Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Wohnungsart  (Gelesen 5024 mal)

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Offline Palle

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Wohnungsart
« am: 19. April 2006, 11:44:23 »
Hallo

hat jemand Erfahrung, ob jede Art der Niederlassung in Frankreich zur Anmeldung und somit Steuererfassung ausreicht.
Konkret: Wenn ich ein Haus oder Wohnung kaufe, Thema klar. Aber für Mieter, genügt ein WG-Zimmer auch oder ein angemietetes Zimmer in einem fremden Haushalt?
Da ich aktuell suche und eine offizielle Zimmervermietung ausreicht, würde ich gerne sicher gehen.
Danke vorab. Vielleicht hat hier jemand die Möglichkeit, ein zimmer für mich als Vermietung darzustellen?

Grüsse Palle

Offline ralf950

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Wohnungsart
« Antwort #1 am: 30. August 2006, 14:16:38 »
Hallo zusammen!
möchte mich aus steuerlichen gründen gerne in frankreich anmelden,mir aber keine wohnung zulegen da ich in deutschland weiterhin arbeite und auch inoffiziell wohnen bleibe.Kann mir jemand weiterhelfen.Für euren Rat oder Hilfe wäre ich sehr dankbar
                                                                                           Ralf

Offline Marco

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Wohnungsart
« Antwort #2 am: 30. August 2006, 14:51:30 »
eigentlich nicht.

grenzgänger wird man eben, in dem man auf einer seite der grenze arbeitet und auf der anderen seite wohnt. das ist nun mal so. frankreich ist zu schön, um es nur als steuersparmodell zu benutzen :).

grüße,
marco