Wenn du das nicht berechnest, so ist das deine Sache.
Sicher ist jedenfalls, dass ein Mieter für die jährliche Wartung seiner Gasheiztherme (Etagenheizung) selbst sorgen muss und diese auch bezahlen muss. Und dementsprechend muss er bei einer Zentralheizung die für die Wartung entstehenden Kosten anteilig übernehmen. Ggf. habe ich geschrieben, weil es ja auch wartungsfreie Heizung gibt, z.B. Elektroheizung.