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Autor Thema: Krankenversicherung in DE nach Arbeitslosigkeit in FR  (Gelesen 3773 mal)

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Offline KarinS.

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Krankenversicherung in DE nach Arbeitslosigkeit in FR
« am: 29. November 2020, 12:30:44 »
Hallo zusammen,
nach Bezug von Arbeitslosengeld in Frankreich und dadurch auch krankenversichert in Frankreich und Wiederaufnahme von Arbeit in Deutschland verlangt nun die deutsche Krankenkasse das Formular E104 von der französischen Krankenkasse.
Diese wiederum sagt, dass sie nicht zuständig bzw. befugt ist.
Wer kann mir dazu etwas sagen bzw. hat dahingehend Erfahrungen?
Vielen Dank im Voraus!

Offline Ralph

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Re: Krankenversicherung in DE nach Arbeitslosigkeit in FR
« Antwort #1 am: 29. November 2020, 18:16:15 »
Bist Du wieder nach D gezogen ?
Dann wäre das mit dem Formular e104 richtig.
Wenn Du aber weiterhin in F wohnst und Dich Dein AG bei der deutschen KK angemeldet
hat kann ich das nicht nachvollziehen.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline KarinS.

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Re: Krankenversicherung in DE nach Arbeitslosigkeit in FR
« Antwort #2 am: 30. November 2020, 07:46:09 »
Hallo Ralph,
Die deutsche Krankenkasse möchte mit dem Formular E104 die Versicherungszeiten in Frankreich bestätigt haben.
 :-\

Offline Marion

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Re: Krankenversicherung in DE nach Arbeitslosigkeit in FR
« Antwort #3 am: 12. März 2021, 19:23:02 »
Hallo!
das Thema interessiert mich auch! Wie ist das ausgegangen? Hast Du einen Nachweis von der frz. Krankenkasse erhalten welchen die deutsche akzeptiert hat?

Offline Ralph

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Re: Krankenversicherung in DE nach Arbeitslosigkeit in FR
« Antwort #4 am: 12. März 2021, 20:39:45 »
ich hab dasselbe Theater jetzt auch.
Die KKH will auch einen Nachweis der Versicherung für die letzten 12 Monate.
Die französische Kasse will das S1 oder E106 - das die deutsche Kasse erst nach Erhalt des E104 ausstellt.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Waylon57

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Re: Krankenversicherung in DE nach Arbeitslosigkeit in FR
« Antwort #5 am: 12. März 2021, 21:09:35 »
ich hab dasselbe Theater jetzt auch.
Die KKH will auch einen Nachweis der Versicherung für die letzten 12 Monate.
Die französische Kasse will das S1 oder E106 - das die deutsche Kasse erst nach Erhalt des E104 ausstellt.

Bekommt man denn das S1 so einfach?

Ein Kollege, der noch keine Carte Vitale hat, wollte das Formular von der AOK haben und die sagten ihm, dass Sie es ihm nicht mehr selbst, sondern nur direkt an die CPAM schicken könnten. Da er ja noch selbst Unterlagen nach Metz schicken muss, frage ich mich halt, ob das dann auch alles so funktioniert.

Offline Ralph

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Re: Krankenversicherung in DE nach Arbeitslosigkeit in FR
« Antwort #6 am: 12. März 2021, 22:51:37 »
Die KKH und die Techniker KK schicken es einem definitiv - allerdings noch das E106.
Allerdings haben wir die Carte vitale auch schon 21 Jahre.
« Letzte Änderung: 12. März 2021, 22:53:15 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Waylon57

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Re: Krankenversicherung in DE nach Arbeitslosigkeit in FR
« Antwort #7 am: 13. März 2021, 08:03:04 »
Die KKH und die Techniker KK schicken es einem definitiv - allerdings noch das E106.
Allerdings haben wir die Carte vitale auch schon 21 Jahre.

Danke, für die Rückmeldung.

Ich hab meine Carte Vitale auch schon seit Ewigkeiten, hab' aber nicht mehr gewusst wie das abläuft mit dem Antrag.

Offline lilliputania

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Re: Krankenversicherung in DE nach Arbeitslosigkeit in FR
« Antwort #8 am: 13. März 2021, 08:59:08 »
Ich bin bei der Barmer versichert und kann auch berichten, dass man die Dokumente nicht mehr ausgehändigt bekommt. Die Kassen kommunizieren untereinander. Bei beiden Kindern hat es drei Monate gedauert bis die endlich in D versichert waren. Ich konnte in der Zeit immer nur zu den Kassen gehen und nachfragen wo es hängt. Keiner Weile mit Entgegenkommen und die Formulare geben, damit ich es bei der entsprechenden Kasse abgeben kann. Das war ein ewiges hin und her.

Offline Ralph

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Re: Krankenversicherung in DE nach Arbeitslosigkeit in FR
« Antwort #9 am: 15. März 2021, 08:49:15 »
Ich habe jetzt nach 2 Versuchen bei der CPAM heute mein E104 bekommen und der KKH zugeschickt.
Das funzte erst als es an die Fachabteilung weitergegeben wurde.

Jetzt will aber natürlich die CPAM auch das E106 schnellstmöglichst haben.
Mal sehen ob die KKH auch so schnell ist und mir das unbürokratisch zumailt.

Update:
Die KKH macht das jetzt auch elektronisch - sprich direkt mit der CPAM.
« Letzte Änderung: 15. März 2021, 20:21:46 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz