Wie wird man Grenzgänger?
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Als Wahl-Franzose zahlt man seine Einkommensteuer in Frankreich. Mit dem Umzug nach Frankreich endet daher die Steuerpflicht in Deutschland. Die Vorlage der französischen Carte de Séjour reicht dafür allerdings nicht aus. Vorher gibt es ein paar bürokratische Hürden zu überwinden.
Dokumente
- A: Vordruck Grenzgängerbescheinigung (Formulaire Travailleurs frontaliers), gibts auf jedem Finanzamt zum Selbstabholen.
- B: Abmeldebestätigung des deutschen Einwohnermeldeamtes, kriegt man bei der Abmeldung in Deutschland.
- C: Mietvertrag / Kaufvertrag der neuen Wohnung oder des neuen Hauses in Frankreich
- D: Ausweis (Personalausweis, Reisepass)
Ablauf
- Beim zuständigen französischen und deutschen Finanzamt liegt die Grenzgängerbescheinigung (Travailleurs frontaliers) als Vordruck aus (Dokument A). Diese sollte man sich zuerst besorgen.
- Dieses Formular muss beim Arbeitgeber (normalerweise in der Personalabteilung) abgegeben werden. Die Lohnbuchhaltung füllt es dann aus und gibt es in dreifacher Ausfertigung zurück.
- Mit der ausgefüllten Bescheinigung geht es dann nach Frankreich zum zuständigen Finanzamt. Dort wird es abgestempelt und ein Durchschlag verbleibt dort. Die verbleibenden zwei Ausfertigungen sind einmal für den Antragsteller und einmal zur Vorlage beim deutschen Finanzamt. Vor dem Abstempeln will das Finanzamt in Frankreich sicher stellen, daß man auch wirklich in Frankreich wohnt, daher muß man hier die Dokumente B, C und D vorlegen, also die Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt sowie den Kaufvertrag( Mietvertrag) und den Ausweis. Beim Einwohnermeldeamt kann man sich erst nach dem Umzug nach Frankreich abmelden.
- Eine Ausfertigung muss nun zum deutschen Finanzamt, und zwar zu dem Finanzamt an dem euer Lohn bearbeitet wird. Welches Finanzamt das ist, sollte die Personalabteilung des Arbeitgebers wissen.
- Vom deutschen Finanzamt kommt nun ein Bescheid, der in die Lohnbuchhaltung gegeben werden muss. Dieser Bescheid hat eine begrenzte Gültigkeit und muss von Zeit zu Zeit verlängert werden durch die Beantragung einer neuen Grenzgängerbescheinigung.
- Ab jetzt zahlt ihr eure Einkommensteuer in Frankreich.
Kosten
Abmelden in Deutschland verursacht keine Kosten. Anmelden in Frankreich auch nicht.