Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Zweit / Ferienwohnung im Elsass  (Gelesen 3394 mal)

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Offline noxius

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Zweit / Ferienwohnung im Elsass
« am: 15. April 2016, 21:08:26 »
Hallo zusammen

Meine Recherche hat mir bis jetzt leider meine Fragen noch nicht wirklich beantworten können und darum versuche ich es hier...

Meine Freundin und ich überlegen uns, eine kleine Wohnung im Elsass zu mieten (kein Kauf) um diese als Zweit-/ Ferien- Freizeitwohnung zu nutzen. Hauptwohnsitz, Lebensmittelpunkt und Arbeitsort wären aber weiterhin die Schweiz.

Kennst sich jemand damit aus? Wie müsste man vorgehen?

Liebe Grüsse :winkerwinker:

Offline Eliott

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Re: Zweit / Ferienwohnung im Elsass
« Antwort #1 am: 16. April 2016, 06:27:35 »
Wohnung suchen.
Mietvertrag abschließen.
Einrichten
Miete bezahlen
Am Wo hingehen.

Offline soso

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Re: Zweit / Ferienwohnung im Elsass
« Antwort #2 am: 16. April 2016, 11:57:12 »
Wenn es so einfach wäre...

In den meisten Mietverträge steht zwingend drin, daß es Résidence principal sein muß.
Hat versicherungstechnische Gründe (quasi meiste Zeit leerstehendes Haus)  und vor allem Steuerlliche (Eigentümer müssen in vielen Regionen knackige Extrasteuern zahlen, wenn Wohnraum nicht als Erstwohnsitz genutzt/vermietet wird (ursprünglich mal gegen Wohnungsnot  nur den größten in Ballungsräume gedacht, aber wo man kassieren kann... :-\)

Dürfte schwierig werden, einen Mietvertrag für echten Zweitwohnsitz zu finden. Zweitwohnsitze werden eigentlich immer  gekauft  ;) )

Offline noxius

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Re: Zweit / Ferienwohnung im Elsass
« Antwort #3 am: 17. April 2016, 16:21:57 »
Ist es denn wichtig was im Mietvertrag steht?

Macht nicht die Nutzung ansich einen Erst- bzw. Zweitwohnsitz aus?

Offline soso

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Re: Zweit / Ferienwohnung im Elsass
« Antwort #4 am: 17. April 2016, 23:24:27 »
Ist es denn wichtig was im Mietvertrag steht?

Macht nicht die Nutzung ansich einen Erst- bzw. Zweitwohnsitz aus?
Gibt zwar kein Meldegesetz in F, aber eine der wichtigsten Unterscheidungsmerkmale  ist doch -egal ob F oder D- , daß man an seinem Erstwohnsitz die Einkommensteuererklärung abgibt und dort sein Einkommen versteuert oder?.  :zwinkern:
Werdet ihr 'zweitwohnsitz/ferienwhg'  wohl nicht machen wollen und das Finanzamt das entsprechend registrieren.  Wenn dann der Vermieter eine Fehlbelegungsteuer zahlen muß und gar noch Steuervorteile  investisseur gestrichen kriegt (weil bei vielen Steuerprogramme Zweitwohnsitze ausdrücklich ausgeschlossen (um die Reichen nicht noch reicher zu machen) wird der sicher ziemlich schnell bei euch auf der Matte stehen und den Schaden geltend machen. Und dann ist doch wichtig was im Mietvertrag steht  :pfeif:
Gleiches gilt bei Versicherungen - steht eigentlich immmer irgendwo explizit  Bedingung ('Kunden erklärt...') dauerhaft bewohnt(Hauptwohnsitz). Kannst du natürlich so unterschreiben. Wenn allerdings was ist und rauskommt (geschwätzige Nachbarn), dann wird die Versicherung halt einfach nicht zahlen. Dumm wenn der Vermieter in gutem Glauben dann für die Copropriété dasselbe angegeben hat und wegen deinen Falschangaben auf seinem Schaden sitzen bleibt... dumm für dich... ok je nachdem was im Mietvertrag steht  =D


Offline noxius

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Re: Zweit / Ferienwohnung im Elsass
« Antwort #5 am: 18. April 2016, 11:26:57 »
Ist es denn wichtig was im Mietvertrag steht?

Macht nicht die Nutzung ansich einen Erst- bzw. Zweitwohnsitz aus?
Gibt zwar kein Meldegesetz in F, aber eine der wichtigsten Unterscheidungsmerkmale  ist doch -egal ob F oder D- , daß man an seinem Erstwohnsitz die Einkommensteuererklärung abgibt und dort sein Einkommen versteuert oder?.  :zwinkern:
Werdet ihr 'zweitwohnsitz/ferienwhg'  wohl nicht machen wollen und das Finanzamt das entsprechend registrieren.  Wenn dann der Vermieter eine Fehlbelegungsteuer zahlen muß und gar noch Steuervorteile  investisseur gestrichen kriegt (weil bei vielen Steuerprogramme Zweitwohnsitze ausdrücklich ausgeschlossen (um die Reichen nicht noch reicher zu machen) wird der sicher ziemlich schnell bei euch auf der Matte stehen und den Schaden geltend machen. Und dann ist doch wichtig was im Mietvertrag steht  :pfeif:
Gleiches gilt bei Versicherungen - steht eigentlich immmer irgendwo explizit  Bedingung ('Kunden erklärt...') dauerhaft bewohnt(Hauptwohnsitz). Kannst du natürlich so unterschreiben. Wenn allerdings was ist und rauskommt (geschwätzige Nachbarn), dann wird die Versicherung halt einfach nicht zahlen. Dumm wenn der Vermieter in gutem Glauben dann für die Copropriété dasselbe angegeben hat und wegen deinen Falschangaben auf seinem Schaden sitzen bleibt... dumm für dich... ok je nachdem was im Mietvertrag steht  =D

Hmmm, klingt kompliziert aber logisch :) Danke für die ausführliche Erklärung!

Ich werde wohl also nicht drumherum kommen, eine "Zweitwohnsitz-Vertrag" zu unterschreiben... Und der scheint schwer zu bekommen  :-[

Schade irgendwie. Aber jetzt schauen wir uns mal um :)

Offline soso

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Re: Zweit / Ferienwohnung im Elsass
« Antwort #6 am: 18. April 2016, 12:03:52 »
Ich werde wohl also nicht drumherum kommen, eine "Zweitwohnsitz-Vertrag" zu unterschreiben... Und der scheint schwer zu bekommen  :-[

Schade irgendwie. Aber jetzt schauen wir uns mal um :)
Probiers! Wenn der Vermieter bereit ist, den Résidence principal part aus dem Vertrag zu streichen, ist es zumindest dann nicht mehr dein Problem, wenn was ist. Und bei der Versicherung ebenso drauf hinweisen, sonst  steht's garantiert irgendwo drin. In F bist grundsätzlich du es, der es erklärt und dafür gerade steht... (gibt ja kein Meldeschein, womit die Versicherung es einfach überprüfen könnte)