Grenzgaenger Forum

Autor Thema: 1.+2. Wohnsitz in Frankreich  (Gelesen 6194 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Frontalier

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 129
    • Profil anzeigen
1.+2. Wohnsitz in Frankreich
« am: 01. März 2018, 17:23:54 »
Hallo zusammen,
ich kann zu meiner Frage leider keinen passenden Foreneintrag finden.
Vllt. kann mir ja jemand meine Frage beantworten.

Was ist zu beachten, wenn man 2 Wohnsitze in der gleichen Gemeinde in Frankreich beim Finanzamt deklariert:

Tax d'habitation: Zahle man die dann 2 mal? Wird ein Rabatt gegeben?
Tax foncier: dürfte 2 mal voller Beitrag sein oder?
Müllgebühren: Weiß hier jemand Bescheid ob man zwangsweise 2 Tonnen anmelden müsste?!
Versicherungen: Konsolidierungsmöglichkeiten?
Sonstige Besonderheiten?

Würde mich freuen, wenn in dem Bereich jemand seine Erfahrungen berichten könnte.

Offline tiggy

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 5
    • Profil anzeigen
Re: 1.+2. Wohnsitz in Frankreich
« Antwort #1 am: 05. März 2018, 07:15:58 »
Taxe habittion : Mit der Senkung dieser Steuer kann es sein das es für deinen Erstwohnsitz preiswerter wird. Der zweite zahlt die volle Höhe ud eventuell sogar noch einiges mehr, denn die Verluste mûssen ausgeglichen werden. Guck auf deiner Steuerklärung da hast du eine Nummer und eine Mail, die helfen dir weiter.

Grundbesitzabgabe, ja, logisch. Zwei "Besitztümer", zwei mal Grundbesitzabgabe

Müllgeührs ist automatisch in der Grundbesitzabgabe, aslo keine Vergünstigung. Warum auch

Frag die Versicherungen und "fait jouer la concurrence"


Offline Harry

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 57
    • Profil anzeigen
Re: 1.+2. Wohnsitz in Frankreich
« Antwort #2 am: 18. März 2018, 09:20:02 »
Hallo,
Auch wenn es hier schon erwähnt wurde, hätte ich trotzdem noch Fragen bezüglich der Wohnsitzangelegenheit, da die Gesetze sich ständig ändern und auch neue Mitglieder dazukommen. Ich wohne im Elsass und arbeite in Deutschland. Bin also Grenzgänger. Meine Eltern wohnen in der Nähe von Baden-Baden. Weiss vielleich jemad genau welche Auswirkungen das hätte, wenn ich mich in Deuschland unter der Adresse meiner Eltern anmelden würde ? Ist das überhaupt möglich ?

Offline spirou

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 319
    • Profil anzeigen
Re: 1.+2. Wohnsitz in Frankreich
« Antwort #3 am: 18. März 2018, 09:59:31 »
Mensch Harry,
das ist doch hier schon zigfach durchgekaut worden.
Du kannst dich anmelden woimmer du willst. Du kannst einen Wohnsitz in D haben 3 in F 2 in A und noch einen in USA wenn es deine finanziellen Mittel erlauben.
Wenn du dich halt in BAD anmeldest bist du kein Grenzgänger mehr. Einfach klar und deutlich auch wenn dir die Antwort nicht gefällt. Meines Wissens ändern sich die Gesetze auch nicht ständig, das ist schon lange so geregelt und wird wahrscheinlich auch so bleiben
Grüße

Offline Harry

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 57
    • Profil anzeigen
Re: 1.+2. Wohnsitz in Frankreich
« Antwort #4 am: 18. März 2018, 10:52:15 »
ja. Ich weiß. Das sind alles alte Beiträge. Aber ich habe nirgends genaue Angaben darüber gefunden wie sich das auf das Steuerrecht auswirkt. Aber einen Versuch war es wert. Vielleicht hat das schon jemand mal gemacht. Dass es grundsätzlich möglich ist, ist mir klar, auch das ich dann den Grenzgängerstatus verliere. Aber es existiert doch ein Abkommen gegen Doppelbesteuerung zw. F und D. Wenn ich in beiden Ländern einen Wohnsitz habe, dann muss einer auf die Einkommenssteuer verzichten.

Offline moni

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 510
    • Profil anzeigen
Re: 1.+2. Wohnsitz in Frankreich
« Antwort #5 am: 18. März 2018, 11:18:05 »
Wenn ich in beiden Ländern einen Wohnsitz habe, dann muss einer auf die Einkommenssteuer verzichten.
Korrekt, dann verzichten in Deinem Fall die Franzosen auf Deine Steuer.
Grüße
moni

Offline Harry

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 57
    • Profil anzeigen
Re: 1.+2. Wohnsitz in Frankreich
« Antwort #6 am: 18. März 2018, 13:32:33 »
Danke.
Das wollte ich wissen. Früher hat sich das noch gelohnt. Mat hat in Frankreich viel weniger bezahlt. Aber mittlerweile hat sich das ziemlich angegliechen. Werde es mi ausrechnen lassen.

Offline pifolog

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 641
    • Profil anzeigen
Re: 1.+2. Wohnsitz in Frankreich
« Antwort #7 am: 18. März 2018, 14:12:09 »
... Wenn ich in beiden Ländern einen Wohnsitz habe, dann muss einer auf die Einkommenssteuer verzichten.
... genau so ist es.
Doch wer das dann ist, ist noch lange nicht klar. Das kann F aber auch D sein.

Bei mehreren Wohnsitzen wird einer als der ‚Allerhaupteste‘ definiert, der dann im besagten Abkommen als Ansässigkeit bezeichnet wird. Dazu gibt es einen ganzen Katalog mit Kriterien. Zur Ermittlung des Grenzgängerstatus zählt dann nur dieser eine Wohnsitz, die anderen werden ausgeblendet. Liegt dieser demnach in F, kannst du noch 100 Wohnungen in D haben und bleibst Grenzgänger.
Darüber hat es hier monatelange Diskussionen gegeben mit stiernackig vorgetragenen Behauptungen, dass Grenzgänger und ein weiterer Wohnsitz in D nicht geht.
Letztlich hat ein Schreiben des Finanzamts Karlsruhe dieser Theorie den Todesstoß versetzt.
Nachzulesen hier:  http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/wohnen/2-wohnsitze/ und dort der letzte Post.

Wir halten fest: Grenzgänger mit Wohnsitz in F und in D geht sehr wohl, wenn die entsprechenden Bedingungen stimmen.

Offline Harry

  • Junior Mitglied
  • **
  • Beiträge: 57
    • Profil anzeigen
Re: 1.+2. Wohnsitz in Frankreich
« Antwort #8 am: 18. März 2018, 15:39:44 »
War jetzt eine Stunde am lesen, dass mir der Kopf raucht, aber schlauer bin ich immer noch nicht, ob das ohne größeres Bamborium möglich ist. Ich hatte bei diesem Thema keine bösen Hintergedanken und wollte auch keinen der beiden Staaten um Ihre Steuer bescheißen. Ich habe ein Haus bei Haguenau und lebe dort mit meiner Familie und es ist auch mein Lebensmittelpunkt. Meine Arbeitsstätte befindet sich in Rastatt. Wollte mich lediglich bei meinen Eltern in Baden-Baden anmelden und mich bis auf die üblichen Besuche auch nicht dort groß aufhalten. Es taucht immer wieder die Frage auf, was sowas bringt. Z.B. eine deutsche Lieferadresse bei Onlinebestellungen. Man könnte seinen Pass/Ausweis in Deutschland beantragen ohne das Theater mit den Konsulat. Man braucht den Führerschein nicht umschreiben.  Versicherungstechnische Gründe. Lebensversicherungen sind in Deutschland wesentlich günstiger aber ohne Wohnsitz in DE unmöglich. Könnte auch meinen Roller in Deutschland für 50 € versichern. In F zahle ich 250 €. Aber ich werde es wohl lieber sein lassen, wenn das mit so viel ärger verbunden ist.

LG Harry

Offline pifolog

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 641
    • Profil anzeigen
Re: 1.+2. Wohnsitz in Frankreich
« Antwort #9 am: 19. März 2018, 17:37:04 »
Ok,
Haus und Wohnung mit Familie in der Nähe von Haguenau, die Arbeit in Rastatt, das ist ein klarer Fall von Grenzgänger. Hältst du dich in deiner Freizeit auch gelegentlich bei deinen Eltern in D auf, ist das nicht schädlich für den Grenzgängerstatus und begründet noch nicht einmal eine Meldepflicht.
Bis dahin gibt es keine Probleme.
Doch du möchtest gern in D angemeldet sein.
Soweit ich mich erinnere, musst du dich nach Ba-Wü Melderecht anmelden, wenn für dich eine Wohngelegenheit mit Sanitäreinrichtung zu deiner jederzeitigen Verfügung vorhanden ist, auch wenn sie nur sporadisch genutzt wird. Das ehemalige Kinderzimmer im Elternhaus reicht da nicht.

Du meldest trotzdem an?
Da würde ich mit Problemen seitens der deutschen Behörden rechnen, die für ihre Bösartigkeit bekannt sind, wenn sie realisieren, dass die D-Wohnung auch noch näher am Arbeitsplatz liegt ist als dein Haus in F und dir flott unterstellen nicht arbeitstäglich nach F zurückzukehren oder einen expliziten Nachweis verlangen. Die Antwort der Karlsruher OFD deutet das sogar ausdrücklich an. Wenn du diese Scherereien nicht magst, hast du recht die Meldeprozedur zu unterlassen.

Offline Saarbrücker

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 480
    • Profil anzeigen
Re: 1.+2. Wohnsitz in Frankreich
« Antwort #10 am: 19. März 2018, 18:00:39 »
......Es taucht immer wieder die Frage auf, was sowas bringt. Z.B. eine deutsche Lieferadresse bei Onlinebestellungen. Man könnte seinen Pass/Ausweis in Deutschland beantragen ohne das Theater mit den Konsulat. Man braucht den Führerschein nicht umschreiben.  Versicherungstechnische Gründe. Lebensversicherungen sind in Deutschland wesentlich günstiger aber ohne Wohnsitz in DE unmöglich. Könnte auch meinen Roller in Deutschland für 50 € versichern. In F zahle ich 250 €. ....


Harry: Manche Dinge lassen sich einfach klären.
Onlinebestellungen kannst du ohne Probleme zu deinen Eltern schicken.
Pass/Ausweis kannst du auf deutscher Seite beantragen und erhalten, so jedenfalls in Breisach.
Führerschein (neue Karte) tauschen nicht Pflicht.
Den Roller kannst du auf deine Eltern laufen lassen.
Alles andere hört sich für mich nach Rosinenpickerei an.
« Letzte Änderung: 19. März 2018, 18:03:30 von Saarbrücker »