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Autor Thema: Vorschriften bzgl Elektroinstallationen in Frankreich  (Gelesen 8548 mal)

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Offline pitalex

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Vorschriften bzgl Elektroinstallationen in Frankreich
« am: 02. Februar 2014, 11:01:27 »
Hallo  :winkerwinker: und erstmal großes Lob an diese Seite und die zahlreichen aktiven Mitglieder, die mir (und wahrscheinlich vielen anderen Gästen) mit ihren Tipps und Empfehlungen geholfen haben! :doppeld:
Ich wohne seit sieben Jahren glücklich, aber zur Miete, in Grosblie.
Jetzt haben wir endlich ein passendes Haus mit Grundstück gefunden (Sarreinsming), und schon ist man zahlreichen Fragen konfrontiert. :-\ Und da bin auch schon beim Thema:

Das Haus ist von 1928, die vorhandene elektrische Installation voll funktionstüchtig, aber natürlich überaltert (Steckdosen mit altem franz Stecksystem, keine Erdung etc)
Welche Vorschriften gibt es in F bzgl der Elektrik, wenn man ein älteres Haus erwirbt? Was muss man erneuern? In welchem Ausmaß, d.h. was ist vorgeschrieben? Wer prüft, erwartet oder erstellt eigentlich die notwendigen Standards/Vorschriften (der Staat?, die Versicherungen?, EDF?)?

Und, wenn ich gerade dabei bin: wer kann einen guten Elektriker im Raum Sarreinsming/Sarreguemines/Grenzgebiet empfehlen, der einem nicht die Geschichte vom Pferd erzählt, um einen abzuzocken, sondern einem offen und ehrlich sagt, was wirklich gemacht werden muss und notwendig ist,- und was nicht?

Danke im Voraus! ;)

banjo

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Re: Vorschriften bzgl Elektroinstallationen in Frankreich
« Antwort #1 am: 02. Februar 2014, 11:08:34 »
Beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung muss mittlerweile ein Energiepass ausgestellt werden von einem Gutachter. Gleichzeitig wird vom Gutachter auch die Elektroinstallation geprüft. Darin findest Du dann schwarz auf weiss, was zu tun ist und kannst mit dem Verkäufer verhandeln.
Nach Deiner Beschreibung würde ich mal mutmassen: muss komplett neu gemacht werden, alles.

Offline -Helmut-

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Re: Vorschriften bzgl Elektroinstallationen in Frankreich
« Antwort #2 am: 02. Februar 2014, 14:40:51 »
Aufpassen bitte, es gibt zu viele Vetreter von Rechten und Vorschriften die zu gerne vergessen, all dies ist menschliches Werk und dementsprechend fehlerhaft.
Vor allem sind solche Dinge sehr interessenbehaftet.

Vergessen wird, was sehr oft in den Regelwerken genannt, aber nicht richtig verstanden wird. Es heißt in den Regelwerken immer "Stand der Technik"!
Bedeutet, das was jetzt Stand der Technik ist, soll als Orientierung im Sinne von wie hat dies heute zu sein, verstanden werden.

Bedenkt man nun, was eine Generation vorher Stand der Technik war, ist wegen neuer Orientierung nicht schlecht oder überholt. In den Regelwerken steht oft ein Hinweis darauf.
Darin heißt es, alte Anlagen haben sogenannten "Bestandsschutz". Das bedeutet, das vorherige Regelwerk ist ausreichend genug, darf weiterhin angewendet werden.

Folglich war damals als das Haus gebaut wurde der Stand der Technik entsprechend dieser Zeit. Die Elektroinstallation entsprach dann auch dem Stand dieser Technik.
Sinngemäß sollte sich der Hausbesitzer nun fragen, legt er/sie Wert auf Bestandsschutz oder größtmögliche Sicherheit nach neuestem Stand der Technik.

Dabei ist wiedermal sehr aufzupassen, denn wer sich für den neuesten Stand entscheidet, hat entsprechend große technische und finanzielle Umwälzungen zu erwarten.

Worauf also konzentrieren?
Würde man mich fragen, wäre die erste Option Sicherheit! Denn bekanntlich ist alles was über 50 Volt ist, lebensgefährlich und 230 Volt ist viel mehr.
Jedoch müsste ich anmerken, Sicherheiten sind und bleiben immer Relativ. Sieht man deutlich an immer neuen Ständen der Technik. Der heutige wird demnächst ersetzt durch einen neuen Stand der Technik.


Ich kenne die Elektroinstallation des besagten Gebäudes nicht. Somit kann ich nicht wirklich nützliches dazu sagen, ob die damalige Sicherheit noch hinreichend genug wäre, sich auf den Bestandsschutz zu berufen. Die Frage hier zu stellen empfand ich zumindest gut und hilfreich, denn so kann einiges neutral angesprochen werden.

Fragst du einen Elektrofachbetrieb, möchte dieser es natürlich gerne umsetzen, gutes Geld verdienen und angeblich gut beraten. Solcherlei Beratung ist jedoch meist sehr einseitig interessenbehaftet und mehr zum Vorteil des Betriebes als des Kunden.
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline +Hägar+

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Re: Vorschriften bzgl Elektroinstallationen in Frankreich
« Antwort #3 am: 03. Februar 2014, 19:07:52 »
hallo pitalex,
du hast post.
gruss
...nur fledermäuse lassen sich hängen...