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Autor Thema: Wem gehört die Grundstücksmauer?  (Gelesen 6519 mal)

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Offline moni

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Wem gehört die Grundstücksmauer?
« am: 14. April 2015, 10:37:54 »
Guten Tag!

Kennt jemand die Regelungen in Frankreich, wem eine Grundstücksmauer gehört?
Wir haben ein Hanggrundstück und das ist nach oben durch eine Mauer abgetrennt (die Mauer bildet praktisch den Absatz vom oberen Grundstück zu unserem Grundstück, ist also von oben her gar nicht als Mauer zu sehen, sondern nur von unten). Diese Mauer ist knapp 200 Jahre alt und im Kataster-Ausdruck einfach als Linie zwischen unserem und dem anderen Grundstück zu sehen. Weitere Infos dazu gibt es nicht.

Nun ist dem oberen Grundstückbesitzer beim dilettantischen Baumfällen der Stamm auf die Mauer gefallen und diese ist an 2 Stellen zusammengebrochen. Die eine Stelle hat er dann vom nächsten Dilettanten reparieren lassen, die andere Stelle von einem Fachmann. Er selbst sieht die Mauer ja nicht, wir aber. Nun hatten wir darum gebeten, die falsch/schlecht reparierte Stelle zu verbessern. Er meint nun, er müsste eigentlich gar nichts machen, denn das sei seine Mauer. In Frankreich wäre es so, dass solch eine Mauer immer zum oberen Grundstück gehört.

Ich halte das für Quatsch, kann das aber nicht belegen. Wie wäre es, wenn beide Grundstücke auf gleicher Höhe sind? Was ist mit rechts und links? :anixwissen:

Nun würde mich interessieren, ob jemand hierzu etwas weiß oder schon Erfahrung mit einer ähnlichen Situation hat.

Wir wollen das Ganze nicht eskalieren lassen, ist eh schon schwer genug mit dem Nachbarn. Daher werden wir keine weitere Nachbesserung von ihm verlangen, sondern uns selbst drum kümmern.
Dennoch möchte ich mich nicht für doof verkaufen lassen und interessiere mich daher für den Sachverhalt (den man dann möglicherweise bei der nächsten Streitigkeit einbringen kann).

Merci und Grüße  :winkerwinker:
Moni

banjo

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Re: Wem gehört die Grundstücksmauer?
« Antwort #1 am: 14. April 2015, 10:47:59 »
Vermessungspunkte suchen (ausgraben oder neu vermessen lassen), dann weißt Du, wo die Grenze ist und wem die Stützwand gehört. Wie hoch ist den die Wand?
Vorsicht vor Nachbesserung an seinem Eigentum, nur mit schriftlicher Zusage!

Offline Matthias#28

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Re: Wem gehört die Grundstücksmauer?
« Antwort #2 am: 14. April 2015, 12:04:28 »
Na ja, da haette ich eine Story, schon ein paar Tage alt, war aber spannend.
Mauer, Grenzsteine Mittig!!!!.
Historie: Annodunnemols gab mal eine Baugemeinschaft.
Der eine Erbauer bereits verstorben, der andere Erbauer meinte er haette die Wand finanziert
und in Absprache des Anderen mittig AUF die Grenze gestellt. Nix schriftliches - alles per Handschlag.
Aber der der zahlt dem gehoerte die Mauer, so seine einfache Meinung des Verbleibenden.

Einiges Hin und Her, Gerichtstermine, einfach aetzend, und zum Schluss eine seltsame Entscheidung:
Die Mauer gehoert jedem jeweils zur Haelfte, da es fuer keine Seite schluessige Beweise gab,
kann KEINER mehr was an der Mauer machen, ohne Zustimmung des anderen.

Das Ende vom Lied, jeder hat auf seiner Seite eine neue Mauer gemacht. Heute sieht das Ganze
mehr nach Westwall  :pfeif: aus, als nach einer einfachen Gartenmauer aus.

Man haette besser mal ein 1/4tele miteinander getrunken, und das einvernehmlich geregelt.

Moni druecke dir die Daumen.
gruss Matthias

Offline spirou

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Re: Wem gehört die Grundstücksmauer?
« Antwort #3 am: 14. April 2015, 15:04:46 »
Hallo,

ich glaube (zu 90%, bin jetzt zu faul um Belege zu suchen) dein Nachbar hat recht.
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall mit meinem "unteren" Nachbar, dem die Grenzmauer nicht gefiel.
Der obere Grundstücksbesitzer ist für die Hangsicherung zwischen den Grundstücken verantwortlich, egal wie er das macht.
Er kann sanft ansteigend anfüllen, oder oben eine ebene Terasse machen und dann eben den Hang mit einer Mauer sichern.
Damit ist es eigentlich einleuchtend, daß dem "Oberen" die Mauer gehört und er für seine Standsicherheit geradestehen muß.
Wenn die Mauer einstürzt und sich eine Schlammlawine in dein Haus ergießen würde, würdest du ja auch als erstes den Nachbarn zur Verantwortung ziehen.
Also kann es ihm auch egal sein wie die Mauer unten aussieht. Es steht dir ja frei, Sie zu verputzen, mit Holz zu verkleiden oder Efeu anzupflanzen.

Grüße

Offline moni

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Re: Wem gehört die Grundstücksmauer?
« Antwort #4 am: 15. April 2015, 09:20:54 »
@Spirou
Danke für die Info. Klingt logisch.
Nur, wenn es seine Mauer ist, dann muss er sie auch reparieren, wenn er sie selbst kaputt gemacht hat. Und das sollte halt ordentlich geschehen und nicht gepfuscht.
Abgesehen davon, dass sein abgestürzter Baum noch 3 Hortensien platt gemacht und unsere Pool-Abdeckung aufgeschlitzt hat (was er nun mit Klebeband reparieren will; was eh nicht halten würde, aber noch schlimmer ist, dass wir die Poolabdeckung verkaufen wollten und jetzt wohl verschenken müssen)

Aber: der Frieden mit dem Nachbarn (der umgekehrt sicher nicht so friedfertig wäre) ist uns wichtiger als ein paar Euro ... :-\

BettinaOtwin

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Re: Wem gehört die Grundstücksmauer?
« Antwort #5 am: 15. April 2015, 11:27:02 »
Ich finde Dirks Rat sehr gut.
Vermessungspunkte ausgraben (lassen) oder neu vermessen lassen.
Als wir unser Grundstück kauften, ließen wir es neu vermessen , Katastereintrag etc.

Da kam heraus, dass unser Nachbar rechts, resp. dessen Vater einen Maschendrahtzaun vor ca. 28 Jahren zwischen den beiden angrenzenden Grundstücken zog. Beim neuen Vermessen zeigte sich, dass er Diesen ca. 10 cm auf  (jetzt) unser Grundstück zog.

Der Vermesser und später auch der Notar sagten uns, dass in Frankreich es ein sog. Gewohnheitsrecht gäbe. Das tritt nach 30 Jahren ein.
Also hätten wir, da erst 28 Jahre, das Recht gehabt, unsere 10 cm  col vom Nachbarn einzufordern.

Denn nach 30 Jahren hätten wir das  nimmer einfordern können, dass er den Zaun entfernt. Er hätte sich auf das Gewohnheitsrecht berufen können.

Natürlich haben wir das nicht gefordert, da uns ein gutes Verhältnis mit den Nachbarn wichtiger ist :Hands:
Aber interessant war die Neuvermessung und Grenzsteinsetzung allemal.