- es wird das Brutto der dt. Einnahmen in F angegeben. Dadurch wird der Progressionsvorbehalt auch inkl. der zu zahlenden Steuerschuld auf dieses Einkommen ermittelt. Ich zahle also am Ende anteilig Steuern auf Steuerbeträge, die ich in D bereits abgeführt habe.
Selbstverständlich wird immer das Bruttoeinkommen vor Steuern genommen. Deiner Rechnung nach sagst du also bsp 70K Einnahme 20k Steuern sollen sie dir die 20k Steuern erstmal wieder gutschreiben(also damit ausgeglichen = in der Summer als ob nicht gezahlt ) und dann aber nur 50k versteuern

Aber ich glaube du hast da einen grundlegenden Denkfehler in deiner Kalkulation zu dem wie die Steuer bei den meisten Einkommesarten ermittelt wird.
- zunächst mal Progression sind wir uns ja einig ist klar (je mehr man verdient desto höher Prozentsatz/Steuersatz) - aber nur deshalb ist der ganze Schlumbumbel mit dem Welteinkommen eigentlich überhaupt nötig
Aber das Ganze an einem einfachen Beispiel:
A. (Grenzgänger wohnhaft F/Arbeit D) hat folgende Einnahmen:
- 50000€ unselbstständiges Einkommen
- 10000€ aus Miete/Einkommen in F
- 20000€ aus Vermietung in D
also gilt:
- Gesamt- (Welt-)Einkommen 70000€
- wenn Grenzgängerstatus: deutsches Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit* wird dem franz.Fiskus zugeschlagen: sprich er hat Einnahmen vor Steuern in D 20k€ in F50k€
- ohne Grenzgängerstatus ansonsten in D zu versteuern 60k€ in F 10k€
Der Steuerbeamte in D geht nun hin und schaut zunächst mal in der jeweiligen Progressionstabelle und ermittelt bei Welteinkommen 70000€ sagen wir Steuersatz 40%
Der französiche Beamte (etwas günstiger) ermittelt sagen wir 30% (alles fikitv).
Danach errechnet der franz. Beamte
für den franz.Teil der Einnahme (und nur den!) (mit Grenzgängerstatus eben 50K€, ohne GS 10k€) alle Abzüge bzw. das versteuernde Einkommen und erhebt darauf den mit dem vorher aus dem Welteinkommen emittelten Steuersatz (30%) die zu zahlende Steuer
Der deutsche Beamte macht das Gleiche. Auch er nimmt ausschließlich den in seinem Land zu versteuernden Teil und ermittelt die zu zahlende Steuer (eben 40%). Würde das Welteinkomen nicht genommen würde die Progression auf Basis 10000€ erfolgen(was
dann eben nur 20% oder so Steuer bedeuten würde)
Nehmen wir also die obigen Zahlen (gehen von keine Abzüge aus) A muß zahlen :
bei Grenzgängerstatus: 60000x0,3 = 20000€ Steuer in F und 20000x0,4 = 8000€ in D => gesamt 28000€
ohne Grenzgängerst.: 10000x0,3 = 3000€ Steuer in F und 70000x0,4= 28000€ in D => gesamt 31000€
Anmerkungen:
-* Grenzgängerstatus hängt ja ab von Beamter j/n, wohnhaft Grenzzone etc..das Bekannte eben
- Mieteinkünfte außerhalb D aber innerhalb der EU wandern seit ein paar Jahren in D nicht mehr in die Progression
- bei wohnhaft in F(außerhalb D) gilt man in D "beschränkt" steuerpflichtig., klingt gut -heißt aber daß der Staat von ausgeht, daß man
Wohnstaat für Sicherung Existensminimum zuständig ist und deshalb ein großer Teil der Freibeträge wegfallen.
Also wird da eigentlich nicht mit Steuergutschriften/2 mal besteuern gearbeitet. Diese Prinzipien gelten wohl für die meisten(alle?) Einkommensarten innerhalb der EU
Ein anderes Prinzip der Berechnung: Bsp Erbschaftssteuer(früher): F: Erbschaftssteuer auf alles wenn in F wohnhaft, Immobilien im Inland immer, im Ausland nie, D: Erbschaftssteuer auf alles, wenn D Staatsbürger.
Aber da ist das Prinzip auch recht einfach: beide Länder Steuer auf das Gesamterbe, gezahlte Steuer auf den im Ausland gezahlten Teil wird (auf die Steuer auf genau den Teil angerechnet).
Bsp: Deutscher, F wohnhaft Besitz Haus(F)100000 +100000 Sparbuch in D : In D Steuersatz 30% in F 60% ( fiktiv)
Also Steuer in F 1,2Mio (60k Haus + 60k Sparbuch) in D: 60k (30k Haus + 30k Sparbuch)
- Deutsches Finanzamt: 30k fürs Sparbuch + 30k für Haus . Für Haus in F bereits 60000 gezahlt (von den 30000 Steuern abzuziehen) = nix mehr = Steuerbescheid über 300000€
- Franz Finanzamt: 60k fürs Haus + 60k für Sparbuch. Für Sparbuch in D bereits 30000 gezahlt (von den 60k abzuziehen) = Steuerbescheid über 60k+30k = 90000
Aber auch mit dieser Berechnung gibts zwar 2 Steuerbescheide aber keine Doppelbesteuerung, Man zahlt am Ende halt immer den Satz des Landes mit der höheren Besteuerung (in dem Fall den französischen - also genauso viel wie der Franzose der eben Haus+Sparbuch in F vererbt)