Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Wer muss zahlen?  (Gelesen 4592 mal)

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Offline Herrmaier

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Wer muss zahlen?
« am: 14. Dezember 2009, 10:32:55 »
Hallo an Alle,
ich möchte Euch heute mal um Hilfe bitten, ich weiß nicht weiter...
Wer ist denn dafür verantwortlich, wenn die Heizung kaputt ist, sie reparieren zu lassen? Der Vermieter oder der Mieter selbst? Kann ich selbst einen Heizungsmonteur bestellen und den die rechnung an den Vermieter schicken lassen???
Mein Vermieter ist immer äußerst zäh, wenn es um Reparaturen geht und es dauert ewig bis er in die Gänge kommt, und wenn dann macht er nur das Nötigste... Ich zahl hier richtig viel Geld und komme so langsam an den Punkt zu denken, dass ich immer zu schnell zu nachgiebig bin und schon viele Dinge selbst erledigt habe... Und jetzt stinkt es mir, wenn das Haus immer mehr verfällt, sich keiner kümmert, ich aber horrende Mietpreise zahlen soll...
Vielen Dank für Euer Wissen
LG Herr Maier ;-)

Offline -Helmut-

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Re: Wer muss zahlen?
« Antwort #1 am: 14. Dezember 2009, 14:03:10 »
Wie wäre es, wenn du dich erkundigst, ob es in Frankreich sowas gibt wie in Deutschland.
Namentlich bekannt unter Mietminderung.
Also weniger Mietzahlung bei schlechtem Service, schlechter Vermietungsleistung etc.

Die Frage, wer muss zahlen ist somit sachlich nicht richtig.
Wenn du mehr zahlst als du normalerweise zu zahlen verpflichtet wärest, ist das deine Sache.
Warum sollte der Vermieter dann aktiv werden?

Die Heizung gehört normalerweise zum Gebäude und somit ist der Vermieter dafür zuständig.
Du musst dich also bei deinem Vermieter nachhaltig beschweren, oder per entsprechender Unterstützung zum reagieren veranlassen.

Wenn es keine Mietminderungsmöglichkeit gibt, würde ich ausziehen, kündigen, umziehen.
Erkundige dich aber zuerst mal ob du die Miete aufgrund baulicher Mängel mindern darfst, und wenn, dann tue das mit entsprechender Ankündigung.
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline sapperlot

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Re: Wer muss zahlen?
« Antwort #2 am: 14. Dezember 2009, 16:09:56 »
Wer ist denn dafür verantwortlich, wenn die Heizung kaputt ist, sie reparieren zu lassen?
Kommt natürlich drauf an: Hast du das Thermostat abgebrochen... bist du es. Ist sie einfach an Altersschwäche ausgegangen ist es der Besitzer.

Aber im allgemeinen ist die Sache wie folgt: Der Mieter ist nur verntwortlich für wirklich kleinste Schönheitsreparaturen (und am Ende weniger als in D). Also Bsp. Entkalken Perlator Wasserhahn ist Sache des Mieters, wenn er tropft ist das eigentlich schon Sache des Vermieters. Heizung ist eigentlich so gut wie sicher Sache des Vermieters! (Einziger Haken, in vielen Mietverträgen ist vereinbart, daß der Mieter 1x im Jahr nach den Chauffe_Eau, bei Häuser auch die Heizung durch einen Fachmann warten läßt, aber wenn man das hat machen lassen ist man fein raus)

Sowas mit einfach Mietmindern ist schlicht ein absolutes NoGo in Frankreich. Nicht zu zahlen ist einer von 2 Gründen mit denen man ruckzuck fristlos gekündigt werden kann.
Also bei irgendwelchen Schäden Vermieter am besten direkt schriftlich per Einschreiben in Kenntnis setzten (direkt den Brief mit Tesa zusammenkleben und als Umschlag verwenden ist in F üblich, damit der Stempel auf dem Brief ist) und sofortige Behebung verlangen. Wenn er sich nicht drum kümmert - bleibt eigentlich nur der Gang zum Anwalt damit man sich nicht selbst in den gesetzen vertrickt. So darf man  zwar nicht einfach Geld einbehalten (was in F als Selbstjustiz gilt und Selbiges wird in F fast immer zum Nachteil ausgelegt), es gibt aber die Möglichkeit die Miete auf eine neutrales Konto (Huissier?!) einzuzahlen mit dem Auftrag, daß der Vermieter das Geld bekommt sobald er die und die Reparaturen erledigt hat. Mit dem nachweis beweist man, daß man sehr wohl seine Miete zahlt. Ist aber alles etwas heikel und wie gesagt besser einen Anwalt einschalten.

Bei Heizung gäbe es aber auch noch die Sache mit Gesetz mit den Mindestanforderungen an eine Wohnung. Dazu gehört Warmwasser, funktionierendes Klo, Mindestgröße etc.  damit eine Wohnung überhaupt eine Wohnung ist. Wenn bspweise über längere Zeit(zur kalten jahreszeit) keine Heizung funktioniert, ist es per Gesetz nicht bewohnbar und nicht als Wohnung vermietbar. Wenn der Vermieter es trotzdem als Wohnung vermietet macht er sich sogar strafbar. Meistens hilft schon die Drohung auf die Mairie zu gehen bzw. wenn man ein Huissier kommen läßt und der einen P.V. anfertigt. Aber das ist wirklich was, wenn es wirklcih hart auf hart geht und mit der Gefahr, daß man dabei weit übers Ziel rausschiesst, die Gemeinde die Whg für nicht bewohnbar erklärt, der Eigentümer erklärt, daß er das Geld für die Renovierung nicht hat und am Ende man ohne alles dasteht.       


PS: wegen Avocat auf der Mairie nachfragen, gibt fast überall eine kostenlose juristische Beratung (permanence juridique), meistens 1x die Woche/Monat - wo jeder hinkann und seine Frage einem Anwalt stellen kann. Die schreiben einem zwar keine Briefe, aber können einem ziemlich genau sagen, was man wie tun sollte.

Offline pifolog

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Re: Wer muss zahlen?
« Antwort #3 am: 14. Dezember 2009, 18:46:01 »
Hallo,

spätestens jetzt merkt man, dass man in einem anderen Land wohnt.

Was sapperlot zu Mietminderungen, Zuständigkeiten des Vermieters, Einschreiben, taktisches Vorgehen, Rechtsberatung usw. geschrieben hat, 100% Zustimmung.

Weitere Möglichkeiten:
Wenn es einen Wartungsvertrag über die Heizung gibt, beim Unternehmen eine Panne/Dysfunktion melden. Sollten Reparaturen nötig sein, wird das schriftlich festgehalten und dir und dem Vermieter auch mitgeteilt.
Einschalten eines EURES-Beraters, der sich in der französischen Denke auskennt und auch für deutsche Köpfe übersetzen kann mit Informationen über das weitere Vorgehen. Zumindest fühlt man sich dann nicht mehr so dumm und hilflos.

Grüße

Offline Herrmaier

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Re: Wer muss zahlen?
« Antwort #4 am: 14. Dezember 2009, 20:50:59 »
Vielen Dank an Alle, die mir geantwortet haben... Ich bin jetzt schlauer ;-)