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Grenzgänger => Wohnen => Thema gestartet von: Rorschach23 am 28. März 2012, 00:13:59

Titel: Seltsame vorraussetzung für mietwohnung?
Beitrag von: Rorschach23 am 28. März 2012, 00:13:59
Hallo zusammen. Habe mich hier angemeldet weil ich langsam verzweifel.
Ich habe mit meiner Freundin eine neue Wohnung gesucht. Nicht gezielt in f aber kommt dich sehr gelegen und ist auch absolut unsere traumwohnung. Nun zum Problem. Ich lebe und arbeite in d. Die Maklerin verlangt von mir aber vor Mietvertrag eine Grenzgänger Bescheinigung?! Und einen Lohnzettel mit Franz Anschrift am Kopf ?! Ist das normal? Wie soll das denn gehen. Oder böser Wille von ihr? Bitte dringend um Hilfe
Titel: Re: Seltsame vorraussetzung für mietwohnung?
Beitrag von: ***Anne*** am 28. März 2012, 07:33:22
Also zum Standart gehört es auf jeden Fall nicht. Sie weiß, dass du momentan nicht in F wohnst?
...denn ohne franz. Anschrift, bekommst du ja logischerweise auch keine Grenzgängerbescheinigung.
Wenn sie mit den Fakten vertraut ist, ergibt es für mich persönlich keinen Sinn, was sie von dir da verlangt.
Wäre es der Vermieter, würde ich sagen, sie sucht einen Grund, um dir die Wohnung nicht zu geben aber eine Maklerin? 
Normalerweise verdient sie ja an der ganzen Sache an euch mit....
Wirklich seltsam....!!!

Lg Anne
Titel: Re: Seltsame vorraussetzung für mietwohnung?
Beitrag von: Rorschach23 am 28. März 2012, 10:57:44
Ja genau eine Maklerin. Und ja die Fakten kennt sie. Ich hab es ihr 100 mal erklärt aber sie meint sie kann das nur so machen weil sie eine Garantie braucht dass ich in f gemeldet bin. Da fühlt man sich doch irgendwie diskriminiert
Titel: Re: Seltsame vorraussetzung für mietwohnung?
Beitrag von: ***Anne*** am 28. März 2012, 11:10:21
Dabei herscht in Frankreich nicht einmal eine Meldepflicht!
Hmm...ich weiß nicht was ich davon halten soll....Ich würde mich nach etwas anderem umschauen.
Es gibt sicherlich noch andere schöne Traumwohnungen.

Lg Anne
Titel: Re: Seltsame vorraussetzung für mietwohnung?
Beitrag von: Rorschach23 am 28. März 2012, 11:16:32
Ja ich hab noch nichts gefunden bisher :( wäre schön gewesen ist ein Neubau und großzügig geschnitten. Erster Versuch und direkt sowas :( gibt es vllt eine stelle an die man sich wenden kann? Wohnung ist in Stiring Wendel
Titel: Re: Seltsame vorraussetzung für mietwohnung?
Beitrag von: WolfS am 28. März 2012, 11:27:47
J....gibt es vllt eine stelle an die man sich wenden kann? Wohnung ist in Stiring Wendel
Was suchst du? Rechtliche Hilfe, um einen Mietvertrag zu bekommen? Das wird doch nichts.
Ich würde (vielleicht) versuchen, den Vermieter direkt anzusprechen. Aber wenn das nichts wird: Such was anderes.
Titel: Re: Seltsame vorraussetzung für mietwohnung?
Beitrag von: -Helmut- am 28. März 2012, 11:37:51
Frag die Maklerin doch mal nach anderen Sicherheiten. Und ob sie logisch denken kann, denn eine Grenzgängerbescheinigung setzt einen Wohnort in F voraus. Den willst Du dir doch gerade mit dieser Wohnung beschaffen.

Die einzige Sicherheit die diese Maklerin fordern könnte wäre normalerweise eine finanzielle. D.h. du kannst Dir die Wohnung leisten, du verdienst genug und hast mehr als 60-70 Prozent vom Einkommen zur Lebensführung verfügbar. Einen Lohnzettel mit franz. Anschrift im Kopf kannst du wie gesagt frühestens vorlegen, wenn du eine Wohnung in F hast.
Frag Sie mal ob du zuerst eine andere Wohnung mieten und dann dort kündigen musst um vor diesem Wohnungsbezug eine franz. Adresse vorweisen zu können.

Außerdem, gesetzt den Fall ich lasse Dich pro Forma zwei Monate bei mir als Untermieter wohnen damit du eine Adresse in F und eine franz. Anschrift für deinen Arbeitgeber bekommst .........---->
dann hättest du frühestens nächsten Monat erst eine Lohnabrechnung mit franz. Adresse, aber so lange wird die Maklerin Dir die Wohnung nicht frei halten. Ist also etwas arg unsinnig was die Maklerin von Dir verlangt.

Trag Ihr das mal entsprechend geschickt verpackt vor und frag Sie mal, ob es nicht andere Alternativen von Sicherheiten gibt.
Titel: Re: Seltsame vorraussetzung für mietwohnung?
Beitrag von: ***Anne*** am 28. März 2012, 11:45:13
Wir mussten zum Beispiel eine Hausratversicherung abschließen, bevor wir den Mietvertrag bekamen...
Das war auch komisch für uns, aber die hätte man zur Not auch wieder kündigen können, wenn die ganze Sache nicht seriös gewesen wäre...
Auch eine Art der Vermieter sich abzusichern schätze ich mal.

Lg Anne
Titel: Re: Seltsame vorraussetzung für mietwohnung?
Beitrag von: Rorschach23 am 28. März 2012, 12:32:33
Versicherung und 2 Monatsmieten verlangt sie sich ja auch....
Sie hält bis 1.6 frei. Und den Namen des Vermieters wollte sie mir auch nicht nennen. Pro forma als Untermieter ist eine Option... Nicht zu heiß?
Titel: Re: Seltsame vorraussetzung für mietwohnung?
Beitrag von: ~Pero~ am 28. März 2012, 12:37:54
Das mit der Versicherung ist gesetzlich vorgegeben in Frankreich.
eine fehlende Versicherung ist einer der gaaaanz wenigen Gründe, warum ein Vermieter einen Mieter flottigst aus der Wohnung bekommen kann.

Ansonsten.... Das Gehabe der Dame scheint mir eher unseriös, bzw. dämlich zu sein.
Erkundige dich doch auf der Mairie nach den Vermietern, und schildere dort mal das Vorgehen der Maklerin.

Titel: Re: Seltsame vorraussetzung für mietwohnung?
Beitrag von: Rorschach23 am 28. März 2012, 12:43:02
Ja da wollte ich gleich mit nem Kollegen hinfahren. Ist glaub ich besser jemand mitzunehmen der Franz kann :) ich versteh das auch nicht ich hab mit der Dame 1,5 Stunden diskutiert...
Titel: Re: Seltsame vorraussetzung für mietwohnung?
Beitrag von: WolfS am 28. März 2012, 15:14:27
Versicherung und 2 Monatsmieten verlangt sie sich ja auch....
Versicherung ist Pflicht. Aber erst, wenn der MV abgeschlossen ist. Und für was 2 Monatsmieten? Maklercourtage oder Kaution? In jedem Fall ist das aber zuviel. Ist es die Maklerprovison, so darf die nur 4,5% der Jahresmiete betragen, also rund eine halbe Monatsmiete. Für mich übrigens der Grund, warum in F so wenig Wohnungen über Makler vermietet werden. Ist es die Kaution, so darf diese nur eine Monatsmiete betragen.

Dass sie den Vermieter nicht benennt kann bedeuten, dass sie zumindest keinen Exklusivauftrag, vielleicht aber auch gar keinen Auftrag hat. Frag doch mal die Nachbarn. Die sollten wissen, wem das Haus gehört.
Titel: Re: Seltsame vorraussetzung für mietwohnung?
Beitrag von: Zaren am 28. März 2012, 23:29:53
Hallo,

ich habe schon einige Makler kennengelernt in F, gute wie auch schlechte! Also ich würde auf jeden Fall den Vermieter kennenlernen wollen, oder zumindest den Namen. Bei uns ist es so, jeglichen Papierkram und Reparaturen regelt die Agentur. Wir haben den Namen des Vermieters da dort das Geld hingeht, aber kennengelernt hat ihn hier noch niemand! Den letzten Vermieter hätte ich besser kennengelernt da sind wir mit der vorherigen Agentur ganz böse auf die Schnauze gefallen.

Aber was deine Maklerin da bringt geht gar nicht.
1. Musst du für die Grenzgängerbescheinigung, ein Dokument (Mietvertrag, Meldebescheinigung) haben um dich überhaupt als Grenzgänger zu melden.
2. Kannst du die Versicherung auch erst abschließen wenn du den Mietvertrag hast, weil es da auch um die Anzahl der Räume etc. geht. Sonst zahlst du zu viel!
3. Kaution ist in Frankreich 1 Monat und nicht 2.
4. Lass dir mal von der Wohnung den Energiepass zeigen, denn das muss sie!!!

So eine Traumwohnung kann bei solch einem Start ganz schnell zum Albtraum werden! Suchst du nur in Stiring Wendel?
Titel: Re: Seltsame vorraussetzung für mietwohnung?
Beitrag von: Rorschach23 am 30. März 2012, 06:27:43
Also um euch auf dem laufenden zu halten. Kein Fortschritt und kein einsehen der Maklerin. Sieht wohl so aus als müsste ich die Flinte ins Korn werfen :( keiner der eine Wohnung in Stiring Wendel und Umgebung zu vermieten hat oder mir Hilfestellung zur Bescheinigung geben kann?
Titel: Re: Seltsame vorraussetzung für mietwohnung?
Beitrag von: ***Anne*** am 30. März 2012, 09:04:56
Also hast du es nicht versucht, den Vermieter selbst ausfindig zu machen( über Nachbarn, Marie etc.) ?
Dann wünsche ich dir weiterhin viel Glück bei der Wohnungssuche - wird schon  :doppeld:
LG Anne

Titel: Re: Seltsame vorraussetzung für mietwohnung?
Beitrag von: Rorschach23 am 30. März 2012, 09:36:28
Die Nachbarn hab ich gefragt das Problem ist dass das ein Neubau mit über 50 Appartements ist und jedes gehört jemand anders o.o
Titel: Re: Seltsame vorraussetzung für mietwohnung?
Beitrag von: WolfS am 30. März 2012, 16:35:10
Da würde ich mal den Bauträger oder den Verkäufer oder den Verwalter oder den Hausmeister fragen. Da gibt's doch unendlich viele Möglichkeiten. Lass dir einfach mal was einfallen. z.B. Zettel in den Briefkasten.
Den Makler kannst du vergessen. Der vera.... dich und du merkst es nicht: Warum sollte der dir die Wohnung bis zum 1.06. freihalten? Zumal er ja offensichtlich an dich nicht vermitteln will.
Titel: Re: Seltsame vorraussetzung für mietwohnung?
Beitrag von: Tim492 am 31. März 2012, 07:02:41
Moin,

also normal ist eine Kaution in der Höhe von 1-3 Monatsmieten. Der Makler wollte bei uns die letzten 3 Gehaltsabrechnungen, weil es in F Aufgabe des Maklers ist zu prüfen, ob Du flüssig bist. Der Anteil der Mieten soll 30-40% des Gesamtlohns nicht übersteigen. Die Adresse auf der Gehaltsabrechnung in bei Einwanderung unerheblich. Hausratversicherung ist Pflicht. Die Grenzgängerbescheinigung gibts erst nach dem Umzug nach F - wegen der neuen Adresse.

Ein Vorgehen wie bei Dir (das mit der franz. Adresse im Voraus) ist völliger Blödsinn. Ich vermute mal der Makler/die Maklerin hatte noch nicht so viele Übersiedler als Kunden.

Ich wünsch Dir viel Glück/Erfolg.

Gruss Tim
Titel: Re: Seltsame vorraussetzung für mietwohnung?
Beitrag von: Schwenker82 am 31. März 2012, 07:13:36
Hi,

Stiring Wendel mit 50 App....

Hausverwaltung ist bestimmt cabinet kirsch

Dort könntest du dich noch erkundigen.

lg
Titel: Re: Seltsame vorraussetzung für mietwohnung?
Beitrag von: Zaren am 31. März 2012, 10:21:58
Tim das mit deiner Kaution stimmt aber nicht. Gesetz ist nämlich eine Kaution Monatsmiete.