Rundfunkgebühren
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Die Rundfunkgebühren werden seit diesem Jahr (2005) jährlich mit der Wohnungssteuer zusammen eingezogen, d.h. es gibt nur eine Rechnung für beides. Die Rundfunkgebühren haben einen festen Betrag. Die Rechnung flattert regelmässig, jährlich ins Haus. Wenn man nicht gerade eine Villa besitzt, schockieren diese Beträge eigentlich nicht.
Wer keine entsprechenden Empfangsgeräte hat, kann sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen.
Wer des französischen mächtig ist, siehe Link unten.