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Autor Thema: Wohnung in Spichern  (Gelesen 3893 mal)

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Offline eyaddeeb

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Wohnung in Spichern
« am: 29. April 2015, 10:13:39 »
Hallo,

ich wollte fragen ob die Miete von 500€ kalt für 69 m² ((2 Zimmer, Küche, Bad und Balkon)) + 30€ Nebenkosten ((Wasser)) ok ist? Baujahr 1990 Dachgeschoss im 2.OG.

Also Vermieter meinte es kommen noch Müllabfuhr, Reinigungskosten für Treppenhaus ((ca. 20€ alle 2-3 Monaten)),  Gartenarbeiten und Schnee-fegen im Winter ((ca. 60€ im Jahr)).

Natürlich kommt noch die Wohnung-steuer.

Bin zur Zeit von meiner Frau getrennt und ziehe zum ersten mal nach FR. Ich weiß nicht ob es sich überhaupt lohnt so ne, Wohnung zu mieten und ob ich am Endeffekt Steuern spare.

Ich habe ein Haus in DE was ich noch finanziere, meine Frau, Mein Sohn 17 (geht noch zur Schule) meine Tochter (22 Verheiratet) und ihr mann wohnen mietfrei im Haus.

Wenn ich in FR. Wohne bekomme meine Steuerklasse wie in DE ((3 + 1 Kind)) bin ja noch verheiratet.
Wenn ich ca. 4500€ Brutto hätte und alle Sozialabgaben in DE zahle, was spare ich an Steuern am Jahresende, ich zahle zur Zeit ca. 6000€ Lohnsteuer?

Danke

Offline pifolog

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Re: Wohnung in Spichern
« Antwort #1 am: 02. Mai 2015, 19:35:24 »
Die Kaltmieten im grenznahen Frankreich sind generell höher als im Saarland. Trotz niedrigerer Nebenkosten ist Wohnen unterm Strich in F nicht günstiger.
  
Die wichtigste Frage ist, wirst du nach deinem Umzug Grenzgänger?
Wenn nein, kannst du alle Überlegungen zu Steuervorteilen vergessen. Wenn ja, kannst du weiter lesen.

Die Steuern auf Einkommen aus Lohn/Gehalt sind erheblich niedriger.
Ein Beispiel zum Vergleich. Bei deinem Einkommen zahlst du als Verheirateter mit 1 Kind in F darauf knapp 2.000€ Einkommenssteuer (Soli und Kirchensteuer gibt es nicht in F).
Doch diese Rechnung ist rein hypothetisch.
Du sagst du lebst getrennt. Mit deinem Umzug wird das manifest.
Frau und Kind bleiben in D und du wohnst allein in F. Dort wirst du wie ein Single behandelt.  (Wäre das in D bei getrennten Wohnungen anders?)
 
Wie hoch die Ersparnis an Steuern dann gegenüber D ist, lässt sich anhand deiner Informationen nicht ermitteln.
Zu berücksichtigen wären da noch die Höhe der Unterhaltszahlungen an das minderjährige Kind oder ein mögliches gemeinsames Sorgerecht, Unterhaltszahlungen oder Ausbildungskosten nach der baldigen Volljährigkeit des Sohnes, 'verschenkte' Mieteinnahmen aus dem Haus ...
Die detaillierte Vergleichsrechnung sollte ein versierter Steuerberater machen.


« Letzte Änderung: 02. Mai 2015, 23:36:56 von pifolog »