Wasser hat er einfach angemeldet, noch dazu ohne den stand zu nennen und ich zahle den mist vom Vormieter nicht!
Also ich weiß nicht was du da machen willst, aber der Vermieter ist doch verpflichtet das Wasser anzumelden und dafür zu sorgen, daß der Mieter Wasser hat. Wenn er das nicht gemacht hätte, hättest du was machen können aber so? Abgesehen davon wird Wasser (wie in Deutschland auch) im allgemeinen über den Vermieter abgerechnet, kann bei Einfamilienhäuser auch über den Mieter gehen, muß aber nicht. Also wirst dem Vermieter nichts vorwerfen können, weil er seine Pflicht erfüllt hat. Und wenn ihr keinen Stand in den Mietvertrag geschrieben habt (was aber doch eigentlich auch in D üblich ist), ist das eben reichlich leichtsinnig. Der Vermieter ist natürlich verpflichtet den korrekten Stand zu nehmen und wenn er einfach fortschreibt von den Stand beim Auszug Vormieter ist das erst mal absolut ok und üblich, weil man halt normalerweise das Wasser abstellt, so lange keiner drin wohnt. Wenn er das nicht gemacht habt und in der Zwischenzeit vielleicht tagelang irgendwo Wasser gelaufen ist oder er euch einfach so abzockt, müßtet ihr das halt beweisen. (Was ziemlich schwer ist ohne einen aktuellen Wasserstand bei Einzug aufgenommen zu haben)
der Heizkörper läßt sich ja nicht abstellen. Aber der Heizungsmensch kommt jetzt eh nur wenn der Vermieter den Auftrag erteilt hat.
Und auch Heizkörper ist 'ne heikle Sache. Im besten Fall könntest du von ihm einem Teil der Gaskosten zurückbekommen (läßt sich ja auch ziemlich genau ausrechnen was der Heizkörper gebraucht hat,aber dürfte bei einem ganzen Haus nur einen kleiner Teil sein). Wie gesagt im besten Falle, im schlechtesten Falle und gar nicht so unwarscheinlichen Fall könntest du sogar noch die Rechnung für den Heizungsmensch bezahlen dürfen, wenn es sich wohl um Ventil handelt. Entretien, also die Unterhaltung, also der Tropfen Öl, das Entkalken usw der ganzen Hähne, Wartung von Boiler,Thermostate usw. ist in Frankreich üblicherweise Pflicht des Mieters. (Im Zweifel muß man etwa beim Boiler nachweisen, daß 1x im Jahr ein Fachmann den gereinigt hat). Mal abgesehen davon, daß natürlich auch vom Vermieter unterstellen kann, daß es eine Fehlbedienung des Mieters war (beispielsweise den Hahn mit Kraft bis zum Anschlag aufgedreht hat, daß er klemmt oder nie bedient bis er halt "festrostet"). Kommt dann halt auf die Aussage Heizungsmensch an.
Und hohe Gaskosten, wenn ihr in den letzten 2 Jahren eingezogen seid, muß euch der Vermieter zu eurem Vertrag den DPE (Energiepaß) gegeben haben, der mit diesen Regenbogenbalken (Klasse A bis I), wo eigentlich der voraussichtliche Enerrgieverbruch drin stehen muß. Ist euer Verbrauch wirklich viel höher als da drin?