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Autor Thema: Wohnungskauf (F) - bitte um Euer Feedback betreffend Eurer Erfahrung.  (Gelesen 4948 mal)

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Offline asteroidb612

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Ich bin gerade dabei eine Wohnung in Rixheim zu kaufen ... wobei der Prozess ja nicht ganz einfach ist.

Begonnen habe ich das Unterfangen schon Ende April, habe die Wohnung besichtigt und wenige Tage später das Dossier "Technique Immobilier" erhalten, ein Notar wurde beauftragt die Sache abzuwickeln. Die Verkäuferin ist eine betagte Dame die in einer anderen Ortschaft im Elsaß in einem Pflegeheim lebt ... da geht natürlich alles schriftlich hin- und her.

Die Frist "pré-état daté émanant du syndic" ist am 11. Mai wie vorgesehen abgelaufen.

Lange Rede - kurzer Sinn: Ende Mai habe dann vom Notar den Brief erhalten: die Aufforderung die erste Zahlung zu tätigen oder vom Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

Ich habe die Transaktion durchgeführt. Seitdem hörte ich nichts mehr vom Notar ... ich habe dann Anfang Juli beim Makler angerufen, dieser erklärte mir dann dass die Verkäuferin an Alzheimer leidet und nun ein Richter über die Handlungsfähigkeit bei der Verkäuferin entscheiden muss. So genau ist der Makler darauf nicht eingegangen ... er meinte so dass liegt jetzt mal beim Richter ... und es ist Urlaubszeit und das kann dauern.  :anixwissen:

Zum Makler habe ich volles Vertrauen ... der machte einen kompetenten Eindruck, von dieser Seite sehe ich keine "Verschwörung" ... und ich glaube es kann ja auch öfters vorkommen dass eine betagte Person (die schon einige Zeit im Pflegeheim ist) beim Wohnungsverkauf in einem solchen Falle die Handlungsfähigkeit abgeklärt werden muss.

Die Wohnung wäre meiner Meinung nach ein fairer Deal ... da warte ich auch gerne etwas darauf, wenn der Vertragsschluß nicht so zustande kommen kann muss der Notar ja die Sache abblasen - oder ? ( weil ja dann ein Sachverwalter oder neue Vollmachten ins Spiel kommen würden )

Das Geld der ersten Überweisung liegt ja beim Notar ... aus dieser Sicht muss ich mich doch nur etwas Geduld zeigen, was denkt ihr ? Wie lange hat es bei euch beim Wohnungskauf gedauert ... also von der Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe ?


« Letzte Änderung: 16. August 2015, 00:08:10 von asteroidb612 »

Offline Frontalier_CH

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Re: Wohnungskauf (F) - bitte um Euer Feedback betreffend Eurer Erfahrung.
« Antwort #1 am: 16. August 2015, 07:08:35 »
das ist ein sehr diffizieler Fall. Ich kenne mich diesbezüglich nicht mit dem französischen Recht aus, aber leider aus leidiger eigener Erfahrung von einem Kauf in Deutschland mit dem deutschen Recht. Der Fall damals war ganz ähnlich wie bei Deinem.

Es ging zum Glück noch gut aus, allerdings dauerte es fast ein Jahr nach Notartermin (welcher 1 Monat nach der Besichtigung erfolgte) bis ich als Eigentümer eingetragen wurde.
Aus dieser Erfahrung heraus würde ich gar keine Immobilie, weder in D, CH oder F kaufen wenn:

- verstrittene oder weit verstreute Erbgemeinschaft, wenn ein einziger von denen sich quer stellt, platzt der Verkauf!
- Person die ggf. nicht ganz zurechnungsfähig ist und/oder unter gesetzlicher Betreuung/Vormundschaft steht
- Eigentümer ist eine sehr alte und/oder sehr kranke Person, wo fraglich ist, ob der Verkaufsprozess überlebt wird bzw. der Zustand sich so verschlechtern könnte, das ein Richter die Handlungsfähigkeit überprüfen müsste

Ausnahme davon wäre, dass der Preis extremst attraktiv ist. So attraktiv, dass man selbst den worst-case aus der Portokasse zahlen könnte (ggf. Kreditbereitstellung, Anwälte, Notare, verschwendete Anzahlungen . .. ). Wobei selbst dann würde ich extrem überlegen.
Aktuell würde ich nur noch kaufen, wenn die Eigentumsfrage glas klar ist und es maximal 2 Eigentümer (z.B. Ehepaar) gibt, die noch nicht im Greisenalter und augenscheinlich mental fit sind.

Ich hoffe aber für dich, dass es gut ausgeht. In gar keinem Fall, auch wenn Schlüssel im Vorfeld angeboten werden, mit irgendwelchen Arbeiten anfangen, bevor man nicht selbst Eigentümer ist.
Wird ein Vertrag rückabgewickelt, kann auf Rückbau geklagt werden. Auch solche Fälle gab es in Deutschland leider wegen Betreuungsgerichten.

Da dein Geld beim Notar liegt, sollte es da zumindest sicher sein und du solltest es wenigstens zurück bekommen, falls der Richter zum Schluss käme, dass die Verkäuferin nicht ausreichend handlungsfähig sei.
« Letzte Änderung: 16. August 2015, 07:13:36 von Frontalier_CH »

Offline asteroidb612

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Re: Wohnungskauf (F) - bitte um Euer Feedback betreffend Eurer Erfahrung.
« Antwort #2 am: 16. August 2015, 10:00:14 »
@ Frontalier_CH

Danke für dein rasches feedback.  :Hands:

Ich habe natürlich beim Makler gefragt warum die Dame die Wohnung verkaufen will ... ob nicht ein eventueller Erbe die Wohnung beziehen möchte. Der Makler erklärte mir nur dass die Dame aus Altersgründen die Wohnung aufgegeben hat (Treppensteigen usw) und der Sohn die Wohnung nicht möchte, da er sich anderswo ein Haus gekauft hat.

Jedenfalls ist die betagte Verkäuferin alleinige Eigentümerin.

Ich weiß jetzt freichlich nicht ob der Sohn der einzige Erbe wäre, ... aber in einem worst case (Geschäftsunfähigkeit der Verkäuferin) wäre der Vorvertrag ohnehin nichtig, das überwiesene Geld muss ja bis zum finalen Vertrag beim Notar verbleiben - so sehe ich dieses Geld auch als sicher an.

Wenn es denn eine Diagnose Alzheimer gibt - dann muss der Richter entscheiden, dazu braucht er ein oder mehrere Gutachten - soetwas dauert.

Es ist ja nicht so dass die Geschäftsfähigkeit bei Alzheimer perse aberkannt wird ... zumindest nicht bei den Deutschen.

https://www.deutsche-alzheimer.de/unser-service/archiv-alzheimer-info/geschaeftsfaehigkeit.html

Das Angebot mit dem Schlüssel hat mir der Makler gemacht ... ich könnte den Schlüssel tageweise bei ihm abholen wenn ich schon etwas renovieren wolle ... einige Arbeiten gibt es tatsächlich zu tun ... und ich habe mir auch selbst gesagt: bis man nicht offizieller Eigentümer ist sollte man wenn möglich nicht Zeit und Material investieren.
« Letzte Änderung: 16. August 2015, 10:05:50 von asteroidb612 »

Offline Mathis

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Re: Wohnungskauf (F) - bitte um Euer Feedback betreffend Eurer Erfahrung.
« Antwort #3 am: 16. August 2015, 16:22:33 »
Hallo,

auch ich hatte es mit einer großen Erbengemeinschaft zu tun, wovon eine Person unter Betreuung stand. Dauer zwischen Besichtigung und Eintragung in das Grundbuch: ca. 15 Monate. Auch ich habe das vorher nicht geahnt.

Gruß Mathis


Offline Alice

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Re: Wohnungskauf (F) - bitte um Euer Feedback betreffend Eurer Erfahrung.
« Antwort #4 am: 16. August 2015, 17:11:17 »
bei uns dauerte es 2 Monate von Besichtigung bis Schlüsselübergabe; war aber auch nicht so ein Fall wie deiner.  :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline Frontalier_CH

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Re: Wohnungskauf (F) - bitte um Euer Feedback betreffend Eurer Erfahrung.
« Antwort #5 am: 17. August 2015, 02:18:17 »
Hallo,

auch ich hatte es mit einer großen Erbengemeinschaft zu tun, wovon eine Person unter Betreuung stand. Dauer zwischen Besichtigung und Eintragung in das Grundbuch: ca. 15 Monate. Auch ich habe das vorher nicht geahnt.

Gruß Mathis






Das entspricht meinen Erfahrungen. Darum wie ich sagte, tendenziell eher Finger weg von solchen Objekten, außer der Preis ist extremst attraktiv.