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Autor Thema: Sozialversicherungsbeiträge in beiden Ländern  (Gelesen 3221 mal)

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Offline Dragonvamp

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Sozialversicherungsbeiträge in beiden Ländern
« am: 15. März 2021, 16:09:55 »
Hey hey,

Ich hab bereits gesucht, aber nicht gefunden was ich gesucht habe, obwohl ich diesbezüglich schon mal was gelesen hab. Deswegen frag ich aber noch mal neu.

Ich hab eine Stelle in Frankreich gesehen, die mich interessiert. Die Bewerbungsfristen sind zwar schon rum, aber es gibt keine Bewerber, daher hab ich mir direkt mal für Mittwoch einen Termin geben lassen  :doppeld:
Es geht um eine kleine Tätigkeit von maximal 20 Stunden die Woche in Frankreich. Ich bin bereits Vollzeit in Deutschland angestellt. Wie läuft es dann eigentlich mit den Sozialversicherungsbeiträgen in Frankreich?
Ich möchte einfach gerne vorab wissen, wie das ganze abläuft.
Rein interessehalber  :smily:

Hoffe jemand kann mich aufklären

Grüße

Dragon

Offline kembser

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Re: Sozialversicherungsbeiträge in beiden Ländern
« Antwort #1 am: 15. März 2021, 17:55:55 »
Hallo,

Da musst du ziemlich aufpassen. Wenn du 25% oder mehr deiner gesamten Arbeitszeit in Frankreich absolvierst, dann musst du ALLE Sozialversicherungsbeiträge in Frankreich abführen. Also muss auch dein deutscher Arbeitgeber seine Beiträge in Frankreich zahlen. Darauf dürfte kaum ein Arbeitgeber Lust haben, zumal die Arbeitgeberanteile in Frankreich höher sind. Zudem ist es ein ziemlicher bürokratischer Aufwand.

Die 25%-Regel gilt sogar fürs Home Office, selbst wenn man nur einen Arbeitgeber hat. Nur ist diese Regelung wegen Corona gerade ausgesetzt.

Hier findest du weitere Informationen :

https://www.infobest.eu/de/themengebiete/artikel/sozialversicherung

Liebe Grüße,
Der Kembser

Offline cogee

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Re: Sozialversicherungsbeiträge in beiden Ländern
« Antwort #2 am: 15. März 2021, 18:18:42 »
da ist ja wohl mal ne ganze blöde Regelung

Offline Dragonvamp

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Re: Sozialversicherungsbeiträge in beiden Ländern
« Antwort #3 am: 15. März 2021, 21:53:11 »
Hallo,

Da musst du ziemlich aufpassen. Wenn du 25% oder mehr deiner gesamten Arbeitszeit in Frankreich absolvierst, dann musst du ALLE Sozialversicherungsbeiträge in Frankreich abführen. Also muss auch dein deutscher Arbeitgeber seine Beiträge in Frankreich zahlen. Darauf dürfte kaum ein Arbeitgeber Lust haben, zumal die Arbeitgeberanteile in Frankreich höher sind. Zudem ist es ein ziemlicher bürokratischer Aufwand.

Die 25%-Regel gilt sogar fürs Home Office, selbst wenn man nur einen Arbeitgeber hat. Nur ist diese Regelung wegen Corona gerade ausgesetzt.

Hier findest du weitere Informationen :

https://www.infobest.eu/de/themengebiete/artikel/sozialversicherung

Liebe Grüße,
Der Kembser

Ja jetzt nehmen wir es aber mal ganz genau. Ich arbeite 40 Stunden pro Woche in Deutschland. Das hieße dann, ich dürfte keine 10 Stunden pro Woche in Frankreich arbeiten?!?

Das ist ja richtiger Mist.

Offline Dragonvamp

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Re: Sozialversicherungsbeiträge in beiden Ländern
« Antwort #4 am: 16. März 2021, 04:54:53 »
Ich hab gestern noch ein wenig recherchiert.
Man kann sich auch eine Ausnahmegenehmigung einholen.

Bei dem was mich interessiert handelt es sich um ein Saison-Job. Ich denke zu begründen, dass man nach 6 Monaten wieder ins alte System müsste und der deutsche Arbeitgeber bei einer einzigen Person keine Lust hat dauernd zu wechseln, könnte man notfalls als Begründung versuchen.

Was mich nur nervt, wäre man selbstständig in Frankreich, würde automatisch der Job als Arbetnehmer reichen um weiterhin im deutschen Sozialsystem zu bleiben  :rolleyes:

Ich danke für die Aufklärung. Muss mich da noch etwas intensiver mit beschäftigen.

Offline kembser

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Re: Sozialversicherungsbeiträge in beiden Ländern
« Antwort #5 am: 16. März 2021, 09:56:22 »

Ja jetzt nehmen wir es aber mal ganz genau. Ich arbeite 40 Stunden pro Woche in Deutschland. Das hieße dann, ich dürfte keine 10 Stunden pro Woche in Frankreich arbeiten?!?

Das ist ja richtiger Mist.

Jep, so ist das. Leider. Ist vor allem auch fürs Home Office ziemlich bescheuert. (Wobei: In deinem Beispiel wären es ja 10 Stunden von insgesamt 50, also 20%. Das wäre noch ok.)

Ich arbeite schon seit 10 Jahren nicht mehr in Deutschland, sondern in der Schweiz. Da gab es bis vor ein paar Jahren eine "Lücke": Dadurch, dass sich Grenzgänger aus Frankreich in die Schweiz bei einer privaten Krankenversicherung in Frankreich versichern konnten, fiel es dem französischen Staat gar nicht auf, wenn man in beiden Ländern arbeitete.

Da gab es dann Geschichten, wo eine Frau eigentlich in Frankreich arbeitete, aber nebenbei ein paar Stunden in Basel putzte. Offiziell angemeldet in der Schweiz, der Schweizer Arbeitgeber führte halt für die Reinigungstätigkeit Sozialbeiträge in der Schweiz ab.

Dann hat Frankreich einseitig die Regeln geändert, man konnte sich nicht mehr privat versichern, sie wollten alle in die CMU zwingen (lange Geschichte, findet sich auch irgendwo hier im Forum). Und da es dann einen Informationsaustausch zwischen den französischen und den Schweizer Behörden gab, fiel es den Franzosen auf, dass da jemand nebenbei in der Schweiz Geld verdient. Aber da die Dame ja mehr als 25% in Frankreich arbeitete, hätte der Schweizer Arbeitgeber die Sozialbeiträge in Frankreich zahlen müssen. Das brachte dann die französische URSSAF, die dafür zuständig ist, dazu, den Schweizer Arbeitgebern horrende Nachforderungen zu schicken. Was natürlich zur Folge hatte, dass die Dame ihren Nebenjob verlor...

Ich muss jedes Jahr ein Formular unterschreiben, in dem ich bestätige, dass ich in Frankreich keinen Job habe, der 25% meiner gesamten Arbeitszeit übersteigt, und auch, dass ich weniger als 25% zu Hause arbeite. Sonst wäre ich ziemlich sicher meinen Job los.

Verlangen die deutschen Arbeitgeber das nicht?

Von daher könnte ich mir vorstellen, dass es mit Ausnahmegenehmigungen schwierig sein dürfte...
« Letzte Änderung: 16. März 2021, 10:00:00 von kembser »

Offline Dragonvamp

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Re: Sozialversicherungsbeiträge in beiden Ländern
« Antwort #6 am: 16. März 2021, 10:24:59 »
Naja eigentlich geht es um einen 20 Stunden Job. Den könnte ich mit meiner Arbeitszeit aber eh nicht ganz erfüllen. Da sie aber dringend einen deutschsprachigen Mitarbeiter suchen, kann man leichter verhandeln.
Vor allem geht es hauptsächlich um die Wochenenden. Aber immerhin könnte ich 12 Stunden (würde genau mit den 25% hinhauen) anbieten.

Ansonsten bliebe mir wirklich nur die Möglichkeit mich selbstständig zu machen und mein Gehalt über Rechnungen in Form von Dienstleistungen zu erhalten.

Nein, verlangt mein Arbeitgeber nicht. Höre das auch zum ersten Mal ;)

Ich persönlich finde es einfach Schwachsinn, dass der Saison-Job mehr Stellenwert bei der Sozialversicherung hat, als der Hauptjob.
Das ist fern jeglicher Logik.
Meine Beschwerde wird diesbezüglich an die EU diese Woche rausgehen.

Meiner Ansicht nach führt das mit Sicherheit auch zu Schwarzarbeit und Unlust sich weiterzuentwickeln

Danke dir nochmals

Offline Dragonvamp

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Re: Sozialversicherungsbeiträge in beiden Ländern
« Antwort #7 am: 17. März 2021, 20:07:55 »
So, ich habe Neuigkeiten.

In meinem Fall könnte eine Ausnahmeregelung gelten, da ich seit Jahren in die deutsche Sozialversicherung einzahle, das hin und her zu viel Aufwand für meinen deutschen Arbeitgeber wäre und es sich nur um eine kurzfristige Situation handelt (Saison). Dies ist nun mit der zuständigen französischen Kasse zu klären. Genehmigen sie dies, darf ich sogar über 25% in Frankreich arbeiten. Einziger Punkt: besitzt der Arbeitgeber keine deutsche Niederlassung, kann er die Verpflichtung zur Beitragszahlung an den Arbeitnehmer übertragen. Formulare hab ich schon bekommen  =D Ich muss jetzt abwarten, was der französische Arbeitgeber erreicht.

Es gibt aber die Möglichkeit der Ausnahme. Die ist nur nicht leicht zu bekommen.
Wobei ich mir ehrlich gesagt denke: wo nichts eingezahlt wird, ist auch nichts auszuzahlen. Profitiert die Sozialkasse dann nicht sogar irgendwie?!? :anixwissen: :anixwissen:

Ich berichte, wie es weitergeht