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Autor Thema: Wohnung mieten - Bescheinigungen Bank und Arbeitgeber  (Gelesen 8703 mal)

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Offline edgard

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Wohnung mieten - Bescheinigungen Bank und Arbeitgeber
« am: 23. August 2010, 16:21:12 »
Moin,

ich arbeite nahe Baden-Baden und habe eine Unterkunft in Drusenheim gefunden.
Der Vermieter möchte nun von mir eine Bescheinigung (kulanterweise sogar auf Deutsch...)des Arbeitgebers und meiner Bank haben wg. gesichertem Einkommen usw.
Was müssen diese Bescheinigungen beinhalten? Leider habe ich im Internet keine Vordrucke o.ä.gefunden.

Danke für die Hilfe  :Hands:,

Edgard
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Offline ~Pero~

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Re: Wohnung mieten - Bescheinigungen Bank und Arbeitgeber
« Antwort #1 am: 23. August 2010, 17:05:41 »
Moin,

ich arbeite nahe Baden-Baden und habe eine Unterkunft in Drusenheim gefunden.
Der Vermieter möchte nun von mir eine Bescheinigung (kulanterweise sogar auf Deutsch...)des Arbeitgebers und meiner Bank haben wg. gesichertem Einkommen usw.
Was müssen diese Bescheinigungen beinhalten? Leider habe ich im Internet keine Vordrucke o.ä.gefunden.

Danke für die Hilfe  :Hands:,

Edgard


Kopie des Arbeitsvertrages und Kopien der letzten 3 Lohnabrechnungen sollten üblicherweise ausreichend sein.
Evtl. noch ne Schufa-Selbstauskunft.

Oder mal den guten Mann fragen, was er sich selber darunter vorstellt,
hilft Mißverständnissen vorzubeugen.

Offline edgard

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Re: Wohnung mieten - Bescheinigungen Bank und Arbeitgeber
« Antwort #2 am: 24. August 2010, 15:24:46 »
 :winkerwinker: Hallo petee01,

Danke für die Auskunft - ich bin aus dem was meine Vermieterin da haben wollte nicht so ganz schlau geworden.
Arbeitsvertrag werd ich mal kopieren; in der Selbstauskunft steht ja Einiges drin was niemanden sonst angeht ....  aber bestimmte Sachen kann man ja schwärzen.

Jetzt muß ich nur noch den geeigneten Tarif bei EDF finden - habe E-Heizung, die Bude soll aber gut isoliert sein. Dafür ist die Tarifübersicht bei EDF nicht leicht einzuschätzen.
Sapere Aude!

Offline Zaren

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Re: Wohnung mieten - Bescheinigungen Bank und Arbeitgeber
« Antwort #3 am: 24. August 2010, 15:49:20 »
Hallo,

bisher haben immer noch Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen gereicht. Die Schufa würde ich auch nur auf Anfrage mitbringen. Ich bin da auch nicht der Freund davon. Es steht ab und an auch Dinge drin, die schon bezahlt sind und trotzdem als negativ ausgelegt werden.

Zur EDF kann ich dir nur sagen, geh dort persönlich hin. EDF zieht die pauschale nur 11 Monate ein, da der 12 Monat zur Regulierung gilt. Wird aber trotzdem 12 Monate abgelesen :)

Gruss Zaren

Offline Fernweh2010

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Re: Wohnung mieten - Bescheinigungen Bank und Arbeitgeber
« Antwort #4 am: 25. August 2010, 15:07:08 »
Ja, normalerweise reichen Arbeitsvertrag und die letzten 3 Lohnabrechnungen....

Offline edgard

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Re: Wohnung mieten - Bescheinigungen Bank und Arbeitgeber
« Antwort #5 am: 26. August 2010, 09:29:07 »
Danke dafür - ich werd das mal so mitnehmen.

Wo befindet sich die nächste EDF-Filiale nahe Drusenheim? Ist da was in Hagenou und wie sind die Öffnungszeiten? Ich werd´aus der EDF-Homepage nicht wirklich schlau.
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Offline Zaren

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Re: Wohnung mieten - Bescheinigungen Bank und Arbeitgeber
« Antwort #6 am: 26. August 2010, 14:13:12 »
Keine Ahnung ich bin nicht aus dieser Kante, vielleicht mal googeln

Offline cogee

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Re: Wohnung mieten - Bescheinigungen Bank und Arbeitgeber
« Antwort #7 am: 26. August 2010, 20:29:03 »
ja in haguenau gibt es eine
ist in der nähe des hallenbads weiss den namen jetzt nicht mehr aber wirst schon finden haguenau ist nicht so gross  :laugh:

die machen so um 9 auf

Offline edgard

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Re: Wohnung mieten - Bescheinigungen Bank und Arbeitgeber
« Antwort #8 am: 29. August 2010, 22:55:17 »
ES (nicht EDF, gehören aber zusammen) ist leicht zu finden - von Bischwiller kommend fährt man quasi direkt drauf zu (Bv de la Liberation)
Gute Beratung, freundlich und ein Schild auf dem Tresen "Ich sprech elsässisch".
Montag wird mein Zähler freigeschaltet - kostet aber extra.
Auch ohne Konto in Frankreich kein Problem, ich habe die IBA und BIC gleich mitbekommen.
Sehr hilfreich übrigens war der Name des Vormieters und die Zählernummer als Abgleich.

Der Nachweis war überraschend unproblematisch - über die elektronische Umsatzanzeige die drei letzten Gehaltseingänge der "alten" Firma rausgefiltert und ausgedruckt und den Arbeitsvertrag des neuen Arbeitgebers vorgelegt, dazu eine Bescheinigung der Sparkasse (innerhalb weniger Stunden per e-mail erhalten)daß ich dort seit 1989 Kunde bin und regelmäßige Gehaltszahlungen eingehen.

Dank für Eure Hilfe,

Edgard
Sapere Aude!