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  • Grenzbebauung: 19. Februar 2018 - 25. Februar 2018

Autor Thema: Nachbarschaftsrecht  (Gelesen 3800 mal)

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Offline Rosi

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Nachbarschaftsrecht
« am: 19. Februar 2018, 12:56:16 »
Hallo, wir besitzen seit 23 Jahren ein Wochenendhaus in Frankreich. Seit ca. 15 Jahren haben wir neue Nachbarn und seitdem nur Ärger. Momentan geht es um unsere Grundstücksbegrenzung aus Thujas. Diese werden von uns zweimal jährlich auf 1,90m heruntergeschnitten. Diese gefällt unseren Nachbarn nicht und jetzt wurden wir zum Mediator zitiert, da unsere Hecken zu hoch seien. Außerdem würden sie durch die Bäume auf unserem Grundstück beeinträchtigt (Laub etc). Womit sie Recht haben ist, dass ein Ast eines Baumes auf ihr Grundstück überhängt. Die Bäume bei uns sind allerdings schon mehr als 40 Jahre alt und stehen in der Mitte unseres Grundstücks. Außerdem haben wir schon einen Baumfäller da gehabt, der den überhängenden Ast abschneiden sollte (Kosten ca. 750 Euro). Dazu hätte die Nachbarin allerdings 2 Zaunfelder kurzfristig entfernen sollen um einer Beschädigung aus dem Weg zu gehen. Dazu war sie nicht bereit. Aber auch das kommt jetzt im Schreiben des Mediators auf den Tisch.
Kann mir hier jemand Auskunft zur Rechtslage geben?
Des zweiten hat sie uns direkt auf die Grenze eine Garage vor unsere Terasse gesetzt. Damit haben wir nun keinerlei Seeblick mehr und (laut Makler) eine deutliche Wertminderung unseres Grundstücks bei Verkauf. Vielleicht kennt auch hier jemand die Rechtslage. Wir haben zwar jetzt einen Termin beim Anwalt ausgemacht, aber wären mit Antworten von euch vielleicht besser vorbereitet.

Offline Bingo

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Re: Nachbarschaftsrecht
« Antwort #1 am: 19. Februar 2018, 15:35:16 »
Für die Garage muss Eure Einwilligung vorliegen, da auf Grundstückgrenze. Obendrauf muss eine Baugenehmigung vorliegen. Zumindest war das so für unsere Grenzmauer und unseren Anbau (5-6 Meter von der Grenze entfernt) an unserer Garage. Hier sollte man nix ohne Genehmigung machen, da man sonst evtl wieder abreißen muss