Steuern bezahlen
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Auch in Frankreich muß man seine Steuern irgendwann einmal bezahlen. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten.
In allen Fällen gilt: Steuern vor dem Stichtag bezahlen hilft Aufwand zu vermeiden.
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Persönlich in Bar
Auf dem Steuerbescheid steht im Kopf der zuständige "Trésor Public". Unter der angegebenen Adresse kann man seine Steuern auch Bar bezahlen. Öffnungszeiten liegen oft bei normalen "Büroöffnungszeiten", d.h. 9 - 16 Uhr, eventuell mit Unterbrechung für Mittagspause.
Post / Scheck
Man steckt einen französischen Scheck in die Post, versieht ihn mit den benötigten Angaben und Dokumenten und sendet ihn zru Finanzverwaltung.
"Lastschrift" / RIB/TIP
Der am Steuerbescheid angehängte Vordruck kann mit einem RIB/TIP versehen und zur angegebenen Adresse zurück geschickt werden. Damit zieht das Finanzamt die fällige Summe vom Konto ein.
"Einzugsermächtigung" online erteilen
Man kann dem Finanzamt direkt online eine Art Einzugsermächtigung erteilen. Die fälligen Beträge werden dann direkt von einem angegebenen Konto ein paar Tage nach Fälligkeit eingezogen. Die Ermächtigung muss nur einmal erteilt werden, jedoch muss man dem Finanzamt online mitteilen, daß der Betrag eingezogen werden soll. -> http://impots.gouv.fr/ Der Betrag wird dabei normalerweise 5-10 Tage nach Fälligkeitsdatum vom Konto abgebucht.
Überweisung aus Deutschland
Eine EU-Überweisung vom deutschen Konto ist auch möglich. Die notwendigen Empfängerdaten wie IBAN und BIC stehen nicht auf dem Bescheid. Doch kann man sie bei der zuständigen 'trésorerie' anfordern, das geht sogar per e-mail. Zusätzliche Auslandsgebühren entstehen nicht.
