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Autor Thema: Tax d'hab als Untermieter  (Gelesen 631 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Emchen
Gerade reingestolpert
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Beiträge: 12


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« am: 03. Februar 2012, 13:04:56 »

Hallo,

ich wohne seit Oktober wieder in Frankreich, allerdings zur Untermiete in einer WG mit der Wohnungseigentümerin. Wir haben auch einen Vertrag "Sous-Location" abgeschlossen.
Weiß jemand, ob dann auch die Tax d'hab anfällt oder wird die dann komplett von der Eigentümerin gefordert?
Danke schon mal  doppeld
Viele Grüße
eMchen
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lilliputania
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« Antwort #1 am: 04. Februar 2012, 21:27:04 »

Im 1. Jahr fälltkeine an.Im 2. Jahr wird dein Einkommen mit berücksichtigt.
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g2122
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« Antwort #2 am: 05. Februar 2012, 12:48:15 »

also das einkommen spielt für die berechnung der wohnsteuer keine rolle
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banjo
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Beiträge: 382


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« Antwort #3 am: 05. Februar 2012, 13:51:47 »

Grundsätzlich zahlt derjenige die Wohnsteuer für ein ganzes Jahr, der am 1.1 eines Jahres in einer Wohnung/einem Haus wohnt. Und zwar auch, wenn er am 2.1. wieder auszieht.
Wohnen mehrere Personen in einem Haushalt, sind die Personen bei der Behörde anzugeben, die Wohnsteuer müssen die Personen dann untereinander aufteilen. Sind es verschiedene Haushalte unter einer Adresse, erhält jeder einen Steuerbescheid.
Deine Kommune bzw. das Rathaus kann Dir im Falle 'Untermiete' sicher genaueres sagen.
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Viele Grüße
-banjo-
lilliputania
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Beiträge: 226



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« Antwort #4 am: 05. Februar 2012, 16:05:47 »

Natürlich spielt das Einkommen eine Rolle bei der Berechnung der Wohnsteuer.
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banjo
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Beiträge: 382


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« Antwort #5 am: 05. Februar 2012, 18:55:44 »

Hier die genaue Bestimmung:
http://doc.impots.gouv.fr/aida2010/brochures_idl2010/ud_046.html

Du kannst jedoch von der Wohnsteuer befreit werden (auf Antrag), wenn Du kein zu versteuerndes Einkommen (<~10T€/anno) hast.
Die Wohnsteuer wird übrigens dem Vermieter angelastet, wenn dieser eien Mieterwechsel nicht oder nicht retzeitig der Commune anzeigt.
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Viele Grüße
-banjo-
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