Ich bin kein Antwalt und kenne mich in dem Thema nicht aus...will mich da also nicht so weit aus dem Fenster lehnen...
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, daß sie erlischt, denn dann würde jeder mit ner Bewährungsstrafe auswandern, damit sie weg ist.
Ich denke, eher, daß sie bestehen bleibt und egal, wo du dann ggf. was "anstellen" würdest, würdest du die ausstehende Bewährung in D. aussitzen müssen...