Demnach müsstest du in Österreich auf den dort anfallenden Lohn versteuern.
Und so wie ich das verstehe, bist du dann den Rest des Jahres wieder Grenzgänger.
Aber bring das mal den fr. Steuerbehörden bei, nehm dir einen Steuerberater.
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Verlust der Grenzgängereigenschaft bei Überschreiten der 45-Tage-Grenze
Überschreiten die Tage der Nichtrückkehr bzw. der Tätigkeit außerhalb der Grenzzone insgesamt 45 Tage bzw. bei nicht ganzjähriger Grenzgängertätigkeit die 20-%-Grenze der gesamten Arbeitstage pro Kalenderjahr, steht das Besteuerungsrecht dem Tätigkeitsstaat zu. Dies gilt allerdings nur für den auf die Inlandstätigkeit entfallenden Arbeitslohn.
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