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Autor Thema: Welche Kosten darf der Vermieter auf die Nebenkosten umlegen?  (Gelesen 8636 mal)

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Offline Porter

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Hallo zusammen,

welche Positionen dürfen in Frankreich auf die Nebenkosten umgelegt werden? Es geht hierbei um die Taxe foncière und die Gebäudeversicherung. Wir zahlen für ca. 125 qm Wohnfläche im Monat einen Abschlag von 270 Euro inkl. dieser Posten. Mir kommt es ein wenig zu hoch vor. Die oben genannten Positionen sind explizit in den Nebenkosten aufgeführt und nicht über die Miete (7 Euro/qm) verrechnet. Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Gruß
Porter

Offline Zaren

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Re: Welche Kosten darf der Vermieter auf die Nebenkosten umlegen?
« Antwort #1 am: 27. Juni 2008, 23:54:29 »
Hallo,

kann es sein das ihr einen deutschen Vermieter habt, welcher keine Ahnung hat? Das hat unser auch versucht. Also die Taxe Fonicere und die Gebäudeversicherung zahlt der Vermieter. Du zahlst ja schon die Taxe H´abitation und musst eine Hausratversicherung abschliessen. Wäre nett wenn du noch ein wenig über deine Wohnsituation schildern würdest. Ich weiss auch nicht wie ihr wasser, strom und/oder Gaz/öl angemeldet habt und ebenso den Müll.

Gruss Zaren

Offline Porter

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Re: Welche Kosten darf der Vermieter auf die Nebenkosten umlegen?
« Antwort #2 am: 03. Juli 2008, 13:23:19 »
Hallo Zaren,

in der Tat haben wir einen deutschen Vermieter, der keine Ahnung hat  ;)
Es ist ein Einfamilienhaus, das nach der Renovierung in 2 Wohnungen aufgeteilt wurde. Es hat eine Ölheizung...der Verbrauch wird über die Wohnfläche berechnet. Auch etwas unbefriedigend, weil ich keinen exakten Nachweis über den tatsächlichen Verbrauch bzw. Anfangs- und Endstand in den Öltanks habe.
Jede Wohnung verfügt über separate Wasseruhren, das Warmwasser wird über die Heizung generiert.
Strom wird auch über separate Zähler abgerechnet. In der Aufstellung der Nebenkosten tauchen also neben Öl, Wasser und Strom auch Positionen wie Gebäudeversicherung und Taxe foncière auf. Wie Du schon gesagt hast zahlen wir die Wohnsteuer und die Hausrat sowieso selbst. Müllgebühren sind in der Taxe foncière enthalten.
Noch was zum Ölverbrauch: Laut Aussage unseres Vermieters haben wir vom 01.März bis zum 15.Mai 650 Liter Öl verbraucht. Das wäre auch schon ordentlich. Er rechnet mit einem Verbrauch von 17l Öl /qm und Jahr.

Viele Grüße
Porter

Offline -Helmut-

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Re: Welche Kosten darf der Vermieter auf die Nebenkosten umlegen?
« Antwort #3 am: 06. Juli 2008, 15:08:00 »
Gib mal bitte etwas mehr Info. Wohnt Vermieter mit im Haus, also hat er einen praktischen Nutzen von gewissen Abrechnungen?
Kommst du in alle Räume rein, also auch Heizungskeller und Tankraum zur Sichtkontrolle z.B. des Ölvorates etc?
Wie alt ist das Gebäude bzw wie gut schätzt du die Wärmedämmung ein, wieviele weitere Mieter wohnen dort.

Was die Fragen bezüglich Steuer und Versicherung betrifft, schaue mal im Wiki unter wohnen nach der Euro-Info.
Die haben entsprechendes schon gut beschrieben und sind Ansprechpartner für solche Belange.
Nach eingehender Info dort kannst du auch deinen Vermieter an diese Adresse verweisen oder auf diese Adresse hinweisen.
Ich stelle dir hier den Link zur Verfügung: http://www.eu-verbraucher.de/de/dies-sind-ihre-rechte/frankreich-tipps/immobilien/

Schau auf dieser Seite den zweiten Beitrag an Broschüre zu Mieten in Frankreich (PDF). Lade dir diese PDF Datei runter oder schau sie dir an, du wirst darin
etliche nützliche Informationen finden. Sollten noch Fragen offen sein, kannst du dich an diesen Verein wenden. Das meiste ist aber schon in der PDF erklärt.
Somit auch verbindlich für dich und deinen Vermieter.

Ansonsten wäre vielleicht noch interessant, wo und wie Energieeinsparungen sinnvoll und machbar sind.
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline Scaramouche

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Re: Welche Kosten darf der Vermieter auf die Nebenkosten umlegen?
« Antwort #4 am: 30. Dezember 2008, 13:43:15 »
Hallo zusammen,

nach den Informationen in der Broschüre ist die Grundsteuer Sache des Vermieters; sie darf also nicht umgelegt werden, da der Mieter sowieso eine Wohnsteuer zahlt.

Weiss jemand, wie es mit der Wohngebäudeversicherung aussieht?  Auch sie wird in der Nebenkostenabrechnung unseres deutschen Vermieters anteilig umgelegt.

Ich vermute aber, dass dies in Frankreich nicht rechtens ist, da ich als Mieter eine assurance risques locatifs abschliessen musste und diese doch die Wohngebäudeversicherung einschliesst, oder?

Weiss jemand von Euch näheres? Darüber würde ich mich freuen!

Viele Grüße, Christian

Offline Dieter12

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Re: Welche Kosten darf der Vermieter auf die Nebenkosten umlegen?
« Antwort #5 am: 31. Dezember 2008, 15:10:41 »
Hi,

Der Vermieter zahlt keine Wohnsteuer (Taxe d'habitation), sondern der der Mieter, der zum 1.1. in der Wohnung wohnt. Die Grundsteuer (taxe foncière) wird vom Vermieter bezahlt und dieser legt dann einen Teil (z.B. Müllabfuhr) auf den Mieter um. Eine Haus-Versicherung legt der Vermieter nicht um, da der Mieter selbst eine Versicherung abschliessen muss. Wohnt man in einem Mehrfamilienhaus zur Miete, legt der Vermieter noch weitere Kosten (Aufzug, Strom für Gemeinschaftseinrichtungen, Hausmeister,...) auf den Mieter um. Am Anfang der Jahres (um die Zeit, in der die Steuererklärung gemacht werden muss) liegen alle Abrechnungen vor und der Mieter kann dann die Nebenkostenabrechnung machen. In der Regel legt er die Fotocopien der Abrechnungen dazu.

Gruss, Dieter