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Grenzgänger => Wohnen => Thema gestartet von: Sarreländer am 17. November 2020, 18:59:14

Titel: Was darf übernommen werden?
Beitrag von: Sarreländer am 17. November 2020, 18:59:14
Hallo zusammen,

wir sind mit unserem Vermieter einig geworden und kaufen "unser" Haus  :doppeld:

Nun ... jetzt steht der Vorvertrag beim Notar an. Nun direkt zu meiner Frage:
Was kann gegenüber dem Notar als Übernahmegegenstände angeben?
Ich meine sowas wie Einbauküche, Sat Anlage, einige Möbel wie Kinderschrankwand, sehr alte Kommoden und Tisch/Stühle ect.
Gibt es dazu eine Übersicht was man da angeben kann um den Kaufpreis zu senken?

Gruß
Markus
Titel: Re: Was darf übernommen werden?
Beitrag von: Waylon57 am 17. November 2020, 20:29:19
Der Notar wird da den Verkäufer fragen bzw. einfach was festlegen.

Wir haben im September ein Haus gekauft und für Einbauschränke, Möbel und die Küche eine Summe von 20.000 € angesetzt bekommen.

Außer den Einbauschränken war alles Schrott und ist schon entsorgt. Ich war selbst überrascht über die Höhe der Summe. :laugh:
Titel: Re: Was darf übernommen werden?
Beitrag von: Mat68 am 17. November 2020, 21:28:34
Hintergrund ist, dass die Notarkosten und Grunderwerbsteuern nicht auf Möbel und Küchen anfallen. Sondern nur auf den Immobilienpreis ohne das. Manchmal wird um diese Kosten etwas zu senken, der Preis für das Mobilar etwas höher angesetzt. Die Restwerte sind immer auch etwas Ansichtssache. Ich weiss nicht, ob das überhaupt jemand häufiger kontrolliert. Muss jeder mit sich ausmachen. Ich würde eine solche Wertaufstellung im Zweifel lieber wahrheitsgetreu machen. Wenn aber der Preis für die Möbel recht hoch erscheint, können durchaus auch mal Nachweise verlangt werden.

Übrigens auch wenn man da etwas trickts, so hoch ist das Einsparpotential auch wieder nicht, in Relation zum Preis eines Hauses.

https://immobilier.lefigaro.fr/annonces/edito/financer/frais-et-assurances/comment-reduire-vos-frais-de-notaire
Titel: Re: Was darf übernommen werden?
Beitrag von: Sarreländer am 18. November 2020, 08:59:12
Das hört sich ja schonmal gut an. Also mach ich mit dem Verkäufer eine Liste was alles im Haus bleibt und bewerte das dann preislich schon.
Oder ist das gängig das der Notar da eine Pauschale festlegt?

Schonmal vielen Dank sehr hilfreich von Euch  :)
Titel: Re: Was darf übernommen werden?
Beitrag von: spirou am 18. November 2020, 09:21:05
Hallo,

Nachteil der Steuerreduzierung durch Möbel ist, diesen Betrag kannst Du nicht finanzieren.
Das Geld mußt du zusätzlich zum Eigenkapital, das du der Bank zugesagt hast noch bar aufbringen.
Dafür sparst du 7-8% Steuern und Notargebühren. Macht bei 20000 Euro schon eine Menge aus.

Grüße
Titel: Re: Was darf übernommen werden?
Beitrag von: Mat68 am 18. November 2020, 18:15:10
Also das mit dem Finanzieren kann ich so nicht bestätigen. Hängt aber von der Bank ab. Bin bei der Credit Mutuel und da wurde auch der Anteil für Möbel und eine schon bestehende Einbauküche mit finanziert. War prozentual aber ein kleiner Betrag. In Deutschland hab ich es tatsächlich schon mal erlebt, dass die Bank gesagt hat, dass wenn eine Küche oder Mobilar im Kaufvertrag mit einem Wert angesetzt werden, diese Summen nicht finanziert werden. Muss man vorher mit der Bank besprechen.
Titel: Re: Was darf übernommen werden?
Beitrag von: Waylon57 am 18. November 2020, 20:22:56
Bei uns war es so, dass der Verkäufer dem Notar die Dinge genannt hat und dieser hat dann die Bewertung selbst vorgenommen.

Die Credit Agricole hat uns den Betrag für das Zeugs was im Haus verblieben ist auch ohne Probleme mit finanziert.