Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Tax d'hab als Untermieter  (Gelesen 4418 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Emchen

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 19
    • Profil anzeigen
Tax d'hab als Untermieter
« am: 03. Februar 2012, 13:04:56 »
Hallo,

ich wohne seit Oktober wieder in Frankreich, allerdings zur Untermiete in einer WG mit der Wohnungseigentümerin. Wir haben auch einen Vertrag "Sous-Location" abgeschlossen.
Weiß jemand, ob dann auch die Tax d'hab anfällt oder wird die dann komplett von der Eigentümerin gefordert?
Danke schon mal  :doppeld:
Viele Grüße
eMchen

Offline lilliputania

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 418
    • Profil anzeigen
Re: Tax d'hab als Untermieter
« Antwort #1 am: 04. Februar 2012, 21:27:04 »
Im 1. Jahr fälltkeine an.Im 2. Jahr wird dein Einkommen mit berücksichtigt.

Offline cogee

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 427
    • Profil anzeigen
Re: Tax d'hab als Untermieter
« Antwort #2 am: 05. Februar 2012, 12:48:15 »
also das einkommen spielt für die berechnung der wohnsteuer keine rolle

banjo

  • Gast
Re: Tax d'hab als Untermieter
« Antwort #3 am: 05. Februar 2012, 13:51:47 »
Grundsätzlich zahlt derjenige die Wohnsteuer für ein ganzes Jahr, der am 1.1 eines Jahres in einer Wohnung/einem Haus wohnt. Und zwar auch, wenn er am 2.1. wieder auszieht.
Wohnen mehrere Personen in einem Haushalt, sind die Personen bei der Behörde anzugeben, die Wohnsteuer müssen die Personen dann untereinander aufteilen. Sind es verschiedene Haushalte unter einer Adresse, erhält jeder einen Steuerbescheid.
Deine Kommune bzw. das Rathaus kann Dir im Falle 'Untermiete' sicher genaueres sagen.

Offline lilliputania

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 418
    • Profil anzeigen
Re: Tax d'hab als Untermieter
« Antwort #4 am: 05. Februar 2012, 16:05:47 »
Natürlich spielt das Einkommen eine Rolle bei der Berechnung der Wohnsteuer.

banjo

  • Gast
Re: Tax d'hab als Untermieter
« Antwort #5 am: 05. Februar 2012, 18:55:44 »
Hier die genaue Bestimmung:
http://doc.impots.gouv.fr/aida2010/brochures_idl2010/ud_046.html

Du kannst jedoch von der Wohnsteuer befreit werden (auf Antrag), wenn Du kein zu versteuerndes Einkommen (<~10T€/anno) hast.
Die Wohnsteuer wird übrigens dem Vermieter angelastet, wenn dieser eien Mieterwechsel nicht oder nicht retzeitig der Commune anzeigt.