Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung => Thema gestartet von: klausischlumpf am 14. Oktober 2010, 16:09:24
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Hallo allerseits,
nochmal eine Frage von mir:
Wenn ich den dt. Autoführerschein nach Frankreich umschreiben lassen würde, käme so viel ich weiß die Möglichkeit hinzu auch 125er (ich habe meinen dt. Autoführerschein 1995, und somit NACH 1980 gemacht, dürfte also stand heute nur 50er fahren) zu fahren (Klasse A1).
Nun ist aber eine Umschreibung mit den neuen europ. Führerscheinen ja nicht mehr Pflicht, und dürfte ich somit in F auch mit meinem dt. Führerschein 125er fahren, obwohl die Klasse A1 nicht eingetragen ist ?
Weiß da jemand bescheid ?
Danke und schönen Gruß aus Seltz,
Klaus Sommer
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ja aber nur i frankreich
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Hallo Kathy,
wenn ich den Führerschein aber umschreibe, dann dürfte ich mit der 125er auch in Deutschland fahren, oder ? die Klasse A1 ist dann ja entsprechend "richtig" gültig.
Gruß,
Klaus
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Hi,
sollte das so gehen, müsstest du wohl auch die Nachteile in Kauf nehmen.
Nur ein Beispiel, das ich gerade im Kopf habe.
Du darfst dann keine 7,5 Tonner mehr fahren, dafür brauchen die Franzosen einen extra Lappen.
Mit den Anhängern gibt es eine so ähnlich Bestimmung, kenne mich da aber nicht so aus.
Fazit:
Ich wäre da sehr vorsichtig.
Wenn du nicht genau weißt was du nachher noch nach deutschen oder franz. Führerschein darfst oder nicht darfst.
Grüße
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nein
denn es steht ausdrücklich drauf das die klasse nur innerhalb frankreichs gültig ist
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Jo, dann ist ja alles geklärt.
Musst du, wenn du nach D mit ner 125er fahren willst, halt doch den Führerschein machen.
Wäre zu schön gewesen, mir hätte das auch was gebracht.
Grüße
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ja genau es ist nicht vorne bei den klassen a-e eingetragen sonder auf der rückseite.
was mich etwas wundert ist bei mir sind vorne bei klasse b das datum und 2 stempel drin und auf der rückseite bei a1 steht nur das datum daneben (kein stempel).
darf ich damit trotzdem motorrad fahren?
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Hallo,
laut
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/gueltigkeit-auslaendischer-fahrerlaubnisse-fuehrerscheine-in-der-bundesrepublik-deutschland.html?nn=35908
würde das aber trotzdem bedeuten, daß ich mit meinem französischen Führerschein, wenn ich in Frankreich die Klasse A1 fahren darf, dies auch in Deutschland darf, sofern ich mich nur "vorübergehend" in D aufhalte, also dort nicht meinen Wohnsitz habe.
Desweiteren habe ich noch folgende Infos bekommen:
Anhänger ist kein Problem, dafür gibt es in Frankreich auch die Klasse E (B). Eigentlich ist die Fahrerlaubnis bis 7,5 t auch kein Problem, es gibt in F eine Sonderregelung, mit der man diese Klasse bekommen kann, wenn man
a) diese Klasse in einem ausländischen Führerschein hat, und diesen umschreibt
b) man seinen Führerschein vor 1970 gemacht hat
Allerdings beide Male mit der Einschränkung, daß alle 5 Jahre ein Amtsarzt bestätigen muß, daß man noch fahrtauglich ist !
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also MUSS ich nen france lappen haben um125er zu fahren oder reicht mein wohnsitz infrance?
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Hi,
sollte das so gehen, müsstest du wohl auch die Nachteile in Kauf nehmen.
Nur ein Beispiel, das ich gerade im Kopf habe.
Du darfst dann keine 7,5 Tonner mehr fahren, dafür brauchen die Franzosen einen extra Lappen.
Mit den Anhängern gibt es eine so ähnlich Bestimmung, kenne mich da aber nicht so aus.
Fazit:
Ich wäre da sehr vorsichtig.
Wenn du nicht genau weißt was du nachher noch nach deutschen oder franz. Führerschein darfst oder nicht darfst.
Grüße
Flasch... du bekommst dann sogar den Lappen für 12 Tonner.....
Musst diesen allerdings in regelmässigen abständen ( ich glaube 5 Jahre ) wieder mit einem arztzeugnis verlängern lassen.....
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Juhu, ich habe meinen neuen Führerschein nach langem Warten endlich bekommen.
Also es ist also definitv so:
Klasse A1 wird komplett eingetragen, ohne Schlüsselnummer ! -> 125er sind damit ( sofern max. 15 PS) erlaubt !, die Eintragung gilt unbegrenzt
Klasse B1 und B (Autos bis 3,5t) sind ebenfalls unbegrenzt eingetragen.
Klasse C (LKW bis 7,5 t) sind auch genauso eingetragen, also bis 7.5 t !
Anhänger E(B) und E(C) ist bis max. 12 t eingetragen !
Die KLassen C und E(B) und E(C) sind gültig bis Ende 2015, also 5 Jahre, danach muß ich ein ärztliches Attest erbringen.
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Die KLassen C und E(B) und E(C) sind gültig bis Ende 2015, also 5 Jahre, danach muß ich ein ärztliches Attest erbringen.
Das hat nichts mit einer Dauer zu tun, sondern mit Deinem Alter. Die ärztliche Kontrolle gilt ab dem 50. Lebensjahr, weswegen diese Führerscheinklasse ein Verfallsdatum hat, das durch die ärztliche Kontrolle nach hinten "verschoben" wird (Prinzip Gammelfleisch ;-)) ).
Gruß, Ralf
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Die ärztliche Kontrolle für LKW gilt aber nicht ab dem 50. Lebensjahr sondern auch schon vorher!!!
Gruß Zaren
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Die ärztliche Kontrolle für LKW gilt aber nicht ab dem 50. Lebensjahr sondern auch schon vorher!!!
Nicht in .de. Glaub mir, ich habe den "2er". D.h. ich habe für den C und CE eine Gültigkeit bis zu meinem 50. Geburtstag, die durch ärztliche Bescheinigung verlängert wird.
Guß, Ralf