Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Wohnen => Thema gestartet von: superwoman am 12. August 2008, 10:28:37

Titel: Vermieten in Frankreich
Beitrag von: superwoman am 12. August 2008, 10:28:37
Hallöchen,
Leider konnte ich zu diesem thema noch nichts finden,..
wir haben ein haus in Frankreich gebaut das mit einer Einliegerwohnung ausgestattet ist,....diese war eigentlich für ein Familienmitglied gedacht, kurzfristig hat sich an der geplanten Situation etwas geändert und wir haben uns entschlossen, die Wohnung zu vermieten. Leider finden wir niemanden der uns jetzt eine Nebenkostenabrechnung erstellt, hat jemand eine Idee wie ich Selbige selber erstellen kann????
Was muß ich beachten???
Was darf umgelegt werden, was nicht????
 ??? ??? ???
Für Hilfe wäre ich wahnsinnig dankbar,......
Liebe Grüße
Titel: Re: Vermieten in Frankreich
Beitrag von: Scaramouche am 30. Dezember 2008, 12:15:45
Hallo,

habt Ihr mittlerweile herausgefunden, was an Kosten umgelegt werden darf und was nicht?

Unser Vermieter stellt uns u. a. gemäß unserer qm-Zahl anteilig 

- die Grundsteuer sowie
- die Wohngebäudeversicherung in Rechnung.

Ich vermute, dass dies nicht rechtens ist, da ich als Mieter sowieso eine Wohnsteuer zahle und auch die die Taxe H´abitation.

Weiss jemand von Euch näheres?

Viele Grüße, Christian
Titel: Re: Vermieten in Frankreich
Beitrag von: ~Pero~ am 30. Dezember 2008, 13:19:30
Hallo,

habt Ihr mittlerweile herausgefunden, was an Kosten umgelegt werden darf und was nicht?

Unser Vermieter stellt uns u. a. gemäß unserer qm-Zahl anteilig 

- die Grundsteuer sowie
- die Wohngebäudeversicherung in Rechnung.

Ich vermute, dass dies nicht rechtens ist, da ich als Mieter sowieso eine Wohnsteuer zahle und auch die die Taxe H´abitation.

Weiss jemand von Euch näheres?

Viele Grüße, Christian

Ob das mit der Grundsteuer rechtens ist kann ich nicht sagen,
WGB-Versicherung scheint mir auch eher zweifelhaft, da ja üblicherweise in
Frankreich eh vom Mieter eine Assurance Multirisque bzw. d'Habitation verlangt wird.

Jedenfalls hat die Grundsteuer aber auch gar nichts mit der Wohnsteuer ( = Tax d'Habitation) zu tun.
Die TH wird von jedem Mieter oder Eigentümer erhoben in Frankreich, die Tax Foncière nur von den Haus-/Grundstückeignern.

Pero