Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Wohnen => Thema gestartet von: Nicole2102 am 16. August 2012, 19:07:58

Titel: Wie ist es eigentlich wenn man eine Bewährungstrafe hat in Deutschland??
Beitrag von: Nicole2102 am 16. August 2012, 19:07:58
Erlischt diese dann oder bleibt die im Elsass aufrecht erhalten?? Oder wie läuft das ab??? Also nix schlimmes,,,,,, >:D
Titel: Re: Wie ist es eigentlich wenn man eine Bewährungstrafe hat in Deutschland??
Beitrag von: Nutellalein am 16. August 2012, 19:40:40
Gegenfrage...warum sollte ein Bewährungsstrafe erlöschen, wenn man in´s Ausland umzieht?
Titel: Re: Wie ist es eigentlich wenn man eine Bewährungstrafe hat in Deutschland??
Beitrag von: Nicole2102 am 16. August 2012, 19:41:30
Weil sich da ja nicht ins Ausland übeträgt???
Titel: Re: Wie ist es eigentlich wenn man eine Bewährungstrafe hat in Deutschland??
Beitrag von: Nutellalein am 16. August 2012, 20:00:07
Ich bin kein Antwalt und kenne mich in dem Thema nicht aus...will mich da also nicht so weit aus dem Fenster lehnen...
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, daß sie erlischt, denn dann würde jeder mit ner Bewährungsstrafe auswandern, damit sie weg ist.
Ich denke, eher, daß sie bestehen bleibt und egal, wo du dann ggf. was "anstellen" würdest, würdest du die ausstehende Bewährung in D. aussitzen müssen...
Titel: Re: Wie ist es eigentlich wenn man eine Bewährungstrafe hat in Deutschland??
Beitrag von: ~Pero~ am 16. August 2012, 20:01:54
Die Strafe bleibt erhalten, ist ja schliesslich personenbezogen und nicht wohnlandabhängig. Wenn es Bewährungsauflagen gibt und dagegen verstoßen wird, dann wird der/die Verurteilte u.U. bei einer zufälligen Kontrolle in DE festgesetzt, oder evtl. im Amtshilfeverfahren von franz. Flicen an die deutschen Flicen übergeben.
Was meinst Du warum Assange in der Ecuadorianischen Botschaft hockt? Und der ist noch nicht einmal rechtsgültig verurteilt, weder in Schweden noch in den USA.
Titel: Re: Wie ist es eigentlich wenn man eine Bewährungstrafe hat in Deutschland??
Beitrag von: lilliputania am 16. August 2012, 23:59:43
Zur Zeit bestehen kaum Überwachungsmöglichkeiten in Bewährungssachen im Ausland. Zwischenzeitlich ist jedoch ein Abkommen für grenzüberschreitende Bewährungsüberwachung innerhalb der EU zustande gekommen. In so einem Fall obliegt dann den dortigen Behörden die Überwachung und die Entscheidung über Folgemaßnahmen.
Von daher würde ich die dann lieber in Deutschland über die Bühne bringen...