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Autor Thema: Zweitwohnsitz in Frankreich  (Gelesen 3198 mal)

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Offline Robi wan Kinobi

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Zweitwohnsitz in Frankreich
« am: 05. Mai 2019, 22:50:16 »
Hallo zusammen,

Ich bin neu hier im Forum und möchte direkt mit Fragen nerven.

Kurz zur Erklärung:
Ich bin Anfang 40, in Frankreich geboren und lebe seit meinem 3. Lebensjahr in Deutschland.
Ich würde gerne den französischen Ausweis beantragen, aber laut Konsulat geht das nicht,  weil ich deutsche Eltern habe. Es würde nur gehen, wenn ich einen Wohnsitz 5 Jahre in Frankreich hätte.
Nun mein Gedanke. Könnte ich dies über einen Zweitwohnsitz in Frankreich händeln? So das ich mir eine kleine Wohnung anmiete, weiterhin in Deutschland lebe und arbeite und sobald ich endgültig meine Zelte in Deutschland abbreche, die 5 Jahre bereits laufen ??

Nur zur zusätzlichen Erklärung:

Ich bin alleinerziehend und wenn meine Kinder (16, 17 und 19) auf ihren eigenen Füßen stehen,  möchte ich zurück nach Frankreich.

Hoffe,  mir kann jemand helfen,  dafür vielen Dank im voraus.

LG

Offline ~Pero~

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Re: Zweitwohnsitz in Frankreich
« Antwort #1 am: 06. Mai 2019, 13:34:04 »
Hallo,

nach meinem Wissensstand, muss während der 5 Jahre der Lebensmittelpunkt in FR liegen, also KEIN Zweitwohnsitz.

Wie ich es gehört habe, wurde sich auch im Umfeld der Antragsteller durchaus geprüft, ob diese wirklich in FR leben und auch am Leben dort teilnehmen.

Aber dies ist natürlich keine rechtsverbindliche Auskunft.

Offline Dragonvamp

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Re: Zweitwohnsitz in Frankreich
« Antwort #2 am: 06. Mai 2019, 13:46:26 »
Hallo,

Ich sehe das genauso.
Meine Kinder sind in Frankreich geboren. Sie dürfen aber nur, wenn sie nachweisen können, dass sie zehn Jahre am Stück hier leben, mit 16 entscheiden, ob sie die französische Staatsangehörigkeit haben möchten.

Ich denke also ebenso, dass Dir ein Zweitwohnsitz nicht reichen wird.

Offline Robi wan Kinobi

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Re: Zweitwohnsitz in Frankreich
« Antwort #3 am: 07. Mai 2019, 05:49:16 »
Guten Morgen...

Vielen vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten.

LG