Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Üble Zwickmühle...  (Gelesen 7223 mal)

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Offline hanafuda

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Üble Zwickmühle...
« am: 19. September 2014, 00:24:50 »
Hallo,

ich versuche mal kurz meine Situation darzustellen.
Ich arbeite seit 7 Jahren für ein Unternehmen.
Seit etwa 1 Jahr suche ich eine Wohnung in Frankreich, grenznähe.
Seit etwa Juni diesen Jahres führt mein Arbeitgeber mit mir Verhandlungen über eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Es steht eine Abfindung von etwa 45000€ im Raum, wie auch eine Freistellung von 5-6 Monaten.
Nächste Woche habe ich einen Termin um eine Wohnung zu unterschreiben.

Mein Plan war es, zum 01.10. nach Frankreich zu ziehen und mich auch ganz normal umzumelden.Dann die Bestätigungen an den Arbeitgeber, etc. und dann hätte ich die Abfindung nicht versteuern müssen, dann hätte ich mir eine neue Stelle gesucht, würde in Frankreich wohnen und müsste nicht die Hälfte der Abfindung an den Staat abgeben.
Das Problem ist halt, das dann, sofern es z.B. nur 30.000€ werden, wirklich nicht viel über bleibt.

Jetzt allerdings möchte mir mein Arbeitgeber wegen mangelnder Leistung kündigen, Kündigungsfrist habe ich 2 Monate.
Also angenommen er spricht mir die Kündigung jetzt aus, dann werde ich wohl zum 31.11.14 gekündigt.
Danach geht es dann in die Kündigungsschutzklage, mein Anwalt ist der Meinung, das mein Arbeitgeber rein gar keine Chancen hat und man sich eventuell im Gütetermin schon einig werden wird.

Allerdings sieht es in mir drin echt schrecklich aus, ich habe natürlich Angst und kann mit der Situation nichts anfangen, in meinem Bekanntenkreis kennt sich niemand aus und ach mein Anwalt kann mir nur teilweise helfen bei den folgenden Themen...

Angenommen ich melde mich im Oktober auf Frankreich um, ist mein Arbeitgeber verpflichtet, meinen Grenzgängerstatus zu akzeptieren und mich, obwohl er meine Kündigung vor Augen hat, mich noch umzustellen, was mein Gehalt angeht, oder kann er sich da quer stellen?Gilt hier einfach die Anmeldung auf Frankreich, oder hat der Arbeitgeber das Recht zu bestimmen, wie er mich versteuert?
Nicht das ich dann umziehe und später wird die Abfindung in Deutschland versteuert...

Würde mich wirklich sehr über den einen oder anderen Tip freuen!

Besten Dank
« Letzte Änderung: 19. September 2014, 00:33:47 von hanafuda »

Offline Alice

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Re: Üble Zwickmühle...
« Antwort #1 am: 19. September 2014, 08:59:31 »
Ich denke, er muss den Grenzgängerstatus akzeptieren. Sonst müsste ja jeder erst den AG fragen ob er es akzeptieren möchte, bevor er wg. der Steuern umzieht. Rechtsverbindlich kann ich dir dazu nichts sagen, scheint mir aber logisch, sind ja gesetzliche Regelungen, über denen der AG nicht steht. Alles Gute.
Viele Grüße :-)

Offline Dragonvamp

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Re: Üble Zwickmühle...
« Antwort #2 am: 19. September 2014, 09:14:15 »
Deutschland muss es aber nicht akzeptieren!
Das deutsche Finanzamt kann die Steuer darauf einziehen, wenn man weniger als ein Jahr im "neuen" Land lebt.
Unter einem Jahr gilt man nicht als integriert und noch nicht wirklich ansässig. Wobei, wenn man meist lange in einer Firma arbeitet, es kein Problem dar stellt.
Nach genau einem Jahr oder je nachdem am Ende des Jahres, kann man sich seine in Deutschland entrichteten Steuern zurück holen...

Also, dein Problem wäre das deutsche Finanzamt...
Das wüsstest du allerdings erst bei Abgabe des Grenzgänger-bescheides.

banjo

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Re: Üble Zwickmühle...
« Antwort #3 am: 19. September 2014, 10:15:13 »
Du wirst dann in F versteuert, wenn vom dt. FA der Freistellungbescheid vorliegt. Um diesen zu erhalten, muss u.A. der AG das Einkommen bescheinigen. Hier könnte ein Problem entstehen, der AG wird überhaupt keine Eile haben, das auszufüllen.
Bzgl. Abfindung wurde gerade hier diskutiert:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/deutsch-franzoesiches-steuerrecht-t5402.0.html

Offline Alice

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Re: Üble Zwickmühle...
« Antwort #4 am: 19. September 2014, 11:05:14 »
Vielleicht wendest du dich am Besten an einen EURES-Berater (einfach googeln), der kann dir sicher konkret sagen, ob und in welchem Zeitraum der AG ausfüllen muss etc.
Viele Grüße :-)

Offline edgard

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Re: Üble Zwickmühle...
« Antwort #5 am: 20. September 2014, 14:43:28 »
Salü bisamme,  :winkerwinker:

Es gibt klare Regeln wer Grenzgänger ist. Ich hätte den Status vom ersten Tag an bekommen wenn wir nicht noch ein Haus in Norddeutschland gehabt hätten; somit war einzig die Frage des Lebensmittelpunkt ein Streitthema mit dem FA Baden-Baden / Hr. Braun (nach meiner Erfahrung mit äusserster Vorsicht zu genießen).

Ich würde den Antrag sofort stellen, Du vergibst dadurch nichts, im Gegenteil. Melde Dich nach dem Unzug auf der Mairie und laß dir ein Certificat de Domicile ausstellen; das wird beim ersten Antrag beim FA in F erwartet, ebenso später für die frz. Krankenkasse.
Wenn der Bescheid Positiv zurückkommt ist der AG zur Umstellung verpflichtet. Durch die Streitigkeiten mit BAD habe ich die Steuern (2012) bis zum Jahresende (unser Umzug) in D bezahlt, sie aber rückwirkend zum 1.12.2012 zurückbekommen. Einzige Zusatzkosten war die dt. Steuererklärung die ich über eine Kanzlei in Kehl machen ließ; hat etwas über 150€ gekostet.

Gruß aus Oberhoffen,

Edgard
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Offline Zaren

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Re: Üble Zwickmühle...
« Antwort #6 am: 22. September 2014, 16:05:58 »
Hallo,

du kannst das deinem AG schmackhaft machen. Du musst ihm nur sagen dass er die Arbeitgeberzulage spart. Also umso schneller er das ausfüllt umso schneller spart er. Denn die Abfindung muss er auch versteuern, genauso wie du!

Gruß Zaren

Offline hanafuda

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Re: Üble Zwickmühle...
« Antwort #7 am: 23. September 2014, 18:50:22 »
Hallo,

danke für eure Antworten!
Nach Rücksprache mit dem Betriebsrat ist der HR Bereich dazu verpflichtet und ist zum Glück auch ein Bereich, der mit meinem nicht wirklich zusammen arbeitet und da nichts bewusst verschleiern oder verlangsamen kann und wie ihr auch schreibt, hat er davon auch nichts.
Also bin ich da relativ entspannt.

Nur die Wohnungssuche läuft dermaßen beschissen, könnte echt heulen.
Hatte heute einen Unterschriftentermin, da sagt mir der Makler, die Wohnung wurde an jemand anderen vermietet und hat mir im Gegenzug eine andere Wohnung gezeigt die mir aber leider nicht gefallen hat, jetzt geht die suche wieder von vorne los, obwohl er mir per Mail die Wohnung zugesagt hatte und ich dort heute mit Bargeld hingefahren bin weil wir die Verträge machen wollten, es ist echt zum kotzen...

Wenn jemand noch einen guten Makler für den Raum Lauterbourg kennt, der Mietwohnungen vermittelt würde ich mich über Tips freuen!

MfG und vielen Dank nochmal an euch alle!!

Offline Zaren

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Re: Üble Zwickmühle...
« Antwort #8 am: 25. September 2014, 15:56:10 »
Hallo,

wieso fährst du mit Bargeld zum Makler? Ich würde nur überweisen!

Gruß Zaren

Offline edgard

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Re: Üble Zwickmühle...
« Antwort #9 am: 25. September 2014, 19:06:42 »
moin,

Überweisungen sind in F immer noch nicht üblich. Bei meinem ersten Miethaus verlangte der Makler französische(!) Schecks, und zwar je einen für die Miete, die Kaution und die Maklergebühr.
Ohne Bankverbindung in F hätte ich ein Problem gehabt.

Unser jetziger Vermieter ist da flexibler - ist aber auch privat.

Viele Grüße,

Edgard
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