Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Türschlösser  (Gelesen 5635 mal)

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Offline JannaschR

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Türschlösser
« am: 29. November 2010, 03:45:07 »
Darf man die Türschlösser von der Mietwohnung ohne Kenntnisnahme des Vermieters tauschen ? (normale Zimmertür)

Offline sapperlot

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Re: Türschlösser
« Antwort #1 am: 29. November 2010, 09:40:50 »
Yeap, kann man natürlich - (wenn man was kaputtmacht, kann (bzw. muß) man daß jederzeit auf eigene Kosten wieder machen lassen (halt ersetzen und nicht verändern) und bei Türen kann man ja jederzeit auch den Schlüssel verlieren - solange die neue Schlösser gleicher Art (also nicht das A2P 5sterneschloss durch ein popelschloss ersetzt wird) sind und der Vermieter am Ende des vertrages die Schlüssel kriegt kein Problem. Im Gegenteil bei allen Außentüren würde ich sagen sogar ratsam (wer weiß schon, ob keine Schlüssel vom Vormieter noch im Umlauf sind).
(Im Zweifel und damit es nachher keinen Ärger gibt, vielleicht einfach die alten Schlösser in einer Tüte im Keller aufheben)

Offline WolfS

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Re: Türschlösser
« Antwort #2 am: 30. November 2010, 08:29:03 »
Was willst du wirklich tauschen? Das Schloss einer Zimmertür oder das Schloss der Wohnungstür?
Zimmertür ist kein Problem. Beim Auszug ggf wieder das Alte einbauen.
Bei der Wohnungstür ist das nicht ganz so einfach. Wenn es z.B. irgendwelche Dinge in deiner Wohnung gibt, an die der Vermieter/Handwerker dran müssen ( Wasserabsperrung, Gasabsperrung, Strom, Zugang zum Dach für Schornsteinfeger usw) würde ich das zumindest mit dem Vermieter abklären.
Ansonsten gilt das Gleiche wie bei der Zimmertür.

Offline sapperlot

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Re: Türschlösser
« Antwort #3 am: 30. November 2010, 08:58:14 »
Sorry, aber der Vermieter darf nicht einfach die Wohnung betreten wie er Lust hat. Gilt das Gleiche was auch in D gilt: Er hat einen Termin mit dem Mieter zu vereinbaren, damit dieser anwesend sein kann, wenn er wirklich rein will. Und Handwerker und Schornsteinfeger machen das auch direkt mit dem Mieter aus, wann sie kommen.
Und Gas/Strom/Wasser darf er auch nicht einfach absperren - zumal das den Vemrieter eigentlich auch nix angeht und bis auf Letzteres noch nicht mal was damit zu tun (Vertrag Versorger=>Mieter).
Also er hat schlicht nix in der Wohnung zu suchen und Haustürschloss wechseln ist eigentlich Standard, wer möchte schon in seiner Abwesenheit irgendwelche Leute in seiner Wohnung(und Sachen) haben.   

Offline +Hägar+

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Re: Türschlösser
« Antwort #4 am: 01. Dezember 2010, 08:48:28 »
hi,
wenn in der mietwohnung irgendein schaden ist, z.b. wasserschaden, steckdose defekt etc.  oder der mieter etwas kaputt macht in der wohnung, steht im franz. Mietvertrag eigentlich in welchem zeitraum der mieter es dem vermieter anzeigen muss zwecks reparatur? in d ist es doch so - glaub ich - , dass er es dem vermieter unverzüglich sagen muss, sonst haftet der mieter für folgeschäden. wie ist es in frankreich?
gruss blue
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Offline WolfS

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Re: Türschlösser
« Antwort #5 am: 02. Dezember 2010, 10:46:13 »
Selbstverständlich gibt es Fälle, wo der Vermieter in die Wohnung muss. Und selbstverständlich wird ein Vermieter im Normalfall seinen Mieter davon in Kenntnis setzen. Und im Notfall hat er sogar das Recht, ohne zu fragen in die Wohnung zu gehen
Beispiel 1 – Kellerwohnung und dort sitzt der Hauswasserzähler mit dazugehöriger Absperrung. In der EG Wohnung ist ein Wasserrohrbruch
Beispiel 2 – Gaszähler sitzt in der Wohnung. Gasgeruch im Haus
Und schließlich: Was spricht dagegen, den Schlosstausch mit dem Vermieter zu besprechen? Zudem habe ich geschrieben
Zitat
würde ich das zumindest mit dem Vermieter abklären.

Und abschließend: Das Thema scheint den, der es eröffnet hat, weniger zu interessieren als uns. Deshalb ist für mich jetzt Schluss

Offline sapperlot

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Re: Türschlösser
« Antwort #6 am: 02. Dezember 2010, 13:25:33 »
naja das ist dann wohl jetzt komplett an den Haaren herbeigezogen!
Im Falle des Notstandes hat jeder ein Recht in eine Wohnung zu gehen und gegebenfalls auch die Tür aufzubrechen. Ist gedeckt durch "rechtfertigender Notstand" und gilt für jeden. Wüßte nicht, daß der Vermieter da irgendwelche Sonderrechte hätte (und damit einen Schlüssel verlangen kann)

Was spricht dagegen, den Schlosstausch mit dem Vermieter zu besprechen? Zudem habe ich geschrieben
Zitat
würde ich das zumindest mit dem Vermieter abklären.

Na, weil das eben genau die Frage war! - das es nach Absprache geht, ist ja wirklich ne Neuigkeit!

@blue in F ist es gnauso wie D - der Mieter muß vom Prinzip her Schäden nicht melden, aber ist verpflichtet, Folgeschäden so weit es in seiner Macht steht zu verhindern. Und daß heißt oft halt melden und nicht nur daß
Bsp. Wasserrohrbruch: Er ist verpflichtet eben den Haupthahn zuzudrehen, wenn er bemerkt, daß ein Wasserohr gebrochen ist. Ob er es dann meldet, oder es selbst/auf eigene rechnung reparieren läßt, oder direkt mit seiner Versicherung ausmacht, oder die Wasserleitung einfach nimmer benutzt bleibt eigentlich ihm überlassen. Wenn sich im letzeren Fall dann allerdings Schimmel in der Wand bildet, weil es eben nicht trocknet oder die Wasserleitung halt langsam durchrostet, weil eben Luft statt Wasser in der Leitung ist, ist das ein Folgeschaden für den er haftbar ist.
Und er muß halt die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, in dem er sie übernommen hat. Wenn sich dann rausstellt, daß die Leitung schon vor Jahren kaputt gegangen ist und die Versicherung damals gezahlt hätte, aber nach Jahren dir den Vogel zeigt, dann ist er ebenso dafür haftbar.

Offline Zaren

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Re: Türschlösser
« Antwort #7 am: 02. Dezember 2010, 22:48:26 »
Tauscht doch einfach das Schloss aus und gut ist! Hätten wir das Schloss nicht gewechselt, wäre er am Anfang einfach bei uns im Haus gestanden!
Zudem ist es so, was wenn man sich noch eine zusätzliche Diebstahlsicherung einbaut, bekommt der Vermieter da auch den Schlüssel? Ich finde das mit dem Notfall auch an den Haaren herbeigezogen!
Wasser für das ganze Haus ist meistens im Keller, Strom und Gas auch öfters außen. Und wenn es brennt ruft man bestimmt nicht erst den Vermieter, damit er das Haus aufmacht! Ich frage nicht ich mache einfach!

Gruß Zaren

Offline +Hägar+

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Re: Türschlösser
« Antwort #8 am: 03. Dezember 2010, 09:42:16 »
hallo,
@sapperlot: gibt es dafür irgendwo einen beschluss, Paragraphen oder so ähnlich ?
gruss blue
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