Hi!
Du musst auf jeden Fall einen Aufhebungsvertrag vermeiden. Eine Kündigung mit Abwicklungsvertrag ist machbar, aber da müssen die Formulierungen alle stimmen.
In den deutschen Formularen (die man für die Beantragung des französischen ALG) braucht, wird klar differenziert zwischen Abfindung und Kündigung/Abwicklung.
Aber man muss halt auch aufpassen, was in dem Abwicklungsvertrag steht.
Was im Internet so alles zu finden ist, ist tatsächlich verwirrend.
Aber ich kann Dir versichern, dass mein Mann mit "Kündigung/Abwicklungsvertrag" keinerlei Probleme bzgl. ALG hatte und sogar sehr schnell das französische ALG erhalten hat (und das obwohl es im März mitten im Lockdown war). Er hatte allerdings auch eine (deutsche) Rechtsberatung. Das würde ich Dir unbedingt empfehlen, da es um die Formulierungen im Abwicklungsvertrag geht.
Viel Erfolg!
moni