Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Toilettenspülung Mieter defekt - wer übernimmt kosten?  (Gelesen 8273 mal)

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Offline +Hägar+

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Toilettenspülung Mieter defekt - wer übernimmt kosten?
« am: 24. Februar 2010, 14:49:42 »
hallo,
mein mieter hat beim betätigen seiner toilettenspülung diese ausser gefecht gesetzt. nun ist sie kaputt. er sagt aber er war es nicht bzw. ihm ist nichts aufgefallen, dass das wasser ständig gelaufen ist (er ist auch direkt danach aus dem haus gegangen)  :anixwissen: ich habe es bemerkt, da im keller ein ständiges rauschen war. habe handwerker geholt, um es notdürftig zu reparieren. am samstag wird es komplet repariert. meine frage nun. wer bezahlt denn nun die reparatur?
ist es sache des vermieters oder des mieters? hatte diesen fall noch nicht und bin ratlos.
gruss blue

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Apotheker57

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Re: Toilettenspülung Mieter defekt - wer übernimmt kosten?
« Antwort #1 am: 24. Februar 2010, 18:06:10 »
Hallo Blue,

wenn in F das Recht nicht völlig anders ist als hier, hast Du als Vermieter im Zweifelsfalle die Nachweispflicht,
dass der Mieter die Spülung kaputt gemacht hat (....wer will das wie beweisen?...Zeugen?)...ich denke, da ist
der Mieter rein rechtlich besser gestellt als der Vermieter (was steht denn im Mietvertrag bzgl. Kleinreparaturen..
bis in welcher Höhe hat der Mieter sie zu übernehmen usw.?);
um wirklichen Ärger zu vermeiden, würde ich versuchen, eine Einigung mit dem Mieter zu erzielen und den Betrag
der Schadenshöhe zu teilen...abgesehen davon trifft zumindest hier in D den Mieter auch eine Sorgfaltspflicht bzgl. der Einrichtung, und das ist es ja definitiv, da es eingebaut ist; wenn ich dieses Sorgfaltspflicht verletzte und mich nicht davon überzeuge, dass beim Verlassen der Wohnung /des Hauses die Wasserhähne zu sind, Herd abgestellt usw., kann mich die Schadensregulierung alleine treffen;
Wie sieht es aus mit einer Haftpflichtversicherung auf Seiten des Mieters, und wenn er eine hat, was sagt die in der Police aus,
wann sie welchen Schaden übernimmt...ist das als fahrlässig einzustufen oder nicht usw.....
Vielleicht konnte ich Dir ja damit ein wenig helfen....

Viele Grüße,
Carsten

Offline sapperlot

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Re: Toilettenspülung Mieter defekt - wer übernimmt kosten?
« Antwort #2 am: 25. Februar 2010, 12:26:44 »
Kommt drauf an, wenn er das zerstört hat, weil er irgendwie beim Bad putzen den Kasten von der Wand geholt hat, ist das seine Schuld, in allen anderen Fällen (solange bei gewöhnlicher Nutzung passiert und wenn nicht auf mangelnde Pflege zurückzuführen) ist das Vermieter Sache. Die Kubikmeter Wasser die da verflossen sind, wird allerdings der Mieter zahlen dürfen, denn er hat natürlich die Pflicht zur Schadensbegrenzung und wenn er hört das da unentwegt die Spülung läuft (was man vorrausetzen kann) muß er halt dafür sorgen, daß das Wasser abgestellt ist.

@apotheker du begibst dich da auf absolutes Glatteis, wenn du deutsche Regelungen auf französisches Mietrecht überträgst. Das geht ziemlich sicher schief und franz.Mietrecht ist irgendwie komplett anders und sowas wie Kleinreparaturen/Schönheitsreparaturen ist in F nahezu alles durch Gesetze und Verordnungen zu Tod geregelt und kann/darf gar nicht so in einen Vertrag.

Offline +Hägar+

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Re: Toilettenspülung Mieter defekt - wer übernimmt kosten?
« Antwort #3 am: 25. Februar 2010, 13:45:53 »
hallo sapperlot,
gibt es irgendeine seite, wo man etwas findet über Kleinreparaturen im französischen Mietrecht ? Und was geht und was nicht?
lg blue

ps: der mieter ist unmittelbar nachdem er die spülung betätigt hat aus dem haus gegangen, so dass er das "plätschern" des wassers gar nicht mehr gehört hat und demzufolge das wasser nicht abstellen konnte. zum glück war ich da.
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Offline Nadine

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Re: Toilettenspülung Mieter defekt - wer übernimmt kosten?
« Antwort #4 am: 26. Februar 2010, 07:29:11 »
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/N19808.xhtml ;-)

Also es gibt auch einen Ratgeber zum französischen Immo-Recht:
Einführung in das französische Immobilienrecht, ISBN 3-406-48547-2, C.H. Beck Verlag
« Letzte Änderung: 26. Februar 2010, 08:07:59 von Nadine »

Offline chevymichel

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Re: Toilettenspülung Mieter defekt - wer übernimmt kosten?
« Antwort #5 am: 26. Februar 2010, 08:24:05 »
Hy Blue.


Sichelich Ärgerlich die ganze sache. ich kenne das mit der Spülung. Meine Bleibt manchmal hängen. Also die Betätigungsplatte geht nichtmehr zurück.
Aber nunja. Wie die Anderen Schon gesagt haben. Am besten mim Mieter so regeln das ihr die rep. und den handwerker einfach teilt.
Wenn er sich darauf einlässt ist gut. Zudem hat er ja eh die wasserkosten auf der Uhr. Obwohl ich bezweifel das dies soooooo viel war.
Denke deine Pferde trinken an nem heißen Sommertag mehr.

Gutes Thema. Sei Froh das euch nicht im Winter die Tränke eingefrohren und danach explodirt ist :-) da währ der Schaden grösser.Lach.

fazit. Immer cool bleiben und Versuchen mit dem Mieter zu einigen. Halbe halbe und Gut ist.

Gruss Michel

Offline sapperlot

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Re: Toilettenspülung Mieter defekt - wer übernimmt kosten?
« Antwort #6 am: 01. März 2010, 09:06:43 »
hallo sapperlot,
gibt es irgendeine seite, wo man etwas findet über Kleinreparaturen im französischen Mietrecht ? Und was geht und was nicht?
lg blue

ps: der mieter ist unmittelbar nachdem er die spülung betätigt hat aus dem haus gegangen, so dass er das "plätschern" des wassers gar nicht mehr gehört hat und demzufolge das wasser nicht abstellen konnte. zum glück war ich da.
Hallo Blue,

das entsprechende Dekret mit einer Liste findest du hier   
http://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=LEGITEXT000006066148&dateTexte=20100301

Gibt wohl noch paar Einzelentscheidungen aber ganz grob kann man sagen, Mieter hat für die Unterhaltung der Sachen zu sorgen und sie ordnungsgemäß zu bedienen, der Vermieter dafür daß sie funktionieren. Ist halt in vielen Fällen schnell ein Streitfall was ist jetzt Versagen wegen fehlender Wartung, falscher Bedieung und was ist halt einfach Pech und unvermeidlich. Wird schon drüber gestritten, was ist noch ordnungsgemäße Wartung und deshalb schreibt man bei Boiler,Heizung in den Mietvertrag am besten rein, daß er einmal im Jahr professionell gewartet werden mußt (und falls defekt ist der Mieter mit Vorlage Wartunsgrechnung auf alle Fälle raus aus jeder Pflicht)

Oder bei deinemr Bsp. Chasse d'Eau, wenn er ununterbrochen läuft, weil die Dichtung kaputt  ist oder voll mit Algen ist das Mietersache, wenn er nicht mehr geht weil Mechanik abgerostet dann Vermietersache, wenn der Hebel abbricht ein Streitfall ob da der Mieter drauf rumgehauen hat oder einfach nur Materialermüdung.
Und mit dem Wasserlaufen gehört eigentlich zur Sorgfaltspflicht des Mieters, er muß eigentlich schauen, daß alle Hähne zu sind und kein Wasser läuft, wenn er das Haus verläßt. Und Spülkasten zählt wie Wasserhahnh und theoretisch müßte er halt notfalls die Minute warten bis der Spülkasten voll ist ;)