Grundsätzlich zahlt derjenige die Wohnsteuer für ein ganzes Jahr, der am 1.1 eines Jahres in einer Wohnung/einem Haus wohnt. Und zwar auch, wenn er am 2.1. wieder auszieht.
Wohnen mehrere Personen in einem Haushalt, sind die Personen bei der Behörde anzugeben, die Wohnsteuer müssen die Personen dann untereinander aufteilen. Sind es verschiedene Haushalte unter einer Adresse, erhält jeder einen Steuerbescheid.
Deine Kommune bzw. das Rathaus kann Dir im Falle 'Untermiete' sicher genaueres sagen.