Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Verwarngeldangebot  (Gelesen 10929 mal)

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Offline guzzje

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Verwarngeldangebot
« am: 21. November 2010, 10:21:09 »
Hallo zusammen,
habe gestern ein Verwarngeldangebot aus Trier bekommen: geblitzt mit 62 statt 50 und sie wollen 20€ von mir.
Erstmal erstaunlich dass sie so schnell meine frz. Adresse rausbekommen haben und zum zweiten werden doch erst Sachen ab 70€ vollstreckt - oder?
Bin mir jetzt nicht mehr sicher, zumal mich die Formulierung "Verwarngeldangebot" verwirrt.
Könnt ihr mir helfen?
Dank & Gruss
Guzzje

Apotheker57

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Re: Verwarngeldangebot
« Antwort #1 am: 21. November 2010, 10:45:42 »
Hallo,

Verwarngeld "angebot" ????? So was habe ich in D noch nie erlebt und/oder gehört!!!
Mich würde so was stutzig machen, ist es denn wirklich eine Behörde? Und bei 62 km/h innerorts wären mit Sicherheit mehr Euros fällig plus entspr. Punkte.
(Schau Dir mal den Punktekatalog im Internet an.)
Kann es evtl. sein, dass irgendjemand da einen Betrugsversuch startet? Ich würde mir wenigstens das Beweisfoto von der Behörde (Stadt Trier ?)
kommen lassen und mich im Zweifelsfall auch mit der zuständigen Behörde telef. auseinandersetzen, ehe ich irgend etwas bezahle. Vielleicht bauen diejenigen, die so etwas starten , darauf, dass eben einfach bezahlt wird.....................
Dass die Deine Adresse haben, keine Ahnung, aber möglich ist das schon.

Viele Grüße,
Carsten

Offline WolfS

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Re: Verwarngeldangebot
« Antwort #2 am: 21. November 2010, 11:23:51 »
www.google.de, Suchbegriff 'Verwarnungsgeldangebot', 1.Link :

http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/widrigkeiten/content_01_03.html

Wird ein Betroffener bei oder unmittelbar nach der Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit festgestellt und handelt es sich um einen minderschweren Verstoß, der nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld unterhalb der Eintragungsgrenze (also höchstens 35 €) geahndet werden soll, so können Polizeibeamte ein Verwarnungsgeld im Einverständnis mit dem Betroffenen, der hierzu anzuhören ist, sogleich kassieren, womit die Sache dann erledigt ist.

Führt der Betroffene nicht genügend Geld mit sich oder wird von diesem Sofortverfahren aus anderen Gründen nicht Gebrauch gemacht, so holt in solchen Fällen die für die Verfolgung der begangenen Ordnungswidrigkeit zuständige Behörde dies sodann nach, indem sie dem Betroffenen ein schriftliches Verwarnungsgeldangebot übersendet, in dem der für die Annahme des Angebots erforderliche Zahlungsbetrag genannt und eine Frist von regelmäßig einer Woche für die Zahlung gesetzt wird.

Ist der Betroffene damit einverstanden und überweist er den vorgeschlagenen Betrag in voller Höhe fristgemäß, dann ist damit wiederum das Verfahren abgeschlossen.

Offline cogee

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Re: Verwarngeldangebot
« Antwort #3 am: 21. November 2010, 14:21:09 »
das erst ab 70€ vollstreckt werden kann ist korrekt. deshalb kriegst du erstmal einen brief mit der aufforderung zur bezahlung. das kannst du natuerlich auch lassen. bezahlst du aber nicht kommen weitere kosten auf dich zu (mahnung, bussgeldbescheid, etc.) zahlst du nicht und es kommen 70€ oder mehr zusammen, kommt der F-greichtsvollzieher und vollstreckt das ganze.
deine adresse kriegen die ueber das kennzeichen ganz schnell raus wenn die wollen.
und das mit den 20€ kommt schon hin

Offline Zaren

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Re: Verwarngeldangebot
« Antwort #4 am: 21. November 2010, 14:54:34 »
Hallo,

mal eine andere Frage, wurdest du überhaupt geblitzt? Das hört sich bei dir so an, als wollten die Geld von dir und weißt von nichts! Also wie andere schon schreiben, dort einfach mal anrufen.

Gruß Zaren

Offline Waylon57

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Re: Verwarngeldangebot
« Antwort #5 am: 21. November 2010, 15:13:59 »
Wenn zweifelsfrei ist das du zu schnell unterwegs warst, würde ich den Betrag überweisen. Denn wie schon g2122 geschrieben hat, kann die deutsche Behörde die 70€-Grenze ganz schnell erreichen, und dann mußt du so oder so löhnen.

Auf der anderen Seite fände ich es auch mal spannend zu sehen was passiert wenn du nicht zahlst. Dein Fall hätte dann Modellcharakter für alle anderen User hier im Forum und du könntest dich als Held fühlen.  :lach:
« Letzte Änderung: 21. November 2010, 15:20:00 von Waylon57 »

Offline guzzje

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Re: Verwarngeldangebot
« Antwort #6 am: 21. November 2010, 16:00:43 »
Hallo nochmal,
danke für die Hinweise.
Ich wollte das Ding schon in die Tonne kloppen - übrigens mit nem schönen Foto ;-)
Der Hinweis mit den Verfahrenskosten hat mich aber ein wenig beunruhigt und ich habe folg. beim ADAC gefunden:

Ab welchem Betrag sind Bußgelder vollstreckbar? Sind hierbei Verfahrens- und Mahnkosten zu berücksichtigen?

Es werden Geldsanktionen ab einem Betrag von mindestens 70 Euro u. a. aus Straßenverkehrsverstößen und Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten vollstreckt.

Nach § 87 Abs.3 IRG umfasst der Begriff der Geldsanktion sowohl das Bußgeld als auch die Verfahrenskosten, so dassder zu vollstreckende Betrag inklusive etwaiger Verfahrenskosten zu verstehen ist. Die Bagatellgrenze ist z. B. auch dann erreicht, wenn die Geldbuße 50 Euro und die Verfahrenskosten 25 Euro, also zusammen 75 Euro betragen.


Ich werde also nicht zum Märtyrer und zahle, habe keine Lust die frz. Justiz/Polizei/Behörden am Hacken zu haben.

Dank euch allen
Gruss
Guzzje

Offline Ralph

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Re: Verwarngeldangebot
« Antwort #7 am: 21. November 2010, 16:31:50 »
Hallo,

ist völlig normal das Verwarnungsgeldangebot......bezahlst Du innerhalb einer Woche ist alles erledigt ansonsten gibt es ein Bußgeldverfahren.
Wenn Du regelmäßig nach D gehst würde ich das freundliche Angebot annehmen.

Vollstreckt wird das in F nicht.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline -Helmut-

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Re: Verwarngeldangebot
« Antwort #8 am: 22. November 2010, 12:23:24 »
So manches sehe ich persönlich nicht als normal an.

Ich gehe davon aus, ihr habt von dem Richter in Westfalen mitbekommen, der keine Bussgeldbescheide mehr bearbeiten will, weil es in seinen
Augen reine Abzockerei ist.

Okay, wir wissen alle, es gibt Raser. Im Gegensatz dazu ist aber so mancher mal hie und da bissel zu schnell gefahren, hat nicht alle 5 Sekunden auf den Tacho
gesehen.

Würden wir gezielter hinterfragen, wo fängt Abzockerei an, wo hört sie auf, würde es doch nur in Streit ausarten.
Für mich sind viele Bussgeldbescheide reine Abzocke, weil nur genau dort kassiert -geblitzt- wird, wo die "Blitzer" ganz genau wissen dass es sich dort lohnt.

An einem Kindergarten mit Grundschule habe ich nie Polizei oder Blitzer gesehen, obwohl dort bereits zwei Kinder tödlich überfahren wurden.
Ich habe die Blitzer in diesem Ort aber regelmäßig 20 m hinter dem Ortseingangsschild versteckt hinter einem Trafohäuschen stehen und blitzen gesehen.
Aufgrund solcher Erfahrungen bin ich quasi vorgeimpft, ablehnend gegen fast jede Art Bussgeld.
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline Ralf K.

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Re: Verwarngeldangebot
« Antwort #9 am: 22. November 2010, 15:29:07 »
Ich gehe davon aus, ihr habt von dem Richter in Westfalen mitbekommen, der keine Bussgeldbescheide mehr bearbeiten will, weil es in seinen
Augen reine Abzockerei ist.
Da ist ein kleiner Richter aufmüpfig. Na und? Am wesentlichen Sachverhalt der Geschwindigkeitsübertretung ändert es nichts. Eigentlich hat ein Richter darüber zu entscheiden, welche Seite die besseren, im Sinne von gesetzeskonformen, Argumente hat. Er macht's nicht. Aber nicht mehr lange.

Okay, wir wissen alle, es gibt Raser. Im Gegensatz dazu ist aber so mancher mal hie und da bissel zu schnell gefahren, hat nicht alle 5 Sekunden auf den Tacho
gesehen.
Ok, um's vorwegzunehmen, ich fahre auch nicht immer exakt die zulässige Vmax. Daher lebe ich mit dem Risiko erwischt zu werden. Allerdings sind 5km/h genau diese 5km/h mehr als erlaubt. In .de kannst froh sein, daß typischerweise erst bei 6 oder 7km/ über erlaubt geblitzt wird. Anders ist .ch. Dort fahre ich mittlerweile genau so wie die Einheimischen: exakt das erlaubte Maximum. Aber so exakt, fast metergenau. Problem dabei ist, daß ein nicht unwesentlicher Teil der Konzentration und Aufmerksamkeit dem Tacho oder GPS geschuldet ist und nicht mehr dem Verkehrsgeschehen. Aber "sie" wollen es so. Mit anderen, einheimischen Moppedfahrern gab's dann schon Maßnahmen gegen die Langeweile auf schweizer Straßen: Wheelisieren bei exakt 50km/h ohne(!) Beschleunigung (ich schaff's nicht, aber es geht :-) ), Slalomfahren um die Hütchen der Baustellenabsperrung (das kann bei exakt 50km/h sehr anspruchsvoll sein :-) ), im Kreisverkehr die Geschwindigkeit halten, usw. So blöd es klingt: alles, aber nur nicht schneller als die erlaubte Vmax.

Auch in .fr gibt's mittlerweile Strecken, wo ich mich bemühe exakt 90km/h auf der Landstraße zu fahren, weil bei schönem Wetter fast immer die Rennleitung herumsteht (Lac de Pierre Percee, Donon). Ich kann dann sehr schön meine Linienwahl studieren und dran feilen, weil ich mich nicht aufs Bremsen konzentrieren muß.

Für mich sind viele Bussgeldbescheide reine Abzocke, weil nur genau dort kassiert -geblitzt- wird, wo die "Blitzer" ganz genau wissen dass es sich dort lohnt.
gesehen.
Vorsicht vor Karlsruhe! Die Stadt braucht Geld, sehr viel davon. Gerade ab heute sind wieder ein paar mehr stationäre Geräte im Einsatz, weil es angeblich zu Unfällen kommen könnte, wenn nicht kontrolliert würde, z.B. Südtangente KA. Die Meßanlagen auf der Rheinbrücke (B10) haben dagegen einen technischen Hintergrund. Die LKW-Geschwindigkeitsbegrenzung wurde früher "großzügig" ignoriert, Folge: hohe Brückenbelastung.

Ich habe die Blitzer in diesem Ort aber regelmäßig 20 m hinter dem Ortseingangsschild versteckt hinter einem Trafohäuschen stehen und blitzen gesehen.
Das ist in .de nicht zulässig, außer es gab schon vor dem Ortseingangsschild eine Zone mit einer Beschränkung, meist 70km/h.

Gruß, Ralf