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Autor Thema: Zustellung der Betrienskostenabrechbung  (Gelesen 2005 mal)

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Offline ***Anne***

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Zustellung der Betrienskostenabrechbung
« am: 22. Oktober 2015, 09:04:12 »
Guten Morgen Ihr Lieben,
weiß zufällig jemand ob das mit der Zustellung der Betrienskostenabrechbung ähnlich ist wie in Deutschland? Ich habe zum Beispiel gestern meine Abrechnung für dem Abrechnungszeitraum 1.1.2013 bis 31.12.2013 bekommen. In Deutschland muss diese ja bis spätestens 31.12.2014 an den Mieter zugestellt sein, wenn nicht, ist er danach nicht mehr dazu verpflichtet, diese zu bezahlen.
Über ganz viele und wenns geht schnelle Antworten würde ich mich ganz doll freuen.
viele liebe Grüße
Anne
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2015, 09:30:36 von ***Anne*** »