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Autor Thema: Taxe d´Habitation  (Gelesen 7419 mal)

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Offline Silvia0608

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Taxe d´Habitation
« am: 28. Oktober 2012, 20:24:22 »
Hallo zusammen

vielleicht kennt sich jemand aus und kann mir weiterhelfen.
Wir haben ein Haus gemietet und bezahlen demnach für das ganze Haus die Taxe d´Habitation.Unsere Nachbarn müssen auch für das ganze Haus bezahlen,obwohl sie nicht das Haus sondern nur eine Wohnung gemietet haben.Im Haus wohnt noch jemand,der aber keinen Bescheid bekommen hat.Kann mir jemand sagen wie sich das verhält,wenn ein Haus an 2 Parteien vermietet ist.

Vielen Dank im voraus,
Silvia

banjo

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Re: Taxe d´Habitation
« Antwort #1 am: 28. Oktober 2012, 20:39:50 »
Die Steuer bezahlt der, der am 1.1. (an diesem Tag!) in der Wohnung wohnt und entsprechend vom Vermieter dem Finanzamt gemeldet ist.
Ist niemand gemeldet oder steht die Wohnung leer, zahlt der Eigentümer.
Der Vermieter muss also die 2. Partei beim FA melden, dann wird dieser auch die (anteilige) Steuer berechnet bekommen.

Offline Silvia0608

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Re: Taxe d´Habitation
« Antwort #2 am: 28. Oktober 2012, 20:46:48 »
Danke!
So dachte ich mir das auch,aber der Vermieter sagte,das wäre schon richtig,schließlich sei der andere Mieter ja bei der Mairie gemeldet und bezahlt Müllgebühren.
Ich denke mal ,wenn eine Person für das MAISON bezahlt,wird wohl keiner mehr für das selbe Haus bezahlen müssen.Auch wir hatten mal einen Untermieter,haben aber trotzdem alles bezahlt.Bei meinen Nachbarn ist es aber anders,der Mieter geht sie ja nichts an.
Ich denke mal der Tipp von mir sich ans Finanzamt zu wenden und nachzufragen ,ist wohl der einfachste.

Vielen Dank nochmals für die Info.

banjo

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Re: Taxe d´Habitation
« Antwort #3 am: 28. Oktober 2012, 20:57:10 »
Nochmal:
Es zahlt, wer beim FINANZAMT gemeldet ist. Nicht bei der Mairie.
Keine extra Meldung beim FA, kein extra Steuerbescheid. (Das FA meldet sich dann schon beim Eigentümer, wenn es nicht mind. eine Meldung pro Wohnung/Haus bekommen hat.)
Wenn es klassische Untermieter gibt, dann obliegt die Regelung dem Hauptmieter, der den Steuerbescheid bekommt.

Offline Silvia0608

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Re: Taxe d´Habitation
« Antwort #4 am: 28. Oktober 2012, 21:02:56 »
Danke Banjo,ich werde es weiterleiten.
Vielen herzlichen Dank!

Jan-Saarbruecken

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Re: Taxe d´Habitation
« Antwort #5 am: 08. Februar 2013, 08:33:05 »
mich würde mal interessieren wie hoch so eine Steuer für eine Wohnung ist

Offline WolfS

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Re: Taxe d´Habitation
« Antwort #6 am: 08. Februar 2013, 08:44:28 »
Unterschiedlich je Gemeinde und Wohnungsgröße.

Jan-Saarbruecken

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Re: Taxe d´Habitation
« Antwort #7 am: 08. Februar 2013, 08:56:00 »
hab Euer Wiki hier endeckt...man alles sehr spannend

Offline Suzette

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Re: Taxe d´Habitation
« Antwort #8 am: 26. Mai 2013, 10:29:26 »
mich würde mal interessieren wie hoch so eine Steuer für eine Wohnung ist

Hallo, hab das Forum hier grad entdeckt, und bin echt froh, habe viele Fragen, aber wenigstens hier kann ich eine Antwort anbieten :-)

Ich wohne in Strasbourg, und bin in D abgemeldet. Die taxe d'habitation richtet sich nach der Lage, Größe und offenbar auch dem Komfort der Wohnung. Stichtag ist der 1.1. eines Jahres, d. h. wenn jemand ab 2.1. oder später mietet, müsste er für das Jahr die taxe h gar nicht zahlen, sondern der Eigentümer.

Für meine 58 m² Wohnung (2 Zimmer) in der Orangerie in Strasbourg, die als "sehr gutes" Viertel angesehen wird, habe ich inkl der Rundfunkgebühren 2012 knapp 1300 Euro gezahlt, inkl. Garage (welche anteilig mit ca. 70 Euro enthalten war). Berücksichtigt wurde lt den Impôts (ich fragte nach, da ich die Berechnung für viel zu hoch hielt, zumal kein Neubau) nicht nur die Fläche und Lage, sondern auch die Tatsache, dass ich zur Straßenfront bei einer Zweizimmerwohnung nicht zwei sondern drei große Fenster hatte, sowie eine separate Toilette und 2 Kellerräume z. B.  :o. Ich habe mir vom Vermieter die Taxe foncière für diese Wohnung zeigen lassen, er zahlte knapp 1600 Euro dafür.  :nixwieweg:

Andere Stadtteile in Strasbourg sind deutlich billiger, in Neudorf z. B. zahlt man für eine gleichgroße Zweizimmerwohnung um 600 Euro, in der beliebten Robertsau im Nordteil der Stadt um 800 Euro. Stadtzentrum hingegen ist sehr teuer. Eine Bekannte wohnt im Stadtzentrum in einer 5-Zimmer-Wohnung und zahlt über 2600 Euro, eine Arbeitskollegin zahlt für ihr kleines Häuschen ! mit ebenfalls 5 Zimmern in der Robertsau nur 1100 Euro! Vor allem die Lage ist entscheidend.

Ich bin jetzt umgezogen und habe das sicherheitshalber auch selbst den Impôts mitgeteilt, ich wollte mich da nicht auf den Eigentümer verlassen, bevors wieder ne böse Überraschung gibt.

Übrigens: wenn die Impôts einen Fehler in der Berechnung machen, haben sie noch 10 Jahre das Recht, Geld nachzufordern. Bei Rückfragen immer direkt an die Impôts wenden, nicht Mairie.

Aber zur Frage des TE bin ich der Meinung, dass wenn man in einem Haus wohnt, in dem 2 Parteien gemietet haben, die Taxe d'habitation jeweils nur für die gemietete Wohnung fällig sein kann, nicht aber fürs ganze Haus. Wenn jemand die Taxe für eine Wohnung mitzahlt, die er nicht bewohnt/gemietet hat, muss man sich innerhalb einer Frist auf den Impôts beschweren (musste ich damals in der Orangerie auch). In meinem Fall kam heraus, dass die Wohnung falsch am Kadaster eintragen war (der Notar der Erbengemeinschaft hats verbockt) und ich daher doppelt zahlen sollte (1500 + 1300 E). Zusammen mit einem der Vermieter ging ich dann zum Kadaster und auf die Impôts, um die Wohnung, die ich wirklich bewohnte, und nur die, entsprechend "identifizieren" zu lassen, sodass dann meine Taxe d'habitation auf 1300 Euro reduziert wurde.
« Letzte Änderung: 26. Mai 2013, 12:00:01 von Suzette »