Taxe d'habitation

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Die Taxe d'habitation ist die Wohnsteuer und wird einmal jährlich fällig. Der Betrag wird nach diversen Kriterien berechnet.

Sie wird erstmals fällig in dem Jahr, in dem man am 1. Januar des Jahres in Frankreich wohnt. Wenn man während des Jahres nach Frankreich zieht, wird die Wohnsteuer erst im nächsten Jahr fällig (weil man im Folgejahr schließlich am 1. Januar in Frankreich wohnt).

Der Bescheid kommt so etwa im Oktober und bezahlt wird die Steuer bis etwa Mitte November. Auf Antrag kann man diese Steuer auch in monatlichen Raten bezahlen.

Mietet man eine Wohnung, so kann der Vermieter Auskunft geben über die Höhe der Wohnsteuer. Dabei liegt die Wohnsteuer eher im dreistelligen Euro-Bereich.

Der Vermieter zahlt eine weitere Steuer auf die Wohnung (Taxe foncière), die der deutschen Grundsteuer entspricht und etwa der Höhe der Taxe d'habitation entspricht, aber einen anderen Berechnungsmodus hat. In der "Taxe foncière" ist die Müllabfuhr (ordures ménagères) enthalten, die der Vermieter vom Mieter zurück verlangt.

Die Wohnungssteuer wird per Quadratmeter berechnet. Allerdings fließen hier noch mehrere andere Faktoren mit ein wie die Gemeinde, Wohnlage(?), usw.

Bewohnt man seine eigene Wohnung oder sein eigenes Haus, so zahlt man sowohl die Taxe d'habitation wie auch die Taxe foncière, also beide Steuern.

Da sich die Wohnungssteuer je nach Departement/Kommune unterschiedlich richtet, lassen sich hier keine genaue Angaben machen. Fragen Sie doch einfach mal im Hôtel de Ville oder der lokalen Mairie (Rathaus) nach.

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