Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Wohnen => Thema gestartet von: Tinchen28 am 19. Mai 2016, 13:24:48

Titel: Suche einen deutschsprechenden Rechtsanwalt in Lauterbourg/Umgebung
Beitrag von: Tinchen28 am 19. Mai 2016, 13:24:48
Hallo,
ich habe im Februar ein Haus über einen Makler/Notar im Elsass gekauft.
Nun haben wir Wasser im Keller und an den Fenstern hat es reingeregnet  :-(
und es gibt noch viele andere Probleme obwohl das Haus erst 7 Jahre alt ist. Schweren Herzens wollen wir das Haus nun wieder zurückgeben. Vom Notar/Makler bekommen wir leider keine Hilfe und mit der Verkäuferin ist nicht zu reden.
Jetzt brauche ich dringend Hilfe von einem guten Rechtsanwalt, der die Sache klären kann.
Wer kann mir weiterhelfen?
Ich bin für jede Nachricht dankbar.  :-)
Tausend Dank
Tina
Titel: Re: Suche einen deutschsprechenden Rechtsanwalt in Lauterbourg/Umgebung
Beitrag von: Eliott am 19. Mai 2016, 18:36:13
Oje in deiner Haut möchte ich nicht stecken, ab du da was zurückgeben kannst?
Teuer wird das auch, in Frankreich gibt es keine Gebührenverordnung für Rechtsanwälte, die verlangen nach Lust und Laune.
Da hättest du wohl besser im Vorfeld in einen Gutachter Geld gesteckt.

Viel Erfolg
Titel: Re: Suche einen deutschsprechenden Rechtsanwalt in Lauterbourg/Umgebung
Beitrag von: ~Pero~ am 19. Mai 2016, 20:07:00
Habe Dir eine PN geschickt.

viel Glück
Titel: Re: Suche einen deutschsprechenden Rechtsanwalt in Lauterbourg/Umgebung
Beitrag von: soso am 21. Mai 2016, 11:21:42
Nur wegen dem Verständnis: Bist du die selbe Tina, die im Feb hier eine ganze Reihe Threads zu ihrem Hauskauf hatte?

Ansonsten: Heißt auch in Frankreich 'gekauft wie gesehen'. Und für alle Fälle gibt's auch noch den Packen an Zertifikate, damit Streitereien da ausgeschlossen sind. 
Einzige Ausnahmen:
- wenn der Verkäufer: 1. vorsätzlich also wissentlich (Bspw.Gutachten hatte) + 2.versteckte  (also ohne Gutachter/aufschlagen von Wände nicht erkennbar) 3.schwere Mängel (Bsp: verseuchte Böden,marode tragende Stützen)  verschwiegen hat.
- wenn Teile/das ganze Anwesen illegal (also ohne Baugenehmigung) errichtet wurden. 
Aber besonderes bei ersterem muß man dem Verkäufer das erst mal nachweisen, daß er es wußte und auch dann gibt es 2. eher selten eine Rückübertragung, sondern im allgemeinen nur Kaufpreisminderung/Schadenersatz bspw. in Höhe was das Beheben der Mängel bzw. die Kosten Nachlegalisieren kostet. Bzw. wenn zum Bsp. die Veranda illegal und nicht legalisierbar ist und abgerissen werden muß - was die eben für einen Anteil am Wert hat. 

Undichte Fenster, feuchter Keller dürften aber kaum als 'versteckte' Mängel durchgehen. Also bevor man da nur Kopfschütteln erntet und nachher gar nix mehr geht:

- da Haus erst 7 Jahre alt - sollte noch garantie décennale der Handwerker/Baununternehmer drauf sein. Also vorherigen Eigentümer um Handwerkerrechnungen usw. bitten.
- TIP, auf der Mairie mal nach "permanence juridique' - fragen. Das ist kostenlose anwaltlische Beratung, die die Gemeinden anbieten. Aber ist eben reine AdHoc Beratung (je nach Andrang auch nur 5-10Minuten) und natürlich kein Ersatz für einen Anwalt und der wird für einen auch nicht tätig. Aber hilft bei vielen Fragen enorm, zumindest mal zu wissen was Sache ist und was man machen kann

PS:  Wie bitte stellst du dir/ihr euch vor -so rein technisch wie es gehen soll - ein Haus zurückzugeben, wenn es einem nach 3 Monaten nicht mehr gefällt? Der vorherige Besitzer hat mit dem Kaufpreis den Kreditvertrag auf dem Haus auflösen müssen und den Kredit vom Kaufpreis zurückzahlen. Und mit dem Geld was übrigblieb, sich vielleicht woanders ein Haus gekauft, dort neu finanziert. Die wenigsten haben ein paar 100.000 auf dem Girokonto rumliegen - wie soll der vorherige Besitzer das bewerkstelligen?

Titel: Re: Suche einen deutschsprechenden Rechtsanwalt in Lauterbourg/Umgebung
Beitrag von: Tinchen28 am 08. Juni 2016, 12:49:54
Nur wegen dem Verständnis: Bist du die selbe Tina, die im Feb hier eine ganze Reihe Threads zu ihrem Hauskauf hatte?

Ansonsten: Heißt auch in Frankreich 'gekauft wie gesehen'. Und für alle Fälle gibt's auch noch den Packen an Zertifikate, damit Streitereien da ausgeschlossen sind. 
Einzige Ausnahmen:
- wenn der Verkäufer: 1. vorsätzlich also wissentlich (Bspw.Gutachten hatte) + 2.versteckte  (also ohne Gutachter/aufschlagen von Wände nicht erkennbar) 3.schwere Mängel (Bsp: verseuchte Böden,marode tragende Stützen)  verschwiegen hat.
- wenn Teile/das ganze Anwesen illegal (also ohne Baugenehmigung) errichtet wurden. 
Aber besonderes bei ersterem muß man dem Verkäufer das erst mal nachweisen, daß er es wußte und auch dann gibt es 2. eher selten eine Rückübertragung, sondern im allgemeinen nur Kaufpreisminderung/Schadenersatz bspw. in Höhe was das Beheben der Mängel bzw. die Kosten Nachlegalisieren kostet. Bzw. wenn zum Bsp. die Veranda illegal und nicht legalisierbar ist und abgerissen werden muß - was die eben für einen Anteil am Wert hat. 

Undichte Fenster, feuchter Keller dürften aber kaum als 'versteckte' Mängel durchgehen. Also bevor man da nur Kopfschütteln erntet und nachher gar nix mehr geht:

- da Haus erst 7 Jahre alt - sollte noch garantie décennale der Handwerker/Baununternehmer drauf sein. Also vorherigen Eigentümer um Handwerkerrechnungen usw. bitten.
- TIP, auf der Mairie mal nach "permanence juridique' - fragen. Das ist kostenlose anwaltlische Beratung, die die Gemeinden anbieten. Aber ist eben reine AdHoc Beratung (je nach Andrang auch nur 5-10Minuten) und natürlich kein Ersatz für einen Anwalt und der wird für einen auch nicht tätig. Aber hilft bei vielen Fragen enorm, zumindest mal zu wissen was Sache ist und was man machen kann

PS:  Wie bitte stellst du dir/ihr euch vor -so rein technisch wie es gehen soll - ein Haus zurückzugeben, wenn es einem nach 3 Monaten nicht mehr gefällt? Der vorherige Besitzer hat mit dem Kaufpreis den Kreditvertrag auf dem Haus auflösen müssen und den Kredit vom Kaufpreis zurückzahlen. Und mit dem Geld was übrigblieb, sich vielleicht woanders ein Haus gekauft, dort neu finanziert. Die wenigsten haben ein paar 100.000 auf dem Girokonto rumliegen - wie soll der vorherige Besitzer das bewerkstelligen?