frontscheibe. Im  Elsaß wird vielleicht (aber auch nur bei gutem Willen des Gendarmen) das deutsche Zertifikat akzeptiert, sicherlich aber nicht im "wahren Frankreich".
Habt ihr da Erfahrungen? Ist bei euch im Falle einer ausländischen CT ein Vermerk in der CG?

Auszug aus https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F16539:

Toutefois, en cas d'achat d'un véhicule d'occasion immatriculé dans un pays de l'Union européenne, vous pouvez le faire immatriculer en France sans avoir à refaire le contrôle effectué dans ce pays.

Toutefois, le contrôle doit être toujours valable :

    Si aucune contre-visite n'a été prescrite, le contrôle technique doit dater de moins de 6 mois.
    Si une contre-visite a été prescrite, le délai accordé pour l'effectuer ne doit pas être dépassé.
« Letzte Änderung: 15. November 2019, 21:23:34 von jauno »
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Offline Ralph

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #12 am: 15. November 2019, 21:34:43 »
Du hast in der CG das Datum des nächsten CT vermerkt.
Feld X1....
Das reicht bei der Kontrolle.
Dazu noch die dazugehörende TÜV Bescheinigung....
mehr gibts nicht das erste Mal.
Deine „dates de ct“ auf der Rückseite sind dann für die folgenden Ct Besuche.
« Letzte Änderung: 15. November 2019, 21:38:21 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline jauno

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #13 am: 15. November 2019, 21:51:56 »
Du hast in der CG das Datum des nächsten CT vermerkt.
Feld X1....

Ja stimmt. Auf der Vorderseite. Hatte ich übersehen.
Merci für den Tip
Naturalisé en 2017

Offline moni

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Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« Antwort #14 am: 16. November 2019, 12:45:33 »
Hey Jauno, wie lange hat es denn jetzt bei Dir mit der CG definitive gedauert? Ralph hatte kürzlich 4 Wochen geschrieben, wir warten jetzt schon 7 Wochen und laut Agentur dauert es derzeit länger. Nun ist die Frage, ob das stimmt oder eine Ausrede ist ...
Da ab Januar die Zulassungsgebühren drastisch angehoben werden, versuchen vielleicht viele noch, ein Fahrzeug zuzulassen. Das würde die längere Dauer erklären.
Grüße
moin